Beschäftigung, Soziales und Integration

Kroatien - Kindergeld

In diesem Kapitel wird Ihr Anspruch auf Kindergeld erläutert. Falls Sie Ihren ständigen Wohnsitz seit mindestens drei Jahren in Kroatien haben, ausländischer Staatsangehöriger sind und seit mindestens drei Jahren eine Daueraufenthaltsgenehmigung haben oder den Status eines Asylberechtigten bzw. subsidiär Schutzberechtigten ohne Bedingungen in Bezug auf Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsdauer haben und Ihr Familieneinkommen unter einer bestimmten Schwelle liegt, haben Sie Anspruch auf Kindergeld.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Sie haben Anspruch auf Kindergeld (doplatak za djecu), wenn Ihr Gesamteinkommen aus dem vorangegangenen Kalenderjahr 70 % der Berechnungsgrundlage des Staatshaushalts nicht übersteigt (Einkommensgrenze - siehe Glossar). Anders ausgedrückt darf Ihr durchschnittliches Einkommen pro Haushaltsmitglied höchstens 310,00 EUR monatlich betragen.

Sofern Sie Kindergeld für drei oder mehr Kinder beziehen, können Sie außerdem eine Geburtszulage beantragen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Ihre Einkünfte die Einkommensgrenze nicht übersteigen.

Den Anspruch auf Kindergeld können Eltern, Adoptiveltern, Vormunde, Stief-, Groß- oder Pflegeeltern geltend machen. Auch das Kind selbst kann anspruchsberechtigt sein, falls es volljährig ist, beide Eltern verloren hat und sich in einer regulären Ausbildung befindet.

Kindergeld wird in der Regel bis zum 15. bzw. 19. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Konnte ein Kind jedoch seine reguläre Ausbildung aufgrund einer Krankheit nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums abschließen, kann das Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr verlängert werden.

Für Kinder mit schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung unter 18 Jahren oder während eines Vollzeitstudiums wird das Kindergeld geleistet, solange diese Beeinträchtigung besteht.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Anspruch auf Kindergeld haben Sie als Eltern (ob verheiratet oder unverheiratet), Adoptiveltern, Vormunde, Stiefeltern, Großeltern, Pflegeeltern oder als volljährige Vollwaise in regulärer Ausbildung. Außerdem müssen Sie seit mindestens drei Jahren vor Antragstellung Ihren ständigen Wohnsitz in Kroatien haben.

Ihr Gesamteinkommen aus dem vorangegangenen Kalenderjahr darf 70 % der Berechnungsgrundlage des Staatshaushaltes bzw. - für das Jahr 2023 –310,00 EUR nicht übersteigen.

Sie sind anspruchsberechtigt, sofern Sie mit dem Kind, das jünger als 15 Jahre bzw. - bei Kindern in der Sekundarstufe - jünger als 19 Jahre alt ist, im selben Haushalt leben. Ist das Kind gesundheitlich beeinträchtigt, kann das Kindergeld maximal bis zu seinem 21. Lebensjahr bezogen werden.

Kann das Kind wegen einer Krankheit nicht regelmäßig am Unterricht teilnehmen, haben Sie auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind am Schulbesuch gehindert ist.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Kindergeld

Die Höhe des Kindergelds wird anhand des monatlichen Gesamteinkommens pro Haushaltsmitglied bestimmt. Hinsichtlich der monatlichen Leistung pro Haushaltsmitglied werden drei Einkommensgruppen unterschieden, gemäß derer die Höhe des Kindergeldes festgelegt wird.

Bei Alleinerziehenden erhöht sich das ermittelte Kindergeld um 15 %. Für Vollwaisen und Kinder mit gesundheitlicher Beeinträchtigung beträgt der Zuschlag 25 %.

Bei Kindern mit schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung ist der Anspruch auf Kindergeld unabhängig von der Höhe des Einkommens, das der Haushalt des Leistungsempfängers erwirtschaftet. Das Kindergeld beträgt in diesem Fall 25 % der Berechnungsgrundlage des Staatshaushalts.

Zusätzlich zur ermittelten Kindergeldhöhe hat der Leistungsempfänger Anspruch auf eine Geburtszulage für das dritte und jedes weitere Kind, für welches Kindergeld beansprucht wird.

Höhe im Jahr 2023:

Monatseinkommen pro Haushaltsmitglied

Kindergeldhöhe

bis 72,00 EUR

40,00 EUR

von 72,00 EUR bis 149,00 EUR

 33,00 EUR

von 149,00 EUR bis 310,00 EUR

27,00 EUR

  • Erhöht sich das Kindergeld um 15 %, beträgt es 46,00 EUR, 38,00 EUR bzw. 31,00 EUR.
  • Erhöht sich das Kindergeld um 25 %, beträgt es 50,00 EUR, 41,00 EUR bzw. 33,00 EUR.
  • Für Kinder mit schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung beträgt das Kindergeld 111,00 EUR.
  • Die Geburtszulage für das dritte Kind beträgt 66,00 EUR bzw. 133,00 EUR für das vierte Kind.

Zur Beanspruchung von Kindergeld ist ein Antrag bei der regionalen Niederlassung der Kroatischen Rentenversicherungsanstalt einzureichen.

Fachsprache übersetzt

  • Der ständige Wohnsitz ist der Ort und die Adresse in Kroatien, an dem/unter der sich eine Person dauerhaft niedergelassen hat, um ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit ihren Lebensinteressen, d. h. ihren familiären, beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und sonstigen Interessen, auszuüben. Gewöhnlicher Wohnsitz ist ein Begriff, der sich auf Personen bezieht, die ihr Recht auf Freizügigkeit als Arbeitnehmer in den EU-Mitgliedstaaten ausüben. Der Begriff kennzeichnet eine Dauerhaftigkeit - Sie leben einige Zeit in einem anderen EU-Land und beabsichtigen, dort für absehbare Zeit zu bleiben.
  • Berechnungsgrundlage des Staatshaushalts ist die Grundlage für die Berechnung der Beihilfe, des Ausgleichs bzw. der Abfindung und beträgt im Jahr 2022 442,00 EUR.
  • Einkommensgrenze - maximale Höhe der pro Haushaltsmitglied bezogenen Geldleistungen, auf deren Grundlage bestimmte Leistungen beansprucht werden; sie ist auf eine Höhe von 70 % der Berechnungsgrundlage des Staatshaushalts festgelegt und beträgt derzeit 310,00 EUR.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Welche Rechte Sie haben

Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre gesetzlichen Rechte erfahren. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:

Veröffentlichungen und Websites der Kommission:

Kontakt

Kroatische Rentenversicherungsanstalt

Hrvatski zavod za mirovinsko osiguranje

A. Žaje 44

HR-10000 Zagreb

KROATIEN

Tel. +385 14595500, +385800 636363

www.mirovinsko.hr

Ministerium für Arbeit, Rentensystem, Familie und Soziales

Ministrarstvo rada, mirovinskogo sustava, obitelji i socijalne politike

Ulica grada Vukovara 78

HR-10000 Zagreb

KROATIEN

 https://mrosp.gov.hr/

Zentrales Staatsbüro für Demographie und Jugend

Središnji državni ured za demografiju i mlade

Trg. NevenkeTopalusic 1

HR-10000 Zagreb

KROATIEN

Tel. +385 1 555 7111,

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Fax. + 385 1 555 7224

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