Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktive Eingliederung

Problemstellung

Aktive Inklusion bedeutet, dass allen Bürger(inne)n, besonders den am stärksten benachteiligten, die Möglichkeit gegeben wird, uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und einer Beschäftigung nachzugehen.

Konkret bedeutet das:

  • angemessene Einkommensstützung bereitstellen, die ein würdevolles Leben in allen Lebensabschnitten ermöglicht;
  • inklusive Arbeitsmärkte schaffen, indem der Einstieg in den Arbeitsmarkt vereinfacht, die Armut trotz Erwerbstätigkeit bekämpft und Armutsfallen und negative Arbeitsanreize verhindert werden;
  • Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen sichern, einschließlich Dienstleistungen zur sozialen Inklusion, die die aktive Beteiligung an der Gesellschaft, einschließlich der Eingliederung in den Arbeitsmarkt, unterstützen.

Herausforderungen

Aktive Inklusion hat zum Ziel, Armut und sozialer Ausgrenzung entgegenzuwirken. Menschen im erwerbsfähigen Alter, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt oder sogar davon ausgeschlossen sind, sind am stärksten betroffen.

Aufgrund der Segmentierung des Arbeitsmarkts könnten sie zudem in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten und damit dem Risiko der Armut trotz Erwerbstätigkeit ausgesetzt sein.

Der Ausschluss vom Arbeitsmarkt geht häufig Hand in Hand mit sozialer Ausgrenzung und erhöht die Gefahr der Vereinsamung.

Sozial ausgegrenzte Menschen genießen nicht die gleichen Rechte und Chancen wie andere in der Gesellschaft. Gefährdete Personen und ihre Familien sehen sich daran gehindert, ihr Potenzial auszuschöpfen und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilzuhaben.

Politische Lösungsansätze

Nach Grundsatz 14 der europäischen Säule sozialer Rechte hat jede Person das Recht auf angemessene Mindesteinkommensleistungen und einen wirksamen Zugang zu dafür erforderlichen Gütern und Dienstleistungen, die mit Anreizen zur (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt kombiniert werden sollten.

Dieser Ansatz steht im Einklang mit der Empfehlung der Kommission vom 3. Oktober 2008 zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen.

Die Kommission hat die Bedeutung von Sozialinvestitionen in ihrem Sozialinvestitionspaket hervorgehoben, bei dem es um Investitionen in Menschen geht.

Das Paket umfasst Maßnahmen, die es den Menschen erlauben, ihre Kompetenzen und Qualifikationen zu verbessern und sich uneingeschränkt am Arbeits- und Gesellschaftsleben zu beteiligen. Zu den zentralen Politikbereichen gehören Bildung, hochwertige Kinderbetreuung, Gesundheitsversorgung, Weiterbildung, Hilfe bei der Arbeitssuche und Wiedereingliederung.

Zur Unterstützung der Maßnahmen in diesem Bereich können die Mitgliedstaaten auch Mittel auf EU-Ebene in Anspruch nehmen, insbesondere aus dem Europäischen Sozialfonds Plus und der Aufbau- und Resilienzfazilität. Die Kommission arbeitet auch im Rahmen des Europäischen Semesters mit den Mitgliedstaaten zusammen.

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