Beschäftigung, Soziales und Integration

Beschäftigung von Jugendlichen



Die Verringerung der Arbeitslosigkeit und der Nichterwerbstätigkeit junger Menschen ist ein wichtiges Ziel der Europäischen Union, auch im Hinblick auf die sogenannten NEET (junge Menschen, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren).

Im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte wurde das Ziel formuliert, die Beschäftigungsaussichten der NEET zu verbessern und die NEET-Quote bis 2030 auf 9 % zu senken (von 12,6 % im Jahr 2019).

Die EU unterstützt die Mitgliedsländer in diesem Bestreben. Jungen Menschen soll geholfen werden, ein sinnvolles Leben zu führen. Sie sollen ihr Potenzial entwickeln, die Zukunft der EU zu gestalten sowie den digitalen und den ökologischen Wandel voranzubringen.

Warum ist die Förderung der Jugendbeschäftigung wichtig?

Für alle jungen Menschen ist es sehr wichtig, einen Arbeitsplatz zu haben, denn damit gehen ein Einkommen und die Möglichkeit einher, ein unabhängiges Leben zu führen.

Kommt es jedoch in einer frühen Lebensphase zu Arbeitslosigkeit, kann dies lebenslange negative Auswirkungen haben und Kosten auf gesellschaftlicher Ebene verursachen.

Deshalb ist es wichtig, die Beschäftigung junger Menschen zu fördern und die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen.

Die Jugendarbeitslosigkeit hängt eng mit wirtschaftlichen Entwicklungen zusammen, wie die Schwankungen der letzten Jahre zeigen: von 16 % im Jahr 2008, vor der Wirtschaftskrise, bis auf einen Höchststand von 24,4 % im Jahr 2013.

Im Januar 2024 lag die Jugendarbeitslosenquote in der EU (15- bis 29-Jährige) bei 14,9 % und damit genau auf demselben Niveau wie vor der COVID-19-Pandemie, während der sie vorübergehend gestiegen war.

In Bezug auf die Arbeitsmarktsituation junger Menschen lassen sich folgende Trends beobachten:

  • In den letzten Jahrzehnten ist die Jugendarbeitslosenquote durchgängig etwa doppelt so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote (15- bis 74-Jährige).
  • Eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration dauert länger als früher, mit vielen Arbeitsplatzwechseln und Episoden prekärer Arbeitsverhältnisse.
  • Schutzbedürftige Gruppen wie Jugendliche aus ethnischen Minderheiten oder junge Menschen mit Behinderungen sind nach wie vor benachteiligt.
  • Die wirtschaftliche Inaktivität junger Menschen bleibt stabil/hoch und geht nicht wesentlich zurück, wenn die Jugendarbeitslosigkeit abnimmt.

Zentrale Maßnahmen zur Förderung der Jugendbeschäftigung

Die 2013 eingeführte und 2020 verstärkte Jugendgarantie ist der politische Bezugsrahmen der EU zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit bei jungen Menschen.

Die Jugendgarantie sieht vor, dass 15- bis 29-Jährige innerhalb von vier Monaten ein Angebot für eine Arbeitsstelle, eine Weiterbildungsmaßnahme, eine Lehrstelle/einen Ausbildungsplatz oder ein Praktikum erhalten. Seit ihrer Einführung im Jahr 2013 hat die Jugendgarantie rund 50 Millionen jungen Menschen geholfen.

Im Jahr 2020 nahm die Kommission die Mitteilung zur Förderung der Jugendbeschäftigung an, um die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie für junge Menschen abzufedern. Das Paket zur Förderung der Jugendbeschäftigung umfasst die folgenden vier Aktionsbereiche, die zusammen eine Brücke ins Arbeitsleben für die nächste Generation schlagen:

Weiterhin hat die Kommission ALMA ins Leben gerufen, eine Initiative zur aktiven Inklusion der am stärksten benachteiligten jungen Menschen, die die Möglichkeit bietet, Berufserfahrung in einem anderen EU-Land zu sammeln.

Sie unterstützt junge NEET und zielt darauf ab, sie durch den Zugang zu Arbeit oder Ausbildung in die Gesellschaft zu integrieren.

Seit 2014 bildet die Empfehlung des Rates zu einem Qualitätsrahmen für Praktika den Bezugsrahmen zur Förderung hochwertiger Praktika in der EU.

Nach einer eingehenden Bewertung des Rahmens schlug die Kommission am 20. März 2024 eine Initiative vor, um die Arbeitsbedingungen von Praktikantinnen und Praktikanten zu verbessern und sicherzustellen, dass reguläre Beschäftigungsverhältnisse nicht als Praktika verschleiert werden können.

Darüber hinaus befasst sich die neue Initiative für Praktika mit Qualitätsfragen, einschließlich einer fairen Vergütung und des Zugangs zu angemessenem Sozialschutz, und zielt darauf ab, die Inklusivität von Praktika in den EU-Mitgliedsländern zu verbessern.

Finanzielle Unterstützung durch die EU

Die Europäische Kommission fordert die EU-Länder auf, mehr in die Jugendbeschäftigung zu investieren. Im Rahmen des langfristigen EU-Haushalts und des Instruments NextGenerationEU stehen umfangreiche Mittel zur Verfügung. Ziel ist es, die Jugendbeschäftigung im Zeitraum 2021-2027 mit mindestens 22 Mrd. EUR zu fördern.

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) mit einem Gesamtbudget von 142 Mrd. EUR im Zeitraum 2021-2027 ist eine wichtige Finanzierungsquelle der EU für die Umsetzung der Jugendgarantie sowie für Projekte und Reformen zur Förderung der Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt.

  • Alle Mitgliedsländer mussten einen angemessenen Betrag ihrer ESF+-Mittel in gezielte Maßnahmen und Strukturreformen zur Unterstützung des Eintritts junger Menschen in den Arbeitsmarkt investieren. EU-Länder mit einer NEET-Quote (junge Menschen im Alter von 15 bis 29 Jahren) über dem EU-Durchschnitt mussten mindestens 12,5 % ihrer ESF+-Zuweisungen für Maßnahmen in den Bereichen Jugendbeschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung bereitstellen.  

Schätzungen zufolge werden im Rahmen der Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) weitere 6,1 Mrd. EUR in die Beschäftigung junger Menschen in neun Mitgliedsländern investiert.

Außerdem wird geschätzt, dass der Fonds für einen gerechten Übergang die Jugendbeschäftigung in der EU im Zeitraum 2021-2027 mit weiteren 150 Mio. EUR unterstützen wird.

Politische Leitlinien

Die EU hilft bei der Ausarbeitung von Strategien und unterstützt Maßnahmen des Voneinander-Lernens, damit die EU-Länder geeignete Infrastrukturen und Maßnahmen für die verstärkte Jugendgarantie auf den Weg bringen können.

Das Netz der nationalen Jugendgarantie-Koordinatoren gewährleistet eine direkte Verbindung zwischen der Kommission und der für die Verwaltung der Jugendgarantie zuständigen Behörde eines jeden EU-Landes. Die Jugendgarantie-Koordinatoren kommen regelmäßig zusammen, um politische Entwicklungen zu erörtern.

Maßnahmen zum wechselseitigen Lernen ermöglichen es den EU-Ländern, Wissen auszutauschen und voneinander zu lernen. Zur Förderung des Austauschs von Wissen und Erfahrungen hat die Kommission ein Jugendgarantie-Wissenszentrum eingerichtet.

Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) spielen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der verstärkten Jugendgarantie. Das Europäische Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen trägt zum Aufbau der Kapazitäten der öffentlichen Arbeitsverwaltungen bei, um maßgeschneiderte Dienstleistungen für junge Menschen anzubieten.

Überwachung der Fortschritte in den EU-Ländern

Die Kommission verfolgt die Entwicklung und die politischen Initiativen in den EU-Ländern im Rahmen

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