Beschäftigung, Soziales und Integration

Slowakei

Integriertes Rettungssystem

Rufnummer 112

Notfall

Rufnummer 155

Úrad pre dohľad nad zdravotnou starostlivosťou (Aufsichtsbehörde für das Gesundheitswesen)
Žellova 2
SK – 824 24 Bratislava 25
Telefon: +421 2 20 856 226


Behandlung, Deckung, Kosten

Ärzte

  • Falls Sie mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie sich an einen der staatlichen slowakischen Krankenversicherung angeschlossenen Arzt wenden.
  • Möglicherweise müssen Sie eine Gebühr bezahlen. Diese ist in der Slowakei nicht erstattungsfähig, aber es bleibt Ihnen unbenommen, nach Rückkehr in Ihr Land deren Erstattung zu beantragen.

Zahnärzte

  • Falls Sie mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte zahnärztliche Versorgung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie sich an einen der staatlichen slowakischen Krankenversicherung angeschlossenen Zahnarzt wenden.
  • Notbehandlungen sind in der Regel kostenlos, doch fallen möglicherweise Kosten nach Maßgabe der vom Zahnarzt verwendeten Materialien an.
  • Alle anderen Zahnbehandlungen sind kostenpflichtig. Diese Kosten sind in der Slowakei nicht erstattungsfähig, aber es bleibt Ihnen unbenommen, nach Rückkehr in Ihr Land deren Erstattung zu beantragen.

Krankenhausbehandlung

  • In Notfällen können Sie die Unfallstation/Notaufnahme jedes Krankenhauses aufsuchen. Sie benötigen keine Überweisung.
  • Versorgungsleistungen und Arzneimittel sind normalerweise kostenlos. Für aufwändige Leistungen können jedoch nicht erstattungsfähige Kosten in beträchtlicher Höhe anfallen. Diese sind in der Slowakei nicht erstattungsfähig, aber es bleibt Ihnen unbenommen, nach Rückkehr in Ihr Land deren Erstattung zu beantragen.

Verschreibungen

  • Für jede ärztliche Verschreibung ist eine Pauschalgebühr zu entrichten.
  • Möglicherweise müssen Sie einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen, wenn diese nicht durch das öffentliche Gesundheitssystem gedeckt sind. Diese Kosten sind in der Slowakei nicht erstattungsfähig, aber es bleibt Ihnen unbenommen, nach Rückkehr in Ihr Land deren Erstattung zu beantragen.
  • Apotheken haben ein Verzeichnis der durch das öffentliche Gesundheitssystem gedeckten Arzneimittel.

Krankentransport

  • kostenlos

Flugrettung

  • Rufnummer 18155
  • kostenlos

Erstattung

  • In der Slowakei gibt es kein Erstattungssystem.
  • Werden Ihnen Behandlungskosten in Rechnung gestellt, so beantragen Sie deren Erstattung nach Ihrer Rückkehr bei Ihrem heimischen Versicherungsträger.

Eigenbeteiligung

Begleitperson im Krankenhaus

  • Gebühr: 3,30 Euro/Tag
  • Kostenloser Aufenthalt bei
    • stillenden Müttern mit Kind oder Kindern,
    • Begleitung eines Kindes unter 3 Jahren,
    • Begleitung einer Person bis 18 Jahre, die wegen Krebs behandelt wird.

Arzneimittel, medizinisches Gerät und diätetische Lebensmittel

  • Die Apotheken verlangen eine Gebühr von 0,17 Euro für die statistische Erfassung einer Verschreibung oder eines Gutscheins für ein medizinisches Gerät.
  • Diese Gebühr entfällt, wenn die versicherte Person
    • eine Kopie der Verschreibung vorlegt (wenn sie mehr als eine Apotheke aufsucht),
    • eine Verschreibung für Arzneimittel oder diätetische Lebensmittel vorlegt, die sie in voller Höhe selbst bezahlt,
    • eine Verschreibung der Impfstoffe für Pflichtimpfungen vorlegt,
    • mit der goldenen Jansky-Medaille oder einer höheren Auszeichnung ausgezeichnet wurde,
    • eine elektronische Patientenakte (E-Card) mit der Verschreibung vorlegt.

Notfallversorgung

Der Eigenbeitrag richtet sich nach Art des Notfalls und der medizinischen Versorgung:

  • Bei ambulanter Notfallversorgung oder ambulanter zahnärztlicher Notfallversorgung zahlt der Versicherte 2,00 Euro, sofern er nicht stationär aufgenommen wird.
  • Findet die Notfallversorgung in der häuslichen Umgebung oder dem sonstigen privaten Umfeld des Patienten statt, beträgt die Gebühr 10,00 Euro.
  • Bei stationärer Notfallversorgung zahlt der Versicherte 2,00 Euro, wenn:
    • die Behandlung an Werktagen zwischen 16.00 und 22.00 Uhr oder an Wochenenden und Feiertagen zwischen 7.00 und 22.00 Uhr in einer Region stattfindet, in der es keine ambulante Notfallversorgung gibt, oder
    • der Versicherte unmittelbar nach einer ambulanten Notfallversorgung dorthin überwiesen wurde.
  • In allen anderen Fällen der stationären Notfallversorgung zahlt die versicherte Person 10,00 Euro.

Alle oben genannten Formen der medizinischen Notfallversorgung sind in folgenden Fällen kostenlos:

  • Die ambulante oder stationäre Notfallversorgung erfolgt direkt nach einem Unfall, sofern dieser Unfall nicht auf den Missbrauch von Alkohol oder sonstigen Suchtstoffen oder auf den unsachgemäßen Gebrauch von Arzneimitteln zurückzuführen ist.
  • Die stationäre Notfallversorgung und die medizinische Behandlung dauern länger als 2 Stunden.
  • Auf die eigentliche ambulante oder stationäre Notfallversorgung folgt die stationäre Krankenhausaufnahme.
  • Die ambulante oder stationäre Notfallversorgung einer minderjährigen Person wird auf Veranlassung eines Sozialdienstes in einer von einem Gericht oder Kinderschutzdienst bestimmten Einrichtung vorgenommen.
  • Die versicherte Person wurde mit der goldenen Jansky-Medaille oder einer höheren Auszeichnung ausgezeichnet.

Transport

  • Für Krankenwagentransporte wird ein Kilometergeld von 0,10 Euro verlangt.
  • Dieses entfällt, wenn der Versicherte
    • chronischer Dialysepatient ist oder nach einer Transplantation behandelt wird,
    • wegen einer Krebserkrankung oder in der Herzchirurgie behandelt wird,
    • schwer behindert und auf einen Transport per PKW angewiesen ist,
    • der Versicherte aufgrund einer Verordnung des behandelnden Arztes von einem Krankenhaus in ein anderes verlegt wird,
    • der Versicherte mit der goldenen Jansky-Medaille oder einer höheren Auszeichnung ausgezeichnet wurde.

Sonstiges

Für die Ausstellung eines medizinischen Berichts zum Zwecke der medizinischen Versorgung wird eine Gebühr in Höhe von 2,00 Euro erhoben.

Benötigt ein Patient einen medizinischen Bericht zu einem anderen Zweck als dem der medizinischen Versorgung, so hat der Gesundheitsdienstleister das Recht, einen höheren Preis zu verlangen. Dieser Preis muss sich jedoch aus einer Preisliste ergeben.


Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie

  • In der Slowakei haben Sie gegen Vorlage der EKVK Anspruch auf Dialyse, Sauerstoff- und Chemotherapie.
  • Die Behandlung muss vor Ihrer Ankunft in der Slowakei mit einem dem öffentlichen Gesundheitssystem angeschlossenen Gesundheitsdienstleister abgesprochen werden.
  • Letzterem muss auch eine ärztliche Bestätigung der Notwendigkeit dieser Therapien vorgelegt werden.
  • Die Liste der dem öffentlichen Gesundheitssystem angeschlossenen Gesundheitsdienstleister finden Sie auf den Websites der Einrichtungen an Ihrem Aufenthaltsort:
  • Liste der Dialysezentren (nur auf Slowakisch)

Wie beantrage ich eine EKVK?


Wo nimmt man die EKVK an?


Verlust oder Diebstahl der Karte

Kontaktdaten für Inhaber einer in der Slowakei ausgestellten EKVK

Úrad pre dohľad nad zdravotnou starostlivosťou (Aufsichtsbehörde für das Gesundheitswesen)
Žellova 2
SK – 824 24 Bratislava 25
Telefon: +421 2 20 856 226

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