Beschäftigung, Soziales und Integration

Bulgarien

Notfall

  • Rufnummer: 112

Krankenwagen

  • Rufnummer: 150

Национална здравноосигурителна каса
(Nationale bulgarische Krankenkasse)
Tel: +359 2 965 9116
Hotline: 0800 14 800

 


Behandlung, Deckung, Kosten

Ärzt*innen (ambulante medizinische Versorgung)

  • Die meisten Ärzt*innen in Bulgarien stehen bei der nationalen bulgarischen Krankenkasse NHIF unter Vertrag.
  • Das bedeutet, dass Sie nötige Behandlungen gegen Vorlage Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten können.
  • Sie zahlen eine Behandlungsgebühr in Höhe von 2,90 BGN für ambulante medizinische Versorgung.
  • Die Gebühr ist nicht erstattungsfähig.

Zahnärzt*innen

  • Die meisten Zahnbehandlungen sind nicht gedeckt.
  • Für Behandlungen durch Zahnärzt*innen, die nicht der NHIF angeschlossen sind, müssen Sie die vollen Kosten tragen.

Krankenhausbehandlung (stationäre medizinische Versorgung)

  • Bei Vorlage einer gültigen europäischen Krankenversicherungskarte oder Ersatzbescheinigung ist die Behandlung in den der NHIF angeschlossenen Kliniken und Krankenhäusern kostenlos.
  • Sie bezahlen jedoch einen pauschalen Tagessatz in Höhe von 5,80 BGN für höchstens 10 Tage Krankenhausaufenthalt pro Jahr.
  • Im Rahmen Ihrer Krankenhausbehandlung haben Sie nach der Entlassung Anspruch auf zwei Nachuntersuchungen.

Verschreibungen

  • Von NHIF-Vertragsärzt*innen verschriebene Arzneimittel erhalten Sie bei einer mit der NHIF konventionierten Apotheke ermäßigt. Sie können diese Apotheken am NHIF-Logo erkennen.
  • Um für besonders teure Arzneimittel zur Behandlung chronischer Erkrankungen eine Ermäßigung oder vollständige Kostendeckung zu erhalten, benötigen Sie ein „Rezeptbüchlein“. Dieses können Ihnen der NHIF angeschlossene Allgemeinmediziner*innen besorgen. Wenden Sie sich dazu an eine*n Allgemeinmediziner*in Ihrer Wahl.
  • Wurden Ihnen Arzneimittelkosten in Rechnung gestellt, so beantragen Sie deren Erstattung nach Ihrer Rückkehr bei Ihrem heimischen Versicherungsträger.

Krankenwagen

  • Krankentransporte sind nur in Notfällen kostenlos.

Ärzt*innen (ambulante medizinische Versorgung)

  • Die meisten Ärzt*innen in Bulgarien stehen bei der nationalen bulgarischen Krankenkasse NHIF unter Vertrag.
  • Das bedeutet, dass Sie nötige Behandlungen gegen Vorlage Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten können.
  • Sie zahlen eine Behandlungsgebühr in Höhe von 2,90 BGN für ambulante medizinische Versorgung.
  • Die Gebühr ist nicht erstattungsfähig.

Zahnärzt*innen

  • Die meisten Zahnbehandlungen sind nicht gedeckt.
  • Für Behandlungen durch Zahnärzt*innen, die nicht der NHIF angeschlossen sind, müssen Sie die vollen Kosten tragen.

Krankenhausbehandlung (stationäre medizinische Versorgung)

  • Bei Vorlage einer gültigen europäischen Krankenversicherungskarte oder Ersatzbescheinigung ist die Behandlung in den der NHIF angeschlossenen Kliniken und Krankenhäusern kostenlos.
  • Sie bezahlen jedoch einen pauschalen Tagessatz in Höhe von 5,80 BGN für höchstens 10 Tage Krankenhausaufenthalt pro Jahr.
  • Im Rahmen Ihrer Krankenhausbehandlung haben Sie nach der Entlassung Anspruch auf zwei Nachuntersuchungen.

Verschreibungen

  • Von NHIF-Vertragsärzt*innen verschriebene Arzneimittel erhalten Sie bei einer mit der NHIF konventionierten Apotheke ermäßigt. Sie können diese Apotheken am NHIF-Logo erkennen.
  • Um für besonders teure Arzneimittel zur Behandlung chronischer Erkrankungen eine Ermäßigung oder vollständige Kostendeckung zu erhalten, benötigen Sie ein „Rezeptbüchlein“. Dieses können Ihnen der NHIF angeschlossene Allgemeinmediziner*innen besorgen. Wenden Sie sich dazu an eine*n Allgemeinmediziner*in Ihrer Wahl.
  • Wurden Ihnen Arzneimittelkosten in Rechnung gestellt, so beantragen Sie deren Erstattung nach Ihrer Rückkehr bei Ihrem heimischen Versicherungsträger.

Krankenwagen

  • Krankentransporte sind nur in Notfällen kostenlos.

Flugrettung

  • Keine Angaben verfügbar.

Erstattung

Ärzt*innen

  • Die Behandlungsgebühren sind in Bulgarien nicht erstattungsfähig.

Zahnärzt*innen

  • Für Behandlungen durch Zahnärzt*innen, die nicht der nationalen Krankenkasse NHIF angeschlossen sind, müssen Sie die vollen Kosten tragen. Diese werden von der NHIF nicht erstattet.

Verschreibungen

  • In Bulgarien leisten Patient*innen eine Zuzahlung zu den Kosten der meisten Arzneimittel.
  • Wurden Ihnen Arzneimittelkosten in Rechnung gestellt, so beantragen Sie deren Erstattung bei Ihrem heimischen Versicherungsträger.

Eigenbeteiligung

  • Möglicherweise werden für Gesundheitsdienstleistungen (klinische Untersuchungen, Zahnbehandlung, stationäre und ambulante Behandlung, verschreibungspflichtige Arzneimittel) Zuzahlungen fällig, wenn die NHIF die Kosten dieser Leistungen nicht vollständig übernimmt.
  • Einige Krankenhäuser verlangen von all ihren Patient*innen einen Aufschlag. In diesem Fall verlangen Sie eine Quittung.
  • Sie müssen ins Krankenhaus? Erkundigen Sie sich vor Ihrer Aufnahme beim Krankenhaus, ob für die Behandlung ein Aufschlag verlangt wird, und wenn ja, wie hoch er ist.
  • Reglementierte Aufschläge und Patientengebühren gehen zu Ihren Lasten und sind nicht erstattungsfähig.
  • Beispiele für Zuzahlungen:
    • Selbstbehalte für ambulante und stationäre Behandlung
    • medizinische Geräte und medizinisches Versorgungsmaterial
    • Gebühr für die Wahl von Ärzt*innen oder medizinischen Teams im Rahmen einer stationären Krankenhausbehandlung
    • Einbettzimmer/Zweibettzimmer im Krankenhaus
    • Mahlzeiten nach bestimmten Ernährungsbedürfnissen auf Wunsch

Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie

Dialyse

  • Chronische Dialyse und Peritonealdialyse (kontinuierliche ambulante Peritonealdialyse (CAPD), automatisierte Peritonealdialyse (APD) und Dialysebehandlung bei akutem Nierenversagen) sind durch die NHIF gedeckt, sofern sie in einem der NHIF angeschlossenen Krankenhaus bzw. Dialysezentrum durchgeführt werden.

Sauerstofftherapie

  • Die NHIF deckt lediglich Therapien mit kontinuierlichem positiven Atemwegsdruck (CPAP) sowie Bi-Level- oder BiPAP-Therapien unter der Voraussetzung, dass diese in einem der NHIF angeschlossenen Krankenhaus durchgeführt werden.
  • Diese Therapie wird nur bei Patient*innen mit neuromuskulären Erkrankungen und chronischer Atemschwäche angewandt, denen bereits eine Atemunterstützung mit nicht-invasiver Beatmung (CPAP oder BiPAP) verschrieben wurde. Sie ermöglicht eine Atemunterstützung entsprechend dem vorab diagnostizierten Bedarf der Patientin oder des Patienten.
  • Informationen über der NHIF angeschlossene medizinische Einrichtungen finden Sie
    • auf der Website der NHIF/RHIF (auf Bulgarisch) oder können Sie
    • bei der NHIF/RHIF anfordern.

Chemotherapie

  • Die Behandlung kann in Krankenhäusern und Krebskliniken erfolgen, die mit der NHIF für die Durchführung der ambulanten Verfahren Nr. 5, 6, 7, 8, 38 oder anderer klinischer Pfade in Abhängigkeit von der Art der Erkrankung unter Vertrag stehen. Der „klinische Pfad“ ist ein System mit Bedingungen und Leitlinien für Fachmediziner im Zusammenhang mit Diagnose- und Therapieverfahren bei Patient*innen mit bestimmten Erkrankungen, die eine Einweisung ins Krankenhaus erfordern.

Wie beantrage ich eine EKVK?

Informationen zur Beantragung einer EKVK (nur auf Bulgarisch)


Wo nimmt man die EKVK an?

Im Prinzip akzeptieren alle der NHIF angeschlossenen Ärzt*innen und Krankenhäuser eine gültige EKVK.

Bitte beachten Sie, dass Fachärzt*innen nach den europäischen Rechtsvorschriften nicht verpflichtet sind, die EKVK zu akzeptieren. Häufig werden Patient*innen in der EU die von Fachärzt*innen erbrachten medizinischen Leistungen in Rechnung gestellt. Es besteht die Möglichkeit, nach Rückkehr in das Versicherungsland eine Erstattung der Kosten zu beantragen.


Verlust oder Diebstahl der Karte

Kontaktdaten für Inhaber einer in Bulgarien ausgestellten EKVK

Национална здравноосигурителна каса

Tel.: +359 2 965 9116

Hotline: 0800 14 800

E-Mail: euro-rights@nhif.bg, crossbordercare@nhif.bg

 

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