Gesetzgebung
Seit 2021 werden die meisten Datenerhebungen, die für die Erstellung von Statistiken über Menschen mit Behinderungen verwendet werden, nämlich
- die EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC),
- die EU-Arbeitskräfteerhebung (EU-AKE),
- die Europäische Gesundheitsbefragung (EHIS),
- die EU-Erhebung über die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in Haushalten und durch Einzelpersonen,
gemäß der Verordnung (EU) 2019/1700 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen durchgeführt. Ausnahmen von der Verordnung sind im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/2050 festgelegt.
Abgesehen von der Rahmenverordnung werden in den nachstehenden drei Rechtsakten Elemente abgedeckt, die alle sozialstatistischen Erhebungen aufweisen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/2181 zur Festlegung der technischen Merkmale von in mehreren Datensätzen vorkommenden Elementen gemäß der Verordnung (EU) 2019/1700
- Delegierte Verordnung (EU) 2020/256 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700 durch Festlegung einer rotierenden Mehrjahresplanung
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/2180 der Kommission zur Festlegung der Modalitäten und des Inhalts der Qualitätsberichte gemäß der Verordnung (EU) 2019/1700
Informationen zur Gesetzgebung finden Sie in den entsprechenden Abschnitten der Webseiten zu den jeweiligen einschlägigen Datenerhebungen: