Gesetzgebung
Verordnung über europäische Unternehmensstatistiken
- EU-Verordnung 2019/2152 über europäische Unternehmensstatistiken
- EU-Verordnung 2020/1197 zur Festlegung technischer Spezifikationen und Einzelheiten
- Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1003 zur Gewährung von Ausnahmen
- Übersicht über die Datenanforderungen, April 2024 (auf Englisch)
- Datenanforderungen nach Ländergröße, April 2024 (auf Englisch)
- Anforderungen für europäische Stichprobenpläne für das Basisjahr 2025, Mai 2024 (auf Englisch)
Konjunkturstatistiken werden auf der Grundlage der Verordnung über europäische Unternehmensstatistiken ab dem Berichtszeitraum 2021 bereitgestellt. Weitere Informationen zu den Änderungen und neuen Datenanforderungen, die durch diese Verordnung eingeführt wurden, finden Sie in dem Artikel Europäische Unternehmensstatistiken (auf Englisch).
Einen Überblick über die bisherigen Regelungen finden Sie in dem Artikel Konjunkturstatistiken – Rechtsgrundlage (auf Englisch).
Sonstige relevante Rechtsakte
- EU-Verordnung 1893/2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2
- Verordnung 696/1993 des Rates betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft