Methoden
Die EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Statistiken zur gesteuerten Migration verpflichten die Datenlieferanten, sich an vereinbarte Begriffe, Definitionen und Aufschlüsselungen zu halten, um die Vergleichbarkeit der von ihnen an Eurostat übermittelten Asyldaten zu gewährleisten.
Metadaten
Die Datenerhebungen zu Aufenthaltstiteln und zur Durchsetzung von Einwanderungsgesetzen beruhen auf Eurostats jeweiligen methodischen und technischen Leitlinien für die einzelnen Datenerhebungen:
Die Statistiken über Aufenthaltstitel (RESPER) umfasst verschiedene Arten von Aufenthaltsgenehmigungen, die von den meldenden Ländern ausgestellt werden.
Genauer gesagt umfasst sie eine breite Palette von Aufenthaltsgenehmigungen, darunter:
- Aufenthaltstitel: Hierbei handelt es sich um Genehmigungen, die mindestens drei Monate gültig sind und auf nationaler Ebene ausgestellt werden. Sie ermöglichen Drittstaatsangehörigen, sich aus bestimmten Gründen, wie Familienzusammenführung, Ausbildung oder Beschäftigung, legal im Land aufzuhalten. Beispielsweise sind „Erstgenehmigungen“, die neu angekommenen Personen erteilt werden, ein Maßstab für die Einwanderungsströme. Die Gesamtzahl der am Jahresende gültigen Aufenthaltstitel hingegen ist ein Maßstab für den Einwanderungsbestand.
- Unbefristete Aufenthaltstitel: Hierbei handelt es sich um Genehmigungen, die fünf Jahre oder länger gültig sind und entweder im Rahmen nationaler oder EU-Rechtsvorschriften ausgestellt werden. Sie sind eine Unterkategorie der am Jahresende gültigen Aufenthaltsgenehmigungen.
- Blaue Karte EU: Hierbei handelt es sich um eine besondere Art von Aufenthaltstitelg für hochqualifizierte Arbeitnehmer, die bestimmte Kriterien erfüllen, z. B. eine hochqualifizierte Beschäftigung und eine höhere berufliche oder akademische Ausbildung.
- Kombinierte Erlaubnisse: Hierbei handelt es sich um Genehmigungen, die im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens erteilt werden und deren Inhaber es ermöglichen, in einem EU-Land zu wohnen und zu arbeiten.
- Genehmigung für unternehmensinterne Transfers (ICT): Diese werden Personen ausgestellt, die an internationalen unternehmensinternen Versetzungen teilnehmen, und ermöglichen ihnen eine vorübergehende Entsendung zu einer Niederlassung eines Unternehmens mit Sitz in der EU zu beruflichen oder Ausbildungszwecken.
- Genehmigungen für Saisonarbeit: Diese Genehmigungen berechtigen den Inhaber, sich für eine saisonale Beschäftigung in einem EU-Land aufzuhalten. Dazu gehören Visa für einen längerfristigen Aufenthalt oder Genehmigungen für Saisonarbeiter, die den Inhaber berechtigen, sich länger als 90 Tage in der EU aufzuhalten und dort zu arbeiten.
- Sonstige Aufenthaltsgenehmigungen:
- werden für Zwecke wie Forschung, Studium, Ausbildung, Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogramme, Bildungsprojekte oder Au-pair-Aufenthalte erteilt;
- Die Mobilität innerhalb der EU, d. h. die Bewegung von Personen zwischen EU-Ländern wird durch spezifische Verfahren erfasst, wie z. B. „Meldungen” des EU-Landes, das die Genehmigung erteilt hat, an das EU-Land, in das die Person gezogen ist.
Die Eurostat-Statistiken über die Durchsetzung der Einwanderungsvorschriften betreffen Drittstaatsangehörige, denen die Einreise an den Außengrenzen verweigert wurde, die während eines illegalen Aufenthalts im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates aufgegriffen werden, gegen die eine Ausweisungsverfügung aus einem EU-Land ergangen ist oder die nach einer Ausweisungsverfügung aus einem EU-Land zurückgeführt wurden.
In den Statistiken über die Durchsetzung der Einwanderungsvorschriften nicht mit eingeschlossen sind ausreisende Asylsuchende, die im Rahmen des durch die Dublin-Verordnung (EU-Verordnung 1560/2003 und EU-Verordnung 604/2013) geschaffenen Mechanismus von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen überstellt werden. Diese Fälle sind in den Dublin-Statistiken der enthalten, die in der entsprechenden Datenbank zur Verfügung stehen.
Weiterführende Informationen
- Residence permits – a methodological and analytical overview
- Enforcement of immigration legislation statistics introduced
Datenquellen
Daten über Aufenthaltstitel und die Durchsetzung von Einwanderungsvorschriften bezieht Eurostat von den Innenministerien der EU- und EFTA-Länder sowie von den entsprechenden Einwanderungsbehörden.
Die Daten stützen sich ausschließlich auf administrative Quellen und werden hauptsächlich von den Innenministerien oder den entsprechenden Einwanderungsbehörden bereitgestellt. Die Eurostat-Statistiken über Aufenthaltstitel werden auf der Grundlage von Artikel 6 der Verordnung (EU) 862/2007 über Wanderung und internationalen Schutz erhoben.
Die Statistiken über die Durchsetzung der Einwanderungsgesetze basieren auf Verwaltungsdaten, die von den nationalen Behörden im Einklang mit den Anforderungen der EU-Verordnung 862/2007 zu Statistiken über Wanderung und internationalem Schutz übermittelt werden. Die Erstellung dieser Statistiken stützt sich auf die Begriffe, die im Schengener Grenzkodex, einem EU-Kodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (EU-Verordnung 2016/399), verwendet werden.