Informationen zu den Daten
Datenerhebungen
Die Daten über die gesteuerte Migration werden vierteljährlich oder jährlich an Eurostat übermittelt.
Die Statistiken über Aufenthaltstitel liefern jährliche Informationen über Drittstaatsangehörige, denen eine Aufenthaltsgenehmigung von mindestens drei Monaten in einem EU-Land erteilt wurde. Die bereitgestellten Informationen umfassen:
- erste Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige
- Genehmigungen, die zur Änderung des Einwanderungsstatus oder für Aufenthaltstitel erteilt wurden
- Bestand an allen gültigen Aufenthaltstiteln am Ende des Bezugsjahres
- Bestand an langfristigen Aufenthaltstiteln am Ende des Bezugsjahres oder während des Bezugsjahres erteilten Aufenthaltstiteln
- Genehmigungen, die zur Familienzusammenführung mit einer Person mit Schutzstatus erteilt wurden (freiwillige Datenerhebung, erstes Bezugsjahr: 2016)
Je nach Datensatz sind die Daten aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit, Grund für die Erteilung der Genehmigung, Gültigkeitsdauer der Genehmigung, Geschlecht und Alter.
Zusätzlich dazu hat Eurostat Datenerhebungen über Genehmigungen entwickelt, die in direktem Zusammenhang mit EU-Richtlinien im Bereich der Migrationspolitik der Europäischen Union stehen. Diese sind:
- Blaue Karte EU (erstes Bezugsjahr: 2012)
- kombinierte Erlaubnis (erstes Bezugsjahr: 2013)
- Saisonarbeitskräfte (erstes Bezugsjahr: 2017)
- unternehmensinterne Versetzungen (erstes Bezugsjahr: 2017)
- Studierende und Forschende (erstes Bezugsjahr: 2019)
Die Statistiken über die Durchsetzung der Einwanderungsvorschriften liefern vierteljährliche oder jährliche Informationen über die Anzahl Drittstaatsangehöriger, die:
- an den Außengrenzen zurückgewiesen werden, aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit, Grund der Zurückweisung und Art der Grenze (Land-, See- oder Luftgrenze)
- sich illegal im Hoheitsgebiet eines EU-Landes aufhalten, aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit, Grund, Ort des Aufgreifens, Geschlecht und Altersgruppe
- eine Anweisung zum Verlassen eines EU-Landes erhalten haben, aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Alter
- nach einer Ausweisungsverfügung aus einem EU-Land zurückgeführt wurden, aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Alter, Art der Rückführung (unterstützte freiwillige Rückführung, unterstützte erzwungene Rückführung oder nicht unterstützte freiwillige Rückführung) und Zielland der Rückführung
Darüber hinaus sind die folgenden vierteljährlichen Informationen über unbegleitete Minderjährige aus Drittstaaten verfügbar:
- ausreisepflichtige unbegleitete Minderjährige aus Drittstaaten, nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Alter
- unbegleitete Minderjährige aus Drittstaaten, die nach einer Ausweisungsverfügung zurückgeführt werden, nach Art der Rückführung, Staatsangehörigkeit, Zielland, Geschlecht und Alter
Datenquellen
Diese Statistiken stammen aus administrativen Quellen und werden von statistischen Behörden, Innenministerien oder entsprechenden Einwanderungsbehörden an Eurostat übermittelt. Sie stehen im Einklang mit den Anforderungen der Verordnung (EU) 862/2007. Mit der Änderung dieser Verordnung im Juni 2020 wurden zusätzliche neue Statistiken oder zusätzliche Untergliederungen (beispielsweise nach unbegleiteten Minderjährigen) in diesem Bereich sowie häufigere Erhebungen für einige Daten eingeführt.
Ein bedeutender Teil dieser Statistiken steht in engem Zusammenhang mit den EU-Richtlinien im Bereich der gesteuerten Migration. Dies gilt insbesondere für die Richtlinien über den Zugang zur Beschäftigung und über die Gewährleistung eines gemeinsamen Bündels von Rechten für in der Europäischen Union ansässige Drittstaatsangehörige. Weitere Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite über Gesetzgebung.
Europäische Aggregate
Auf der Grundlage der von den nationalen Datenlieferanten übermittelten detaillierten nationalen Zahlen leitet Eurostat geografische Aggregate für die EU ab, durch Anwendung einer gemeinsamen Berechnungsmethode. Die geografische Aggregation ergibt sich aus der arithmetischen Summe, wenn bei den Komponenten des jeweiligen geografischen Aggregats keine Werte fehlen. Andernfalls werden die EU-Aggregate nicht berechnet.
Datenveröffentlichungen
Häufigkeit | Frist |
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Jährliche Daten |
(spätestens) sechs Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums |
Häufigkeit | Frist |
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Vierteljährliche Daten |
(spätestens) zwei Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums |
Jährliche Daten |
(spätestens) drei Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums |
Im Allgemeinen findet die Datenveröffentlichung etwa drei Arbeitstage nach ihrem Eingang in der Eurostat-Datenbank statt, sofern die Daten keine Fehler enthalten. In einigen Fällen (umfangreiche Revisionen, weitere Validierung, technische Gründe usw.) können die Daten auch später als drei Arbeitstage nach Eingang verbreitet werden.
Datenrevisionspolitik
Die Daten zur Durchsetzung der Einwanderungsvorschriften und zu den Aufenthaltstiteln werden fortlaufend anhand der von den Ländern übermittelten, zuletzt aktualisierten Daten überarbeitet.