Gesetzgebung
Wichtige rechtliche Dokumente
Die nationalen Aufkommens-, Verwendungs- und Input-Output-Tabellen werden gemäß den folgenden Verordnungen erstellt:
- EU-Verordnung 549/2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf regionaler und nationaler Ebene (ESVG 2010)
- EU-Verordnung 724/2014 über den Standardaustausch für die Übermittlung von Daten
- EU-Verordnung 2015/1342 zur Änderung der Methodik für die Klassifikation der Produkte nach Wirtschaftszweigen
- EU-Verordnung 2016/2304 über die Modalitäten, die Struktur, die Periodizität und die Bewertungsindikatoren der Qualitätsberichte über die gemäß der EU-Verordnung 549/2013 übermittelten Daten
- EU-Verordnung 2023/137 zur Änderung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2
- EU-Verordnung 2023/734 zur Änderung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf regionaler und nationaler Ebene (ESVG 2010)
Die länderübergreifenden Aufkommens-, Verwendungs- und Input-Output-Tabellen (FIGARO-Tabellen) folgen denselben Definitionen und Konzepten wie die nationalen Tabellen. Die FIGARO-Tabellen werden jedoch von Eurostat erstellt und nicht von den Ländern übermittelt.
Weitere Informationen
- Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 2010 - interaktive Version
- Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 2010 - PDF Version
- ESVG 2010 - Lieferprogramm der Daten - PDF Version