Beschäftigung, Soziales und Integration

Recht auf Arbeitssuche

Jeder EU-Bürger hat das Recht,

  • in einem anderen EU-Land Arbeit zu suchen,
  • dabei dieselbe Hilfestellung von den nationalen Arbeitsämtern zu erhalten wie Staatsangehörige des Aufnahmelandes,
  • sich so lange im Aufnahmeland aufzuhalten, wie es für Arbeitssuche, Bewerbung und Einstellung erforderlich ist.

Arbeitssuchende dürfen nicht ausgewiesen werden, wenn sie nachweisen können, dass sie weiterhin und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit suchen.

EURES – Europäisches Beschäftigungsnetz

Wenn Sie in einem anderen Land Arbeit suchen möchten, finden Sie auf der Website des Europäischen Beschäftigungsnetzes EURES nützliche Informationen über Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Lebens- und Arbeitsbedingungen im Europäischen Wirtschaftsraum (EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen).

 

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