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Im Oktober 2011 hat die Kommission neue Schwerpunkte und Regelungen für die Arbeit des ESF im nächsten Programmplanungszeitraum 2014-2020 vorgeschlagen. Sie werden den Fonds in die Lage versetzen, auch weiterhin konkrete Hilfe für Menschen zu leisten, die Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz benötigen oder in ihrem Beruf Fortschritte erzielen möchten.
Der Kommissionsvorschlag ist Teil eines umfassenden Gesetzespakets für die Zukunft der Kohäsionspolitik der Union (siehe kurzes Einführungsvideo).
Die Rolle des Europäischen Sozialfonds besteht darin, mehr Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, Bildung und lebenslanges Lernen zu fördern, die soziale Eingliederung zu stärken sowie darin, einen Beitrag im Kampf gegen die Armut zu leisten und die institutionelle Kapazität der öffentlichen Verwaltung für bessere Dienstleistungen im Sinne der Bürger und Arbeitsuchenden auszubauen. Der neue Vorschlag stärkt die Rolle des ESF:
Der ESF könnte zudem zur Absicherung von Darlehen genutzt werden, die von Organen der Mitgliedstaaten zur Finanzierung von Maßnahmen aufgenommen werden, die in den Interventionsbereich des ESF fallen.
Sämtliche Regionen der EU erhalten weiterhin Unterstützung im Rahmen von drei Kategorien:
Die zweite Kategorie – sie umfasst 51 Regionen mit mehr als 72 Millionen Menschen – erleichtert den Übergang von Regionen, die in den letzten Jahren bereits an Wettbewerbsfähigkeit gewonnen haben, aber nach wie vor zielgerichtete Unterstützung benötigen. Es wird davon ausgegangen, dass 20 Regionen bis zum Jahr 2014 nicht mehr unter das aktuelle Ziel „Konvergenz“ fallen werden (Regionen mit Entwicklungsrückstand), was den Erfolg der Kohäsionspolitik widerspiegelt.
Partnerschaftsvereinbarungen, die zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten geschlossen werden, bestimmen die nationalen Verpflichtungen, die für die Erfüllung der Europa-2020-Ziele erforderlich sind. Die ESF-Investitionen werden vollständig an den Europa-2020-Zielen ausgerichtet und betreffen die Bereiche Beschäftigung, Bildung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung.
Der Gemeinsame Strategische Rahmen, in dem die wichtigsten Prioritäten der EU-Politik festgelegt sind, gilt für sämtliche Fonds, einschließlich des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und des Meeres- und Fischereifonds. Die Mitgliedstaaten erhalten die Möglichkeit, Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Europäischen Sozialfonds und dem Kohäsionsfonds in kombinierten Förderprogrammen einzusetzen, um die Koordination vor Ort zu verbessern und eine integrierte Entwicklung zu erreichen.
Es werden neue Bedingungen eingeführt, die sicherstellen, dass Finanzmittel der EU effektiv zum Erreichen der Europa-2020-Ziele beitragen. Einige Bedingungen müssen vor Auszahlung der Fördermittel erfüllt sein – zum Beispiel das ordnungsgemäße Funktionieren der Verfahren öffentlicher Auftragsvergabe.
Die Vorschläge werden derzeit vom Rat und dem Europäischen Parlament geprüft und sollen in 2013 verabschiedet werden. Damit sind die Voraussetzungen für den Beginn einer neuen Generation von Programmen der Kohäsionspolitik ab 2014 geschaffen.