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Die Zukunft des ESF: 2014-2020

Im Oktober 2011 hat die Kommission neue Schwerpunkte und Regelungen für die Arbeit des ESF im nächsten Programmplanungszeitraum 2014-2020 vorgeschlagen. Sie werden den Fonds in die Lage versetzen, auch weiterhin konkrete Hilfe für Menschen zu leisten, die Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz benötigen oder in ihrem Beruf Fortschritte erzielen möchten.

Der Kommissionsvorschlag ist Teil eines umfassenden Gesetzespakets für die Zukunft der Kohäsionspolitik der Union (siehe kurzes Einführungsvideo).

Welche Änderungen werden im Hinblick auf den ESF vorgeschlagen?

Die Rolle des Europäischen Sozialfonds besteht darin, mehr Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, Bildung und lebenslanges Lernen zu fördern, die soziale Eingliederung zu stärken sowie darin, einen Beitrag im Kampf gegen die Armut zu leisten und die institutionelle Kapazität der öffentlichen Verwaltung für bessere Dienstleistungen im Sinne der Bürger und Arbeitsuchenden auszubauen. Der neue Vorschlag stärkt die Rolle des ESF:

  • Es soll einen Mindestanteil an Haushaltsmitteln geben, der für jede Kategorie von Regionen zur Verfügung steht und höher ausfallen soll als zuvor (mindestens 25 % für weniger entwickelte Regionen, 40 % für Übergangsregionen und 52 % für stärker entwickelte Regionen). Der Anteil des Kohäsionsfonds beträgt im Fall des ESF mindestens 84 Mrd. EUR, die den aktuellen 75 Mrd. EUR gegenüberstehen.
  • Die Mitgliedstaaten werden die ESF-Fördermittel auf eine begrenzte Anzahl von Zielen und Investitionsprioritäten konzentrieren müssen, die an der Strategie Europa 2020 ausgerichtet sind, damit die Wirksamkeit erhöht und eine kritische Masse erreicht wird.
  • Mindestens 20 % der ESF-Mittel sollen für Tätigkeiten in Bezug auf die soziale Eingliederung bereitgestellt werden.
  • Der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit wird größere Bedeutung beigemessen, ebenso der Förderung von Aktivität und Gesundheit im Alter sowie der Unterstützung besonders benachteiligter Gruppen und marginalisierter Gemeinschaften wie die der Roma. Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen soll gezielt junge Menschen, die sich weder in einer Ausbildung befinden noch einen Arbeitsplatz haben, dabei unterstützen, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
  • Soziale Innovation wird stärker gefördert, d. h. die Erprobung und Ausweitung innovativer Konzepte zur Bewältigung sozialer Probleme, beispielsweise zur Verbesserung der sozialen Eingliederung.
  • Die Zusammenarbeit mit Sozialpartnern und Zivilgesellschaft, insbesondere mit Nichtregierungsorganisationen (NRO), bei der Durchführung von ESF-Tätigkeiten wird verstärkt, indem Kapazitäten ausgebaut, lokale Entwicklungsstrategien unter Leitung der dortigen Gemeinden gefördert und das Verfahren zur Umsetzung vereinfacht werden (siehe auch: Europäischer Verhaltenskodex für Partnerschaft). Die Regelung der Kostenerstattung bei ESF-Projekten wird vereinfacht, vor allem für kleinere Begünstigte, die mindestens die Hälfte der Empfänger von ESF-Mitteln ausmachen: NRO, kleine und mittlere Unternehmen und andere.
  • Auch für Betriebsmittel, die einen Bezug zu Investitionen in Sozial- oder Humankapital aufweisen, besteht zukünftig ein Anrecht auf ESF-Unterstützung; dazu zählen beispielsweise Computer für Schulen.

Der ESF könnte zudem zur Absicherung von Darlehen genutzt werden, die von Organen der Mitgliedstaaten zur Finanzierung von Maßnahmen aufgenommen werden, die in den Interventionsbereich des ESF fallen.

Die wichtigsten Neuerungen in Bezug auf Mittel der EU-Kohäsionspolitik

Sämtliche Regionen der EU erhalten weiterhin Unterstützung im Rahmen von drei Kategorien:

  • Weniger entwickelte Regionen, deren Pro-Kopf-BIP unter 75 % des EU-Durchschnitts liegt; ihnen wird weiterhin oberste kohäsionspolitische Priorität eingeräumt.
  • Übergangsregionen, deren Pro-Kopf-BIP zwischen 75 und 90 % des EU-27-Durchschnitts liegt.
  • Stärker entwickelte Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP über 90 % des EU-27-Durchschnitts.

Die zweite Kategorie – sie umfasst 51 Regionen mit mehr als 72 Millionen Menschen – erleichtert den Übergang von Regionen, die in den letzten Jahren bereits an Wettbewerbsfähigkeit gewonnen haben, aber nach wie vor zielgerichtete Unterstützung benötigen. Es wird davon ausgegangen, dass 20 Regionen bis zum Jahr 2014 nicht mehr unter das aktuelle Ziel „Konvergenz“ fallen werden (Regionen mit Entwicklungsrückstand), was den Erfolg der Kohäsionspolitik widerspiegelt.

Partnerschaftsvereinbarungen, die zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten geschlossen werden, bestimmen die nationalen Verpflichtungen, die für die Erfüllung der Europa-2020-Ziele erforderlich sind. Die ESF-Investitionen werden vollständig an den Europa-2020-Zielen ausgerichtet und betreffen die Bereiche Beschäftigung, Bildung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung.

Der Gemeinsame Strategische Rahmen, in dem die wichtigsten Prioritäten der EU-Politik festgelegt sind, gilt für sämtliche Fonds, einschließlich des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und des Meeres- und Fischereifonds. Die Mitgliedstaaten erhalten die Möglichkeit, Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Europäischen Sozialfonds und dem Kohäsionsfonds in kombinierten Förderprogrammen einzusetzen, um die Koordination vor Ort zu verbessern und eine integrierte Entwicklung zu erreichen.

Es werden neue Bedingungen eingeführt, die sicherstellen, dass Finanzmittel der EU effektiv zum Erreichen der Europa-2020-Ziele beitragen. Einige Bedingungen müssen vor Auszahlung der Fördermittel erfüllt sein – zum Beispiel das ordnungsgemäße Funktionieren der Verfahren öffentlicher Auftragsvergabe.

Die nächsten Schritte

Die Vorschläge werden derzeit vom Rat und dem Europäischen Parlament geprüft und sollen in 2013 verabschiedet werden. Damit sind die Voraussetzungen für den Beginn einer neuen Generation von Programmen der Kohäsionspolitik ab 2014 geschaffen.

Wichtige Meilensteine im Konsultationsverfahren