Angemessene Renten: Neuer Bericht fordert Maßnahmen, damit Menschen bis zum Renteneintrittsalter arbeiten können
Die Rentensysteme in Europa werden voraussichtlich in der Lage sein, auch künftigen Generationen von Ruhegeldempfängern angemessene Renten zu sichern, vorausgesetzt, die Mitgliedstaaten sorgen mit effizienten Maßnahmen dafür, dass möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Beschäftigung ausüben können, bis sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Dies wird in einem neuen Bericht zu angemessenen Renten dargelegt.
Die Schlussfolgerungen des Berichts von 2015 zur Angemessenheit der Renten- und Pensionshöhe werden heute vom Rat „Beschäftigung und Soziales“ gebilligt.
Ausreichender Schutz, aber mehr Anstrengungen zur Sicherung des Einkommens im Alter notwendig
Die Beschäftigungspolitik sollte mehr Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schaffen, länger auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben. Allerdings sollten die Rentensysteme zugleich auch diejenigen schützen, die nicht in der Lage sind, lange genug auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben, um ausreichende Rentenansprüche zu erwerben.
Dem Bericht zufolge bieten die Renten und Pensionen in der EU insgesamt den meisten Menschen derzeit ausreichenden Schutz vor Armut und eine angemessene Einkommenssicherheit im Rentenalter. Im Großen und Ganzen genießen ältere Menschen in der Europäischen Union einen ähnlichen Lebensstandard wie die jüngere Bevölkerung. Im EU-Durchschnitt beträgt das mittlere verfügbare Einkommen von Menschen im Alter von 65 Jahren und älter 93 % des Einkommens derjenigen unter 65. Sogar während der Krise waren ältere Menschen besser abgesichert als andere Altersgruppen. Einige Mitgliedstaaten müssen jedoch immer noch größere Anstrengungen unternehmen. um Armutsrisiken zu bekämpfen und Einkommenssicherheit im Alter zu gewährleisten.
Geschlechtsspezifische Unterschiede
In allen Mitgliedstaaten sind die Rentenbezüge nach wie vor von geschlechtsspezifischen Unterschieden geprägt: Frauen sind stärker von Armut betroffen und beziehen niedrigere Renten als Männer, weil sie weniger verdienen und wegen Betreuungspflichten ein kürzeres Erwerbsleben aufweisen. Frauen leben zudem länger als Männer, sind verwitwet und leben in Ein-Personen-Haushalten mit ungesicherteren Einkommensverhältnissen. Im EU-Durchschnitt liegen die Renten der Frauen 40 Prozent niedriger als die der Männer. Das geschlechtsspezifische Rentengefälle kann verringert werden, dies bedarf jedoch oft langfristiger Anstrengungen, die Strategien der Gleichbehandlung in mehreren Politikbereichen mit Änderungen im Rentensystem verknüpfen, bevor die Menschen das Rentenalter erreichen.
Rentenreformen
Im Zuge der jüngsten Rentenreformen wurde das Renteneintrittsalter heraufgesetzt und die Möglichkeiten eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Erwerbsleben wurden eingeschränkt. Der Erfolg dieser Reformen hängt in hohem Maße davon ab, ob ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter arbeiten können, und zwar auch bei einem höheren Renteneintrittsalter.
2012 hatte nur etwa die Hälfte der Menschen, die in den Ruhestand gingen, das gesetzliche Rentenalter erreicht. Gründe für einen vorzeitigen Ruhestand sind u. a.
- Gesundheit,
- Arbeitslosigkeit und
- Betreuungspflichten.