Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 27/04/2021

Globalisierung: Europäische Kommission schlägt 1,1 Mio. EUR zur Unterstützung von 500 entlassenen Arbeitskräften in der deutschen Gießerei-Branche vor

Die Europäische Kommission schlägt heute vor, rund 500 ehemalige Beschäftigte der metallverarbeitenden Betriebe der GMH Guss in Deutschland zu unterstützen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, nachdem mehrere Kunden des Unternehmens ihre Produktion in Länder außerhalb der Europäischen Union verlagert haben.

© Shutterstock / industryviews

Mit den vorgeschlagenen 1,1 Mio. EUR aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) soll den Betroffenen geholfen werden, durch Beratung und Orientierung sowie Fortbildungen zum Ausbau oder Erwerb neuer Kompetenzen einen neuen Arbeitsplatz zu finden oder ein eigenes Unternehmen zu gründen.

Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, erklärte dazu: „Der EGF ist ein klarer Ausdruck der Solidarität der EU mit Arbeitskräften und Selbstständigen, die aufgrund weitreichender Strukturveränderungen arbeitslos geworden sind. Mit der heute vorgeschlagenen Unterstützung in Höhe von 1,1 Mio. EUR aus dem EGF soll rund 500 ehemaligen Beschäftigten der GMH Guss in Deutschland durch Betreuung und Fort- und Weiterbildung geholfen werden, eine neue Tätigkeit zu finden.“

Die GMH Guss und ihre Tochterunternehmen sind Zulieferer für die Automobil- und die Schiffbauindustrie. Nachdem einige Kunden des Unternehmens ihre Produktion in Nicht-EU-Staaten in Osteuropa und Asien verlagert haben, beantragte Deutschland Unterstützung aus dem EGF für entlassene Arbeitskräfte in vier Tochterunternehmen der GMH Guss. Dank der EGF-Unterstützung können die Dauer einiger der individuellen aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen verlängert und Standardmaßnahmen der öffentlichen Arbeitsverwaltung durch maßgeschneiderte Unterstützung ergänzt werden.

Die aus dem EGF kofinanzierten Maßnahmen umfassen Unterstützung bei der Stellensuche, Berufsvorbereitung und -orientierung, die Vermittlung zusätzlicher Kompetenzen sowie die Beratung zur Unternehmensgründung. Zu dem Maßnahmenpaket gehören außerdem die Nachbetreuung nach Antritt einer neuen Stelle und ein Transferkurzarbeitergeld.

Die geschätzten Gesamtkosten für das Paket belaufen sich auf 1,8 Mio. EUR, wobei 1,1 Mio. EUR aus dem EGF bereitgestellt werden sollen. Der restliche Betrag wird von den deutschen Behörden finanziert.

Der Kommissionsvorschlag muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden.

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