Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 07/02/2019

Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen: Kommission begrüßt vorläufige Einigung

Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat haben eine vorläufige Einigung über den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Richtlinie erzielt, die insbesondere für Arbeitnehmer in atypischen Beschäftigungsverhältnissen für transparentere und verlässlichere Arbeitsbedingungen sorgen soll.

© Milenko Đilas

Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, begrüßte die Einigung mit folgender Erklärung:

„Dank unserer Initiative zur Gewährleistung transparenter und verlässlicher Arbeitsbedingungen werden mehr Arbeitnehmer in ganz Europa geschützt – insbesondere die wachsende Zahl von Menschen, die in neuen Beschäftigungsverhältnissen tätig sind, wie „Flexijobs“, Abrufverträge, Hausangestellte usw.

Alle Mitarbeiter – unabhängig davon, wie lange ihr Vertrag läuft und wie viele Stunden sie arbeiten – werden nun von Beginn ihres Beschäftigungsverhältnisses an wissen, welche Rechte und Pflichten sie haben. Die Arbeitnehmer werden das Recht haben, mit ihrem Arbeitgeber zu vereinbaren, in welchem Zeitraum sie sich bereithalten müssen und wie lange vorher der Arbeitgeber ihnen Bescheid geben muss. Arbeitnehmer mit Abrufarbeitsverträgen dürfen nun nicht mehr entlassen werden, wenn sie sich weigern, sehr kurzfristig zur Arbeit zu kommen. Arbeitgeber dürfen Beschäftigten mit Nullstundenverträgen nicht mehr untersagen, eine zusätzliche Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufzunehmen.

Mein Dank gilt dem Berichterstatter Enrique Calvet Chambon und den Schattenberichterstattern, die für das Europäische Parlament an den Verhandlungen teilnahmen, sowie dem rumänischen Ratsvorsitz. Diese Einigung sollte nun rasch bestätigt werden. Sie wird sehr konkrete, spürbare und positive Auswirkungen auf etwa 200 Millionen Arbeitnehmer in der gesamten EU haben. Genau darum geht es im sozialen Europa.“

Nächste Schritte

Die vorläufige Vereinbarung wurde am 16. April vom Europäischen Parlament förmlich angenommen. Der Rat wird ihn voraussichtlich im Juni 2019 förmlich annehmen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen.

Hintergrund

Im Rahmen ihrer Anstrengungen zur Stärkung der sozialen Dimension Europas und als Bestandteil der aktiven Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte hat die Kommission im Dezember 2017 diese Initiative für transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen vorgeschlagen.

Sie zielt darauf ab,

  • die bestehenden Verpflichtungen zur Unterrichtung aller Arbeitnehmer über ihre Arbeitsbedingungen zu erweitern und zu modernisieren. Auch werden mit der vorgeschlagenen Richtlinie
  • neue Mindeststandards einzuführen, die gewährleisten sollen, dass alle Arbeitnehmer mehr Planungssicherheit und Klarheit erhalten. 

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