Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 25/01/2017

Fünfter Kommissionsbericht über erfolgreiche und inspirierende Projekte, die von EaSI und ihren Vorgängern finanziert wurden

Die Europäische Kommission veröffentlichte ihren fünften Fortschrittsbericht zu Aktivitäten, die von 19 Organisationen auf EU-Ebene im Jahr 2015 umgesetzt und vom EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) finanziert wurden, sowie zu 30 Projekten, die durch die Vorgängerprogramme PROGRESS und EURES (2013–2016) unterstützt wurden.

Diesmal lag der Fokus nicht nur auf Good Practice-Beispielen, sondern auch auf dem europäischen Mehrwert. Die Analyse der Projektergebnisse ist Teil der EaSI Leistungsüberwachung.

Der Bericht soll als Leitfaden für

  • öffentliche Behörden der EU-Mitgliedstaaten
  • zivilgesellschaftliche Organisationen
  • private Interessenträger

dienen, die um eine EU-Finanzierung ansuchen möchten, und soll politischen Entscheidungsträgern Ideen für weitere politische Entwicklungen geben.

Im Folgenden finden Sie ein paar Beispiele aus den 49 erfolgreichen und inspirierenden Projekten.

Von EaSI finanzierte Projekte

Der Bericht beschreibt EaSI-finanzierte Projekte im Bereich der sozialen Eingliederung, Armutsminderung, Mikrofinanzierung und Finanzierung für Sozialunternehmen.

EuroHealthNet richtete zum Beispiel einen Help-Desk für Mitglieder und Partner seines Netzwerks ein. Das ermöglicht Zugang zu Informationen zum:

Das Netzwerk entwickelte auch ein spezielles Online-Tool zur Verwendung von Strukturfonds zur Untersuchung der Qualität der Gesundheit und Gesundheitsversorgung verschiedener Bevölkerungsgruppen. Das Netzwerk hält das Tool laufend aktuell und arbeitet nun auch an einem Strukturfonds-Leitfaden für seine Mitglieder.

Der europäische Mehrwert besteht darin, dass Good Practice-Beispiele aus früheren EU- und nationalen Maßnahmen von EuroHealthNet beworben wurden. Darüber hinaus übermittelte EuroHealthNet Bedarfsnachweise an Behörden der EU und der Mitgliedstaaten, die auf deren Entscheidungen Einfluss hatten. So wurden zum Beispiel Ministerien Belege dafür vorgelegt, warum sie sich in Richtung integrierter Systeme der Gesundheitsförderung neu orientieren müssen.

Von PROGRESS finanzierte Projekte

Alle im Bericht angegebenen PROGRESS-finanzierten Projekte haben mit den Bereichen Beschäftigung oder sozialer Schutz und soziale Eingliederung zu tun.

Das von der ManpowerGroup (einem privaten Beschäftigungsdienst) koordinierte Projekt erzielte zahlreiche Ergebnisse, darunter:

  • Steuerung eines Modells für gemeinsame Maßnahmen zwischen dem öffentlichen, dem privaten und dritten Sektoren gegen die Arbeitslosigkeit in Griechenland;
  • Bewertung und Profilerstellung zu 523 Absolventen von Berufsschulen mit Lehre;
  • Zulassung (Beurteilung, Bewerbungsgespräche und positive Beschäftigungsaussichten) von 495 Kandidaten;
  • 19 Arbeitsvermittlungen;
  • 47,36 % nachhaltige Beschäftigung sechs Monate nach der Vermittlung.

Der Mehrwert dieses Projekts auf europäischer Ebene besteht in dem Plus an spezialisierter Unterstützung für arbeitslose Jugendliche nach Abschluss ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung.

Im Bereich des sozialen Schutzes und der sozialen Eingliederung entwickelte die Nationale Rentenkasse in Rumänien ein neu konstruiertes Mikrosimulationstool zur Entwicklung des rumänischen Pensionssystems. Ein solches Simulationsmodell gab es bislang noch nicht in Rumänien. Während des Projektes konnten die rumänischen Beamten von ihren Kollegen in der Tschechischen Republik, in Ungarn und in Polen lernen.

Von EURES finanzierte Projekte

Die von EURES finanzierten Projekte unterstützen alle die Arbeit im Ausland.

Beispielsweise koordinierte die Bundesagentur für Arbeit die EURES-TriRegio-Partnerschaft mit dem Ziel, die Entwicklung eines gemeinsamen Arbeitsmarktes unter Beachtung der bestehenden Beschäftigung und der Sozialstandards der Tschechischen Republik, Deutschlands und Polens zu fördern. In diesem Kontext wurde für Arbeitssuchende und Arbeitgeber dieses geographischen Areals eine zentrale Anlaufstelle geschaffen.

Die Partnerschaft trägt wesentlich zur Personenfreizügigkeit in den Grenzregionen von Sachsen (Deutschland), Böhmen (Tschechische Republik) und Niederschlesien (Polen) bei, woraus sich ein wichtiger europäischer Mehrwert ergibt.

Hintergrund

Das ist der fünfte Bericht in Folge, nachdem der erste, zweite, dritte und vierte zwischen 2014 und 2016 veröffentlicht wurden.

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