Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 27/05/2015

Beschäftigung: Kommission verklagt Estland vor dem Gerichtshof wegen Kettenverträgen an Hochschulen

Die Europäische Kommission verklagt Estland vor dem Gerichtshof der EU (EuGH) wegen eines nationalen Gesetzes, das keinen ausreichenden Schutz gegen die missbräuchliche Verwendung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge oder Arbeitsverhältnisse im Hochschulsektor bietet.

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Nach estnischem Recht kann die Gesamtdauer solcher aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträge oder Beschäftigungsverhältnisse bis zu fünf Jahre betragen. Ist diese Höchstdauer erreicht, wird die befristete Beschäftigung in eine unbefristete umgewandelt.

Die Höchstdauer gilt jedoch nur, wenn zwischen zwei aufeinanderfolgenden befristeten Verträgen weniger als zwei Monate liegen.

Nach der Rechtsprechung des EuGH müssen die spezifischen Gegebenheiten des Sektors berücksichtigt werden, wenn beurteilt werden soll, ob eine bestimmte Definition „aufeinanderfolgender“ befristeter Arbeitsverträge den in der Richtlinie über befristete Arbeitsverträge vorgeschriebenen Schutz gewährt.

Der Hochschulsektor ist durch eine lange Sommerpause gekennzeichnet. In Estland endet das Hochschuljahr in der ersten Junihälfte und beginnt im September, d. h. Universitäten können Lehrkräfte unbegrenzt mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigen, die das Hochschuljahr abdecken, wenn sie das Beschäftigungsverhältnis während des Sommers unterbrechen. Damit ist kein wirksamer Schutz gegen die missbräuchliche Nutzung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge gegeben.

Im Oktober 2012 hatte die Kommission Estland eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt, in der dem Land eine Frist von 2 Monaten gesetzt wurde, um den EU-Vorschriften nachzukommen. Estland hat jedoch sein nationales Recht nicht angepasst, um einen ausreichenden Schutz gegen die missbräuchliche Nutzung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge oder Beschäftigungsverhältnisse im Hochschulbereich sicherzustellen. Daher hat die Kommission beschlossen, Estland vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen.

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