Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 08/03/2016

Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte

Die Europäische Kommission legt heute einen ersten, konkreten Entwurf zur von Präsident Juncker im September letzten Jahres angekündigten europäischen Säule sozialer Rechte vor und startet eine breite öffentliche Konsultation, um die Meinungen und das Feedback anderer europäischer Institutionen, nationaler Behörden und Parlamente, der Sozialpartner, von Interessenträgern, der Zivilgesellschaft, von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie von Bürgerinnen und Bürgern einzuholen.

Die Initiative zielt zwar auf den Euro-Raum ab, andere Mitgliedstaaten können sich jedoch anschließen, wenn sie das möchten. Die Online-Konsultation läuft bis Ende 2016.

Mit der europäischen Säule sozialer Rechte soll eine Reihe wesentlicher Grundsätze zur Unterstützung gut funktionierender und fairer Arbeitsmärkte und Wohlfahrtssysteme festgelegt werden.

Die Erfahrung der letzten 15 Jahre hat gezeigt, dass anhaltende Ungleichgewichte in einem oder mehreren Mitgliedstaaten die Stabilität des gesamten Euro-Raums gefährden können. Entsprechend wird im Bericht der fünf Präsidenten über die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion Europas eine stärkere Fokussierung auf Beschäftigung und Soziales im Rahmen eines breiter angelegten Prozesses der Aufwärtskonvergenz zu widerstandsfähigeren wirtschaftlichen Strukturen im Euro-Raum gefordert.

Marianne Thyssen, Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, erklärte: „Die Änderungen, die sich in der Arbeitswelt vollziehen, sind die größte Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Globalisierung, die digitale Revolution und neue Geschäftsmodelle haben bisher nicht gekannte Auswirkungen darauf, wie wir arbeiten. Wir müssen bereit sein, diese Trends und Entwicklungen vorwegzunehmen und zu steuern. Und wir müssen uns einige grundlegende Frage stellen: Erfüllen die sozialpolitischen Strategien der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten auch im 21. Jahrhundert ihren Zweck? Wie können wir das europäische Sozialmodell zukunftssicher machen? Mit der heute gestarteten Konsultation setzen wir den ersten Schritt in Richtung einer europäischen Säule sozialer Rechte.“

Wie geht es weiter?

Ziel der heute gestarteten Konsultation ist es,

  • eine Bestandsaufnahme des gegenwärtigen sozialen „Acquis“ der EU zu machen,
  • Überlegungen zu neuen Trends bei den Arbeitsmustern
  • in der Gesellschaft anzustellen und Meinungen und Feedback zum ersten, vorläufigen Entwurf der Säule einzuholen.

Die Ergebnisse der Konsultation werden in die endgültige Ausgestaltung einfließen und dazu beitragen, den Umfang zukünftiger Maßnahmen abzustecken, wo dies notwendig ist. Die Konsultation läuft bis zum 31. Dezember 2016, und die Vorlage einer konsolidierten Fassung der europäischen Säule sozialer Rechte ist für Frühjahr 2017 geplant.

Nach ihrer Annahme soll die Säule als Bezugsrahmen

  • für das Leistungsscreening der Teilnahmestaaten im Beschäftigungs- und Sozialbereich dienen
  • Reformen auf nationaler Ebene vorantreiben.

Ganz konkret soll sie außerdem als Kompass für die erneuerte Konvergenz innerhalb des Euro-Raums fungieren.

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