Beschäftigung, Soziales und Integration

11/11/2015
Nicht verbindlicher Leitfaden mit bewährten Verfahren im Hinblick auf die Durchführung der Richtlinie 2013/35/EU - Elektromagnetische Felder

Nicht verbindlicher Leitfaden mit bewährten Verfahren im Hinblick auf die Durchführung der Richtlinie 2013/35/EU - Elektromagnetische Felder

In der Richtlinie 2013/35/EU sind die Mindestvorschriften zum Schutz der Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch elektromagnetische Felder festgelegt (EMF). Allerdings werden nur wenige Arbeitgeber eine Messung oder Berechnung der elektromagnetischen Felder an den Arbeitsplätzen vornehmen müssen. In der Mehrzahl der Fälle gestaltet sich die Tätigkeit derart, dass nur von geringen Gefährdungen auszugehen ist, was sich relativ einfach feststellen lässt. Dieser Leitfaden soll Ihnen das Verständnis dafür erleichtern, in welcher Form bestimmte Tätigkeiten von der EMF-Richtlinie betroffen sein können. Er hat keinen rechtsverbindlichen Charakter und enthält keine Auslegungen zu spezifischen rechtlichen Anforderungen, die in bestimmten Fällen einzuhalten sind. Dementsprechend muss er in Verbindung mit der Richtlinie über elektromagnetische Felder, der Rahmenrichtlinie (89/391/EWG) und einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften gelesen werden. Der Leitfaden ist so aufgebaut, dass Arbeitgeber, die bereits die Vorgaben erfüllen, die Gefährdungen schnell ermitteln können. Ausführlichere Informationen, auch zur Expositionsbewertung und zu Präventionsmaßnahmen, finden sich im umfassenden nicht verbindlichen Leitfaden mit bewährten Verfahren im Hinblick auf die Durchführung der Richtlinie 2013/35/EU.
Diese Veröffentlichung ist in allen EU-Amtssprachen verfügbar.

Kataloge N. : KE-04-15-142-DE-N

Erhältlich im  EU Publications

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