Beschäftigung, Soziales und Integration

Arbeitsbedingungen - Befristete Arbeitsverhältnisse

Wenn Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen tätig sind, sind Maßnahmen erforderlich, die gewährleisten, dass sie nicht unter einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung leiden. Darüber hinaus muss verhindert werden, dass missbräuchliche Ketten von befristeten Arbeitsverhältnissen zwischen dem gleichen Arbeitgeber und Abreitnehmer für die gleiche Arbeit entstehen.

Dies sind die zwei Hauptziele der Richtlinie zu diesem Thema (1999/70/EG). Sie breuht auf einer Rahmenvereinbarung, die von den europäischen Dachverbänden der Arbeitgeber und Gewerkschaften abgeschlossen wurde. Solche Rahmenvereinbarungen sind ein wichtiger Teil des sozialen Dialogs in der EU.

Die Richtlinie und die Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge verbietet es Arbeitgebern, befristete Angestellte schlechter zu behandeln als vergleichbare Dauerbeschäftigte, sofern nicht sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Um Missbrauch durch aufeinander folgende befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse zu vermeiden, legen die Mitgliedstaaten nach Anhörung der Sozialpartner eine oder mehrere der folgenden Grenzen fest:

  • Die sachlichen Gründe, die die Verlängerung solcher Verträge oder Verhältnisse rechtfertigen;
  • die insgesamt maximal zulässige Dauer aufeinander folgender Arbeitsverträge oder -verhältnisse;
  • die erlaubte Zahl der Verlängerungen.

Die Mitgliedstaaten müssen auch die Strafen für Verstöße festlegen. Besondere Klauseln begrenzen etwaige Bürden für KMU (kleine und mittlere Unternehmen). Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten auch beschließen, dass die Vereinbarung nicht für Berufsausbildungen und Ausbildungsverhältnisse gilt und/oder für Arbeitnehmer, die spezifische öffentliche oder von öffentlichen Stellen geförderte Schulungs-, Integrations- oder berufliche Weiterbildungsmaßnahmen durchlaufen.

Die Vereinbarung gilt für Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen, einschließlich Saisonarbeitnehmern, die einen Arbeitsvertrag oder ein Beschäftigungsverhältnis haben, so wie sie durch das Gesetz, Tarifverträge oder Gepflogenheiten in den Mitgliedstaaten festgelegt sind.

Der Wortlaut der Richtlinie über befristete Arbeitsverträge, die Konsultationsdokumente der Sozialpartner und Berichte über die Umsetzung stehen über die folgenden ULR zur Verfügung:

Richtlinien

Vorbereitende Dokumente

Flexible Arbeitszeiten und Arbeitssicherheit:

Umsetzungsberichte

Studien

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