Beschäftigung, Soziales und Integration

Branchenübergreifender und sektoraler sozialer Dialog

Sektoren :


Die Kommission fördert den europäischen sozialen Dialog auf branchenübergreifender und sektoraler Ebene.

Branchenübergreifender sozialer Dialog

Der branchenübergreifende soziale Dialog befasst sich mit allen Wirtschaftszweigen und allen Arbeitnehmern.

Der Ausschuss für den sozialen Dialog

  • ist das wichtigste Organ des branchenübergreifenden sozialen Dialogs auf europäischer Ebene;
  • setzt sich aus Vertretern der anerkannten branchenübergreifenden europäischen Sozialpartner und ihrer nationalen Mitgliedsorganisationen zusammen;
  • tritt drei- bis viermal pro Jahr zusammen, um beschäftigungs- und sozialpolitische Themen von gemeinsamem Interesse zu diskutieren, die von den beiden Parteien ausgehandelten Texte anzunehmen und künftige Maßnahmen zu planen.

Branchenübergreifend findet der europäische soziale Dialog zwischen folgenden Organisationen statt:

Mehr dazu:

Ausschuss für den sektoralen sozialen Dialog

Der sektorale soziale Dialog wurde mit dem Beschluss 98/500/EG der Kommission vom 20. Mai 1998 über die Einsetzung von Ausschüssen für den sektoralen Dialog formalisiert.

Die Ausschüsse sollten zu Entwicklungen auf EU-Ebene mit sozialen Implikationen angehört werden und den Dialog zwischen den Sozialpartnern auf sektoraler Ebene in der EU entwickeln und fördern.

In dem Beschluss wurden auch die Kriterien für die Einsetzung eines Ausschusses und dessen Arbeitsweise festgelegt. Die Zahl der Ausschüsse ist von 19 im Jahr 1999 auf derzeit 44 gestiegen.

Die Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog werden unter gebührender Berücksichtigung der Autonomie der Sozialpartner eingerichtet.

Die Organisationen der Sozialpartner müssen sich gemeinsam an die Europäische Kommission wenden, um am sozialen Dialog auf europäischer Ebene teilzunehmen.

Die europäischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter müssen bei der Einreichung eines entsprechenden Antrags eine Reihe von Kriterien erfüllen:

  • sie sind sektor- oder berufsspezifisch und verfügen über eine Struktur auf europäischer Ebene;
  • sie bestehen aus Verbänden, die in ihrem Land integraler und anerkannter Bestandteil des Systems der Arbeitsbeziehungen sind, können Vereinbarungen aushandeln und sind in mehreren Mitgliedstaaten repräsentativ;
  • sie verfügen über die geeigneten Strukturen, um effektiv an dem Anhörungsprozess teilnehmen zu können.

In den 44 Ausschüssen für den sektoralen sozialen Dialog sitzen 65 europäische Arbeitgeberverbände und 15 europäische Gewerkschaftsverbände, die rund 185 Millionen Arbeitnehmer und mehr als 6 Millionen Unternehmen in der gesamten EU vertreten.

Zusammensetzung der Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog

Die Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog setzen sich paritätisch aus Vertretern der Sozialpartner zusammen.

Den Vorsitz führt entweder ein Vertreter der Sozialpartner oder auf deren Antrag ein Vertreter der Kommission.

Arbeitsweise der Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog

Jeder Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung und hält mindestens eine Plenarsitzung pro Jahr ab.

Die europäischen sektoralen Sozialpartner verabschieden jedes Jahr zwischen 30 und 50 gemeinsame Standpunkte zu einem breiten Spektrum von Themen.

Arbeitsdokumente der Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog sind über die einschlägige CIRCABC-Seite abrufbar.

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