Beschäftigung, Soziales und Integration

Branchenübergreifender und sektoraler sozialer Dialog - Zeitarbeitsvermittlung

Sektoren :

Sozialpartner

Arbeitnehmerverbände Arbeitgeberverbände
UNI-Europa Europäischer Verband der Zeitarbeitsunternehmen (Eurociett)

Der soziale Dialog in diesem Sektor betrifft Arbeitnehmer, die mit einem Leiharbeitsunternehmen einen Arbeitsvertrag geschlossen oder ein Beschäftigungsverhältnis eingegangen sind und vorübergehend für Kundenunternehmen arbeiten. Die rechtliche Definition des Begriffs „Leiharbeit“ findet sich in Artikel 1 der Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit.

Zeitarbeitsagenturen sind in allen Wirtschaftszweigen tätig. In den meisten EU-Ländern spielen sie insofern eine wichtige Rolle, als sie eine Vielzahl von Arbeitskräften beschäftigen, insbesondere in den größeren Wirtschaftsländern. Besonders weit entwickelt ist die Leiharbeit in Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden und im Vereinigten Königreich. In diesen Ländern ist Leiharbeit gut geregelt, in anderen Ländern war sie jedoch vor Inkrafttreten der Richtlinie 2008/104/EG nicht gesetzlich verankert.

Im Jahr 2013 standen etwa 3,7 Millionen Personen im Dienst von Zeitarbeitsagenturen. Seitdem ist die Zahl der Leiharbeitnehmer laut Angaben der strukturellen Unternehmensstatistik von Eurostat gestiegen. Der internationale Verband der Zeitarbeitsunternehmen (Ciett) bezifferte die durchschnittliche Anzahl von Leiharbeitnehmern in der EU im Jahr 2014 mit rund 1 Million Vollzeitäquivalenten.

Die Richtlinie 2008/104/EG sieht einen allgemeinen Rahmen für die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer in der EU vor. Sie zielt darauf ab, Leiharbeitnehmern einen Mindestschutz zu garantieren und zur Entwicklung eines Leiharbeitssektors beizutragen, der für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine flexible Option darstellt.

In folgender Hinsicht besteht Handlungsbedarf:

  • Gewährleistung eines angemessenen Schutzes für Leiharbeitnehmer
  • Verbesserung der Funktionsweise der Leiharbeitsmärkte

Schwerpunkte

Der Ausschuss beschäftigt sich derzeit mit folgenden Themen:

  • Arbeitsmarktpolitik (z. B. Strategie Europa 2020, Beteiligung an den einschlägigen politischen Initiativen der EU, also dem Europäischen Semester und der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit)
  • Förderung des Dialogs zwischen den nationalen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen
  • Regulierung der Leiharbeit
  • Rechte der Arbeitnehmer auf Freizügigkeit, auch zwischen EU-Ländern
  • menschenwürdige Arbeit, Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung
  • Ratifizierung des IAO-Übereinkommens Nr. 181 und der Empfehlung Nr. 188
  • Veränderungen in der Arbeitswelt

Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen arbeiten an einem gemeinsamen Projekt, das darauf abzielt, quantitative und qualitative Daten zur Rolle der Leiharbeit auf dem Arbeitsmarkt zu liefern, die einen Vergleich mit anderen Formen der Arbeit ermöglichen. Ein neues gemeinsames Projekt zielt darauf ab, Veränderungen in der Arbeitswelt zu analysieren, um einen Vergleich zwischen neuen Formen der Beschäftigung und Leiharbeit ziehen zu können.

Tätigkeiten und Sitzungen

In der Bibliothek finden Sie Unterlagen zum Ausschuss für den sozialen Dialog in dieser Branche.

Erreichtes

  • 2015: Gemeinsame Erklärung zu den Ergebnissen der vergleichenden Untersuchung zwischen Leiharbeit und anderen Formen der Beschäftigung
  • 2014: Gemeinsame Erklärung zur Diskussionsrunde über Leiharbeit in Serbien
  • 2013: Gemeinsame Erklärung zur Diskussionsrunde in Kroatien über den Dialog zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen zum Thema Leiharbeit
  • 2011–2012: Gemeinsames Projekt „Leiharbeit und Erleichterung von Arbeitsmarktübergängen“

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