Gerechte Mindestlöhne: Kommission leitet zweite Phase der Konsultation der Sozialpartner ein Heute leitet die Kommission die zweite Phase der Konsultation der europäischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zu der Frage ein, wie gerechte Mindestlöhne für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Europäischen Union gewährleistet werden können. © Shutterstock / Calvste Heute leitet die Kommission die zweite Phase der Konsultation der europäischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zu der Frage ein, wie gerechte Mindestlöhne für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Europäischen Union gewährleistet werden können. Dies erfolgt im Anschluss an die erste Konsultationsphase, die vom 14. Januar bis zum 25. Februar 2020 lief und in der bei der Kommission Antworten von 23 Sozialpartnern auf EU-Ebene eingingen. Auf der Grundlage der eingegangenen Antworten kam die Kommission zu dem Schluss, dass weitere EU-Maßnahmen erforderlich sind. Bereits vor den jüngsten Ereignissen war es eine politische Priorität für die Kommission von der Leyen, gegen die zunehmende Lohnungleichheit und Erwerbstätigenarmut vorzugehen. Der Bedarf an entsprechenden Bemühungen der EU wurde nun nochmals untermauert. Die Coronavirus-Pandemie hat die EU besonders stark getroffen, mit negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft der Mitgliedstaaten, die Unternehmen sowie die Einkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer Familien. Dafür zu sorgen‚ dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU einen angemessenen Lebensunterhalt verdienen, ist sowohl für die wirtschaftliche Erholung als auch für den Aufbau fairer und widerstandsfähiger Volkswirtschaften von entscheidender Bedeutung, und Mindestlöhne spielen dabei eine wichtige Rolle. Sie sind sowohl in Ländern relevant, die sich ausschließlich auf tarifvertraglich festgelegte Lohnuntergrenzen stützen, als auch für Länder mit gesetzlichem Mindestlohn. Wenn sie auf einem angemessenen Niveau und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedingungen festgelegt werden, unterstützen sie schutzbedürftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und tragen dazu bei, sowohl die Beschäftigung als auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten. Die Kommission strebt weder die Festlegung eines einheitlichen europäischen Mindestlohns noch die Harmonisierung der Systeme zur Festsetzung der Mindestlöhne an. Jede etwaige Maßnahme würde unterschiedlich angewandt, je nach den betreffenden Mindestlohnsystemen und Traditionen der Mitgliedstaaten, und unter uneingeschränkter Achtung der nationalen Zuständigkeiten und der Vertragsfreiheit der Sozialpartner. Im Konsultationspapier zur zweiten Phase werden Optionen für EU-Maßnahmen aufgezeigt, mit denen sichergestellt werden soll, dass Mindestlöhne auf einem angemessenen Niveau festgesetzt und alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt werden. Wie aus den Antworten der Sozialpartner im Rahmen der ersten Phase der Konsultation hervorgeht, kommt Tarifverhandlungen eine entscheidende Rolle zu. Daher soll mit einer EU-Initiative Folgendes gewährleistet werden: gut funktionierende Tarifverhandlungssysteme für die Lohnfestsetzung; nationale Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, gesetzliche Mindestlöhne nach klaren und stabilen Kriterien festzulegen und regelmäßig zu aktualisieren; die Sozialpartner sind effektiv an der Festlegung des gesetzlichen Mindestlohns beteiligt‚ um die Angemessenheit des Mindestlohns zu unterstützen; Unterschiede bei den Mindestlöhnen und Ausnahmen werden beseitigt oder begrenzt; nationale Mindestlohnrahmen werden wirksam eingehalten und es gibt Überwachungsmechanismen. Die Sozialpartner werden gebeten, die Fragen der Konsultation bis zum 4. September 2020 zu beantworten. Dazu gehört auch die Frage, welches Instrument am besten geeignet wäre. Die Kommission erwägt sowohl legislative als auch nichtlegislative Instrumente, d. h. eine Richtlinie im Bereich der Arbeitsbedingungen und eine Empfehlung des Rates. Angesichts der derzeitigen Umstände im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie und um den Sozialpartnern ausreichend Zeit für die Übermittlung ihrer Antworten einzuräumen, ist dieser Konsultationszeitraum länger als bei früheren Konsultationen. Der nächste Schritt dieser zweiten Konsultationsphase sind entweder Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern im Hinblick auf den Abschluss einer Vereinbarung gemäß Artikel 155 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) oder die Vorlage eines Vorschlags durch die Europäische Kommission. Nicolas Schmit, der für Beschäftigung und soziale Rechte zuständige EU-Kommissar, sagte: „Jede sechste Arbeitskraft in der EU gilt als Geringverdiener, die Mehrheit davon sind Frauen. Diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften am Laufen gehalten, als alles andere stillstehen musste. Paradoxerweise werden sie am härtesten von der Krise getroffen. Die Arbeit an einer Initiative zu Mindestlöhnen in der EU ist daher ein wesentliches Element unserer Strategie für die Erholung der Wirtschaft. Jeder verdient einen angemessenen Lebensstandard.“