Beschäftigung, Soziales und Integration

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Nach der Rücknahme des Mutterschutzrichtlinienvorschlags hat die Kommission beschlossen, der Unterrepräsentation von Frauen am Arbeitsmarkt auf breiterer Grundlage gegenzusteuern. Eine der Leistungen der europäischen Säule sozialer Rechte ist die Initiative zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben von berufstätigen Eltern und pflegenden Angehörigen.

Diese Initiative trägt den gesellschaftlichen Entwicklungen des vergangenen Jahrzehnts mit dem zweifachen Ziel Rechnung, Eltern und pflegenden Angehörigen die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben zu erleichtern und eine gerechtere Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Frauen und Männern zu erreichen. Sie stützt sich auf die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation und der zweistufigen Konsultationen der Sozialpartner sowie die Analyse der Folgenabschätzung.

Die Mitteilung „Eine Initiative zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben von berufstätigen Eltern und pflegenden Angehörigen“ präsentiert ein umfassendes Paket einander ergänzender rechtlicher und politischer Maßnahmen, die sich gegenseitig verstärken.

Rechtliche Maßnahmen

Die Initiative zielt auf die Modernisierung des bestehenden EU-Rechtsrahmens im Bereich Urlaub aus familiären Gründen und flexible Arbeitsregelungen ab. Der Vorschlag für eine Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige umfasst folgende Aspekte:

  • Die Einführung von Vaterschaftsurlaub, den der Vater bzw. der zweite Elternteil eines Kindes um den Zeitpunkt der Geburt für mindestens zehn Tage nehmen kann, die zumindest in Höhe des Krankengelds vergütet werden.
  • Die Stärkung des bestehenden Anspruchs auf 4 Monate Elternurlaub, indem festgelegt wird, dass 2 dieser 4 Monate nicht von einem Elternteil auf einen anderen übertragen werden können, wobei die Höhe ihrer Vergütung von den Mitgliedstaaten festzusetzen ist. Die Eltern haben auch das Recht, den Urlaub flexibel (etwa in Teilzeit oder mit Unterbrechungen) zu nehmen.
  • Die Einführung von Pflegeurlaub für Arbeitnehmer, die Verwandte oder im selben Haushalt lebende Personen pflegen oder unterstützen. Berufstätige Pflegekräfte werden in der Lage sein, 5 Tage pro Jahr zu nehmen.
  • Die Ausweitung des bestehenden Rechts auf Beantragung flexibler Arbeitsregelungen (Teilzeit, Gleitzeit und Telearbeit) auf alle berufstätigen Eltern von Kindern bis mindestens 8 Jahre und alle berufstätigen pflegenden Angehörigen.

Der Rat hat den Vorschlag am 13. Juni 2019 angenommen. Die Richtlinie trat im Juli 2019 in Kraft.

Politische Maßnahmen

Ergänzend zum Legislativvorschlag umfasst die Initiative eine Reihe nichtlegislativer Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedsländer bei der Verwirklichung unserer gemeinsamen Ziele. Hierzu zählen unter anderem:

  • Gewährleistung des Diskriminierungs- und Kündigungsschutzes für Eltern (einschließlich Schwangerer und Rückkehrer aus einem Urlaub aus familiären Gründen) und pflegende Angehörige
  • Förderung einer geschlechtergerechten Nutzung von Urlauben und flexiblen Arbeitsregelungen aus familiären Gründen
  • Ausschöpfung der EU-Mittel zur Verbesserung von Pflege- und Betreuungsdiensten (Kinderbetreuung, außerschulische Betreuung und Langzeitpflege)
  • Beseitigung finanzieller Fehlanreize für Zweitverdiener, die Frauen daran hindern, in den Arbeitsmarkt einzutreten bzw. Vollzeit zu arbeiten

Diese Initiative wird Einzelpersonen, Unternehmen und der Gesellschaft insgesamt zugutekommen.

Eltern und pflegende Angehörige werden Beruf und Privatleben besser vereinbaren können. Außerdem werden sich die vorgesehene Steigerung der Erwerbstätigkeit von Frauen, ihr höheres Einkommen und ihre Laufbahnentwicklung positiv auf den wirtschaftlichen Wohlstand, die soziale Inklusion und die Gesundheit ihrer Familien auswirken.

Die Unternehmen werden von einer größeren Auswahl an talentierten Arbeitskräften, stärker motivierten und produktiveren Beschäftigten sowie geringeren Fehlzeiten profitieren. Der Anstieg der Beschäftigungsquote von Frauen wird auch dazu beitragen, der Herausforderung der Bevölkerungsalterung zu begegnen und die finanzielle Stabilität der EU-Länder sicherzustellen.

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