Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 04/03/2021

Die europäische Säule sozialer Rechte: Umsetzung von Grundsätzen in Maßnahmen

Heute stellt die Kommission ihr Ziel vor, ein starkes soziales Europa zu schaffen, das den Schwerpunkt auf Arbeitsplätze und Kompetenzen für die Zukunft legt und den Weg für eine faire, inklusive und stabile sozioökonomische Erholung bereitet.

Der Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte umfasst konkrete Maßnahmen zur weiteren Umsetzung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte in einer gemeinsamen Anstrengung der Mitgliedstaaten und der EU unter aktiver Beteiligung der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft. Zudem werden in diesem Aktionsplan Kernziele für die EU in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Sozialschutz vorgeschlagen, die bis 2030 erreicht werden sollen.

Dies bietet eine Chance für Europa, sein soziales Regelwerk auf den neuesten Stand zu bringen und zugleich die Veränderungen infolge neuer gesellschaftlicher, technologischer und wirtschaftlicher Entwicklungen sowie der sozioökonomischen Folgen der Pandemie erfolgreich zu meistern. Die Kommission hat bereits mit der Umsetzung der Grundsätze der Säule in Maßnahmen begonnen und im Jahr 2020 Initiativen wie zum Beispiel die Förderung der Jugendbeschäftigung und angemessene Mindestlöhne vorgeschlagen.

Die Kommission stellt heute auch ihre Empfehlung zu einer wirksamen aktiven Beschäftigungsförderung (EASE) nach der COVID-19-Krise vor, die auf eine beschäftigungsintensive Erholung abzielt.

EU-Ziele für ein gemeinsames Ziel bis 2030

Der Aktionsplan enthält drei Kernziele für die EU, die bis 2030 erreicht werden sollen:

  1. Mindestens 78 % der 20- bis 64-Jährigen sollten einer Beschäftigung nachgehen.
  2. Mindestens 60 % aller Erwachsenen sollten jedes Jahr an Fortbildungen teilnehmen.
  3. Die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen sollte um mindestens 15 Millionen verringert werden.

Die neuen Kernziele für 2030 stehen im Einklang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und definieren das gemeinsame Ziel für den Aufbau eines starken sozialen Europas. Zusammen mit einem überarbeiteten sozialpolitischen Scoreboard werden sie die Kommission in die Lage versetzen, die Fortschritte der Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters zu verfolgen. Die Kommission ersucht den Europäischen Rat, diese drei Ziele zu billigen, und ruft die Mitgliedstaaten auf, ihre eigenen nationalen Ziele festzulegen, um zu diesen Bemühungen beizutragen.

Wirksame aktive Beschäftigungsförderung (EASE)

Als konkrete Maßnahme im Rahmen des Grundsatzes 4 der Säule stellt die Kommission heute eine Empfehlung zu einer wirksamen aktiven Beschäftigungsförderung (EASE) nach der COVID-19-Krise vor. Mit dieser Empfehlung bietet die Kommission den Mitgliedstaaten konkrete Orientierungshilfe zu politischen Maßnahmen, einschließlich Hinweisen auf EU-Finanzierungsmöglichkeiten, für den schrittweisen Übergang von Notmaßnahmen, die zum Erhalt von Arbeitsplätzen in der derzeitigen Krise ergriffen wurden, hin zu neuen Maßnahmen, die für eine beschäftigungsintensive Erholung nötig sind. Ziel der Empfehlung ist die Schaffung von Arbeitsplätzen und der Beschäftigungsübergang von schrumpfenden in expandierende Branchen, insbesondere den digitalen und den grünen Sektor.

Diese neuen Maßnahmen sollten drei Elemente umfassen:

  1. Einstellungsanreize und Unterstützung des Unternehmertums;
  2. Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten;
  3. verbesserte Unterstützung durch Arbeitsvermittlungsdienste.

Für die Finanzierung ihrer EASE-Maßnahmen können die Mitgliedstaaten auch EU-Mittel in Anspruch nehmen, unter anderem aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und dem Europäischen Sozialfonds Plus.

Hintergrund

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben auf dem Göteborger Gipfel 2017 die europäische Säule sozialer Rechte proklamiert. Die Säule umfasst 20 zentrale Grundsätze und Rechte, die im 21. Jahrhundert für faire und gut funktionierende Arbeitsmärkte und Sozialsysteme unerlässlich sind. Die Säule ist in drei Kapitel strukturiert:

  1. Chancengleichheit und Zugang zum Arbeitsmarkt;
  2. (faire Arbeitsbedingungen;
  3. Sozialschutz und soziale Inklusion.

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