Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 16/06/2022

Kommission begrüßt Ziele der Mitgliedstaaten für ein sozialeres Europa bis 2030

Die für Beschäftigung und Soziales zuständigen Ministerinnen und Minister der EU-Mitgliedstaaten haben bei ihrer heutigen Tagung ihre nationalen Ziele für die Umsetzung des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte bis 2030 präsentiert.

Die Kommission begrüßt das starke Engagement der Mitgliedstaaten für ein gerechtes und inklusives Europa voller Chancen. Mit ihren nationalen Verpflichtungen leisten die Mitgliedstaaten einen Beitrag zum gemeinsamen Streben nach Erreichung der drei EU-Kernziele in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung.

Drei soziale Ziele der EU bis 2030

Im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte ist das Bestreben der EU dargelegt, ein starkes soziales Europa zu schaffen, in dessen Mittelpunkt Arbeitsplätze, Kompetenzen und soziale Inklusion stehen. Der Plan umfasst drei soziale Ziele auf EU-Ebene, die bis 2030 erreicht werden sollen:

  1. Mindestens 78 % der 20- bis 64-Jährigen sollten einer Beschäftigung nachgehen.
  2. Mindestens 60 % aller Erwachsenen sollten jedes Jahr an Fortbildungen teilnehmen.
  3. Die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen sollte im Vergleich zu 2019 um mindestens 15 Millionen verringert werden, darunter mindestens 5 Millionen Kinder.

Alle Mitgliedstaaten verpflichten sich zu nationalen Zielen

Im Aktionsplan ersuchte die Kommission den Europäischen Rat, die drei EU-Kernziele zu billigen, und sie forderte die Mitgliedstaaten auf, nationale Zielsetzungen als Beitrag zu diesem gemeinsamen Vorhaben festzulegen. Alle Mitgliedstaaten haben mittlerweile Vorschläge für nationale Ziele vorgelegt und sie auf der heutigen Tagung des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) präsentiert. Diese nationalen Ziele werden dazu beitragen, dass die gemeinsamen EU-Kernziele in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung bis 2030 erreicht werden.

Zusammengenommen werden die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die EU-Kernziele erreicht oder sogar übertroffen werden:

  • Im Bereich Beschäftigung liegen die nationalen Ziele zusammengenommen über dem EU-Kernziel.
  • Bei der Erwachsenenbildung erlauben die von den Mitgliedstaaten bisher eingegangenen Verpflichtungen es beinahe, das EU-Kernziel zu erreichen.
  • Was die Reduzierung der Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen angeht, so liegen die nationalen Ziele zusammengenommen über dem EU-Kernziel.

Ziel

EU-Kernziel 2030

Aggregierte nationale Verpflichtungen

Beschäftigungsquote

78 %

78,5 %

Teilnahme an der Erwachsenenbildung

60 %

57,6 %

Bekämpfung der Armut

-15 Millionen

-15,6 Millionen

 

Vor dem Hintergrund der ungerechtfertigten Invasion der Ukraine durch Russland und ihrer sozialen und wirtschaftlichen Konsequenzen sind diese Ergebnisse, die in intensiven Konsultationen mit den Mitgliedstaaten auf verschiedenen Ebenen seit dem Herbst 2021 zustande kamen, besonders positiv.

Nächste Schritte

Die Kommission wird deren Umsetzung im Zuge des Zyklus 2023 des Europäischen Semesters, des EU-Rahmens für die wirtschafts- und beschäftigungspolitische Koordinierung, genau überwachen.

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