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Definition
Gemäß dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind Menschen mit Behinderungen Menschen, „[…] die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“.
Rund 100 Millionen Menschen in der EU haben irgendeine Form der Behinderung. Viele Menschen mit Behinderungen haben in Europa nicht die gleichen Chancen in ihrem Leben wie andere Menschen. Von Schulen oder Arbeitsplätzen bis hin zur Infrastruktur sowie Produkten, Dienstleistungen und Informationen – diese sind für nicht für alle zugänglich. Menschen mit Behinderungen können auch schlecht oder ungerecht behandelt werden.
Herausforderungen
- Nur die Hälfte aller Menschen mit Behinderungen haben einen Arbeitsplatz – gegenüber drei von vier Personen ohne Behinderungen.
- 28,4 % der Menschen mit Behinderungen sind von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, gegenüber 17,8 % der Menschen ohne Behinderungen.
- Nur 29,4 % der Menschen mit Behinderungen machen einen Hochschulabschluss, gegenüber 43,8 % der Menschen ohne Behinderungen.
- 52 % der Menschen mit Behinderungen fühlen sich diskriminiert.
Politische Maßnahmen
Die EU und ihre Mitgliedstaaten setzen sich dafür ein, die soziale und wirtschaftliche Situation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und stützen sich dabei auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Europäische Säule sozialer Rechte
Grundsatz 17 der europäischen Säule sozialer Rechte postuliert das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Einkommensbeihilfen, die ihnen ein würdevolles Leben sicherstellen, auf Dienstleistungen, die ihnen Teilhabe am Arbeitsmarkt und am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, und auf ein an ihre Bedürfnisse angepasstes Arbeitsumfeld.
UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Die Europäische Union und alle ihre Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dieser bedeutende Vertrag bildete die Grundlage für die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 und ihre Vorgängerin, die Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020.
Plattform für das Thema Behinderungen
Die Kommission erörtert die Umsetzung des Übereinkommens regelmäßig auf einzelstaatlicher und EU-Ebene in einer Expertengruppe auf einer Plattform für das Thema Behinderungen. Darin sind vertreten:
- die Europäische Kommission,
- Sachverständige aus den EU-Mitgliedstaaten,
- Vertreter mehrerer NRO auf EU-Ebene, einschließlich Organisationen für Menschen mit Behinderungen (Behindertenverbände).
Wichtige Errungenschaften zugunsten von Menschen mit Behinderungen
- Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit, Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
- Verordnungen über die Rechte von Reisenden mit eingeschränkter Mobilität bei den Hauptverkehrsträgern
- Richtlinie über Barrierefreiheit im Internet, Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
- EU-weite Normen für die Barrierefreiheit
- Pilotprojekt zum EU-Behindertenausweis
- EU-Parkausweis
- Überwachungsrahmen
Finanzierung
Die EU gewährt einer Reihe von Organisationen für Menschen mit Behinderungen und NRO auf EU-Ebene (im Rahmen des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“) finanzielle Unterstützung, um ihre Kapazitäten auszubauen und ihre Beteiligung an Prozessen auf EU-Ebene zu erleichtern (z. B. durch Stellungnahmen zur Entwicklung von EU-Rechtsvorschriften und -Strategien). Diese Einrichtungen wurden im Rahmen einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt und unterzeichneten eine Partnerschaftsrahmenvereinbarung für den Zeitraum 2022-2025. Die ausgewählten Organisationen sind am Ende der Ausschreibungsseite aufgeführt.
Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds sind die wichtigsten Finanzinstrumente der EU zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts. Sie tragen zur sozialen Eingliederung der am stärksten gefährdeten Bürgerinnen und Bürger bei, darunter auch Menschen mit Behinderungen.
Europäisches Semester
Das Europäische Semester legt einen Rahmen für die Koordinierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Europäischen Union fest und liefert Informationen über die Situation von Menschen mit und ohne Behinderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten.
Analytische Unterstützung
Das Europäische Expertenwissen für Behinderungen (European Disability Expertise – EDE) stellt der Europäischen Kommission Analysen von Daten und Strategien der EU-Mitgliedstaaten bereit. Es unterhält DOTCOM, eine Datenbank, die politische Instrumente im Zusammenhang mit der UN-Konvention in der EU und den Mitgliedstaaten überwacht.
Sensibilisierung
Die Europäische Kommission bemüht sich um die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen, die Herausforderungen, mit denen sie im Alltag konfrontiert sind, und die Werkzeuge zur Verbesserung ihrer Situation. Jährliche Aktionen der Europäischen Kommission:
- Konferenz zum Europäischen Tag der Menschen mit Behinderungen
- „European Access City“, eine Auszeichnung für europäische Städte, die sich in vorbildlicher Weise für Barrierefreiheit eingesetzt haben