Beschäftigung, Soziales und Integration

Schweden - Leistungen für Menschen mit Behinderungen

In diesem Kapitel werden die verschiedenen Leistungsarten beschrieben, die Sie erhalten können, wenn Sie eine Behinderung haben. Es wird erklärt, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, um die Leistungen zu erhalten, wie viel Sie erhalten und wie Sie die Leistungen beantragen können.

Das Kapitel umfasst:

  • Unterstützung gemäß LSS-Gesetz (stöd enligt LSS)
  • Persönliche Betreuung und Pflegebeihilfe (personlig assistens och assistansersättning)
  • Autobeihilfe (bilstöd)
  • Behindertenbeihilfe (handikappersättning)
  • Beihilfe zur Deckung von Mehrkosten (merkostnadsersättning)
  • Behindertenbeihilfe (handikappersättning)
  • Sonstige Unterstützungen für behinderte Menschen (annat stöd till personer med funktionsnedsättning)

In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?

Behinderte können in Schweden entsprechend ihren jeweiligen Bedürfnissen eine Reihe unterschiedlicher Beihilfen beantragen. Im Gesetz über die Unterstützung von Menschen mit bestimmten funktionellen Störungen („LSS-Gesetz“) sind die Rechte von Menschen mit beträchtlichen und dauerhaften funktionellen Störungen dargelegt. Es umfasst zehn Maßnahmen zur besonderen Unterstütung zur Schaffung guter Lebensbedingungen.

Wenn Sie sich aufgrund einer schweren und dauerhaften Behinderung erheblichen Schwierigkeiten in Ihrem täglichen Leben gegenübersehen und daher persönliche Hilfe benötigen, können Sie von der schwedischen Sozialversicherungsagentur eine Pflegebeihilfe oder von Ihrer Kommunalverwaltung eine persönliche Betreuung beantragen.

Beihilfe zur Deckung von Mehrkosten kann von Personen beantragt werden, denen aufgrund einer Behinderung zusätzliche Kosten entstehen. Die Beihilfe ersetzt die Behindertenbeihilfe und wird zur Unterstützung im Alltag oder für Zusatzkosten für Personen bereitgestellt, denen die Behindertenbeihilfe bereits gewährt wurde.

Personen mit einer dauerhaften Behinderung und erheblichen Schwierigkeiten bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel können eine Autobeihilfe zur Anschaffung oder Anpassung eines Autos, Motorrads oder Mopeds beantragen.

Als Elternteil eines Kindes mit Behinderung können Sie je nach dem Ausmaß der Behinderung eine Pflegebeihilfe, persönliche Betreuung, Autobeihilfe oder Beihilfe zur Deckung von Mehrkosten beantragen.

Sie oder Ihr Arbeitgeber können auch eine Geldleistung für berufliche Hilfen beantragen, so dass Sie trotz Ihrer Behinderung Ihre Arbeit weiter ausüben können.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Unterstützung gemäß LSS-Gesetz

Wenn Sie eine schwerwiegende Behinderung haben, können Sie für zehn verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung, die gute Lebensbedingungen schaffen sollen, anspruchsberechtigt sein. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um: Beratung und andere persönliche Betreuung (rådgivning och annat personligt stöd), persönliche Unterstützung (biträde av personlig assistent eller ekonomiskt stöd till skäliga kostnader för sådan assistans), Begleitservice (ledsagarservice), persönlicher Kontaktservice (biträde av kontaktperson), Entlastungsdienst für Zuhause (avlösarservice i hemmet), Kurzaufenthalt auswärts (korttidsvistelse utanför det egna hemmet), Kurzaufsicht für Schulkinder über 12 Jahren (korttidstillsyn för skolungdom över 12 år utanför det egna hemmet i anslutning till skoldagen samt under lov), Familienheime oder Heime mit besonderen Diensten für Kinder und Jugendliche (boende i familjehem eller i bostad med särskild service för barn eller ungdomar som behöver bo utanför föräldrahemmet), Wohnformen mit besonderen Diensten für Erwachsene oder andere speziell angepasste Wohnformen (bostad med särskild service för vuxna eller annan särskilt anpassad bostad för vuxna) und tägliche Aktivitäten (daglig verksamhet).

Persönliche Betreuung und Pflegebeihilfe

Wenn Sie eine Behinderung haben, die zu erheblichen Schwierigkeiten in Ihrem alltäglichen Leben führt, so dass Sie Unterstützung für Ihre Grundbedürfnissen (Atmen, Körperhygiene, Mahlzeiten, Anziehen und Ausziehen, Kommunikation mit anderen Menschen oder eine andere Unterstützung, die umfassende Kenntnisse über Sie erfordert) für mehr als 20 Stunden in der Woche benötigen, können Sie anspruchsberechtigt für Pflegebeihilfe sein.

Wenn Sie pro Woche weniger als 20 Stunden Unterstützung bei Ihren grundlegenden Bedürfnissen benötigen, können Sie über Ihre Kommunalverwaltung eine persönliche Betreuung beantragen.

Wenn Ihnen Unterstützung für Ihre Grundbedürfnisse gewährt wurde, kann Ihnen zudem eine Beihilfe für andere persönliche Bedürfnisse gewährt werden. Es gibt keine untere Altersgrenze für Pflegebeihilfe oder persönliche Betreuung.

Autobeihilfe

Wenn Sie zwischen 18 und 65 Jahren alt sind und eine dauerhafte Behinderung haben sowie erhebliche Schwierigkeiten mit der persönlichen Mobilität oder der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder wenn Sie ein Kind mit einer solchen Behinderung haben, können Sie die Autobeihilfe zr Anschaffung oder Anpassung eines Autos beantragen.

Behindertenbeihilfe

Ziel der Behindertenbeihilfe ist, die Kosten zu decken, die Personen mit Behinderung entstehen, weil sie Unterstützung in ihren alltäglichen Verrichtungen benötigen oder weil sie aufgrund ihrer Behinderung Zusatzkosten haben. Die Behindertenbeihilfe wurde jedoch von der Beihilfe zur Deckung von Mehrkosten ersetzt, d.h. sie kann nicht mehr beantragt werden, obwohl die Beihilfen eine Zeit lang parallel laufen werden.

Beihilfe zur Deckung von Mehrkosten

Wenn Sie aufgrund ihrer Behinderung Mehrkosten haben, die sich im Jahr auf mindestens 12 075 belaufen, können Sie anspruchsberechtigt sein für Beihilfe zur Deckung von Mehrkosten.

Sonstige Unterstützungen für behinderte Menschen

Wenn Sie eine Behinderung oder Krankheit haben und spezielle Arbeitsgeräte benötigen, um arbeiten zu können, können Sie oder Ihr Arbeitgeber eine Geldleistung für Arbeitsgeräte beantragen. Sie können zudem eine Beihilfe zur Durchführung einer professionellen Bewertung beantragen, um zu klären, welche Arbeitsgeräte Sie benötigen.

Auch Selbstständigen kann eine berufliche Unterstützung gewährt werden. Diese Unterstützung kann gezahlt werden, bis Sie ein Alter von 68 Jahren erreichen.

Wenn Sie unter einer Behinderung leiden, bei der es wahrscheinlich ist, dass Sie nicht in Vollzeit arbeiten können, können Sie, sofern Sie unter 30 Jahre alt sind, einen Aktivitätsausgleich (aktivitetsersättning) erhalten oder einen Krankheitsausgleich, wenn Sie zwischen 19 und 29 Jahre alt sind. Der Ausgleich kann zwischen 1 und 3 Jahren gewährt werden, je nachdem, wie lange Sie arbeitsunfähig sein werden. Abhängig vom Grad der Verringerung Ihrer Erwerbsfähigkeit erhalten Sie den vollen Aktivitätsausgleich oder Dreiviertel, die Hälfte oder ein Viertel davon. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie im Kapitel „Sozialleistungen im Krankheitsfall“.

Welche Ansprüche habe ich und wie kann ich sie geltend machen?

Leistungsart

Leistungshöhe

Pflegebeihilfe

315 SEK pro Stunde (max. 352,80 SEK)

Autobeihilfe

Grundbetrag - zusätzliche Beihilfe (unterliegt der Einkommensprüfung)

Zusätzliche Beihilfe für Personen, die ein angepasstes Auto brauchen

Zusätzliche Beihilfe für Personen, die ein spezielles Auto benötigen aufgrund der notwendigen Nutzung eines Rollstuhls

max. 30 000 SEK

max. 40 000 SEK

max. 30 000 SEK

max. 40 000 SEK

Autobeihilfe-

Anpassungszuschuss

entspricht den Kosten der Anpassung

Beihilfe zur Deckung von Mehrkosten

Behindertenbeihilfe

Beihilfe für Arbeitsgeräte

Um eine Beihilfe zur Deckung von Mehrkosten zu erhalten, müssen Ihnen Mehrkosten von mindestens 12 075 SEK pro Jahr entstehen (im Jahr 2022).

Die Höhe wird jährlich angepasst. Für 2022 gelten folgende Sätze:

1 208 SEK pro Monat (Stufe 1)

1 610 SEK pro Monat (Stufe 2)

2 013 SEK pro Monat (Stufe 3)

2 415 SEK pro Monat (Stufe 4)

2 818 SEK pro Monat (Stufe 5)

Die Höhe wird jährlich angepasst. Für 2022 werden folgende Sätze gewährt:

1 449 SEK pro Monat (min.)

2 133 SEK pro Monat (mittel)

2 777 SEK pro Monat (max.)

max. 50 000 SEK, wobei unter bestimmten Umständen ein höherer Betrag gewährt werden kann.

Persönliche Betreuung und Pflegebeihilfe

Sie erhalten eine Geldleistung von 324,50 SEK pro Stunde. Wenn besondere Gründe vorgelegt werden können, wenn beispielsweise ein persönlicher Betreuer mit besonderer Ausbildung benötigt wird, was Mehrkosten verursacht, können Sie eine höhere Geldleistung erhalten. Der Höchstbetrag beläuft sich auf 363,44 SEK pro Stunde. Pflegebeihilfe sollte für die Kosten für persönliche Betreuer verwendet werden, beispielsweise für deren Gehalt, Arbeitgeberbeiträge und Verwaltungskosten. Dies bedeutet, dass Geld, das nicht hierfür verwendet wird, an die schwedische Sozialversicherungsagentur zurückgezahlt werden sollte. Wenn Sie mehr als 20 Stunden wöchentlich Unterstützung für Ihre Grundbefürfnisse benötigen, stellen Sie einen Antrag bei der schwedischen Sozialversicherungsagentur. Wenn Sie höchstens 20 Stunden wöchentlich Unterstützung bei Ihren Grundbefürfnissen benötigen, stellen Sie einen Antrag bei der Kommunalverwaltung.

Autobeihilfe

Sie können für die Anschaffung eines Fahrzeugs eine Grundzulage erhalten. Der Höchstbetrag für den Fahrzeugkauf liegt bei 30 000 SEK. Der Höchstbetrag für ein Motorrad beläuft sich auf 12 000 SEK, der Höchstbetrag für ein Moped auf 3 000 SEK. Die Anschaffungsbeihilfe hängt von Ihrem Einkommen ab. Wenn Sie weniger als 220 000 SEK jährlich verdienen, können Sie Anspruch auf Zuschuss zum Autokauf haben. Der Zuschuss reicht von 4 000 SEK bis 40 000 SEK. Sind Sie verheiratet oder haben einen Partner, mit dem Sie zusammenleben, wird das Einkommen Ihres Ehepartners/Partners bei der Berechnung eingerechnet. Die Anpassungsbeihilfe basiert auf den Kosten der besonderen Ausstattung oder Anpassung. Für die Führerscheinbeihilfe gibt es keinen Höchstbetrag. Die Kraftfahrzeugbeihilfe ist steuerfrei. Den Antrag stellen Sie bei der schwedischen Sozialversicherungsagentur.

Behindertenbeihilfe

Der Betrag der von Ihnen erhaltenen Behindertenbeihilfe hängt von Ihren Bedürfnissen ab und der Höhe Ihrer zusätzlichen Kosten. Es gibt drei verschiedene Niveaus. Die Behindertenbeihilfe ist steuerfrei. Der Antrag ist bei der schwedischen Sozialversicherungsagentur zu stellen.

Beihilfe zur Deckung von Mehrkosten

Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung zusätzliche Kosten haben, können Sie anspruchsberechtigt für Beihilfe zur Deckung von Mehrkosten sein. Der Betrag, den Sie erhalten, hängt von der Höhe Ihrer Mehrkosten ab. Es gibt fünf verschiedene Stufen. Die Beihilfe zur Deckung von Mehrkosten ist steuerfrei. Den Antrag stellen Sie bei der schwedischen Sozialversicherungsagentur.

Sonstige Unterstützungen für behinderte Menschen

Sie oder Ihr Arbeitgeber können Beihilfe für spezielle Hilfsmittel beantragen. Der Höchstbetrag ist 50 000 SEK. Unter bestimmten Umständen kann ein höherer Betrag gewährt werden. Ungeachtet der Kosten ist der Arbeitgeber verantwortlich für Ausgaben in Höhe von 10 000 SEK. Sie oder Ihr Arbeitgeber können den Antrag bei der schwedischen Sozialversicherungsagentur stellen.

Unterstützung gemäß LSS-Gesetz.

Unterstützung gemäß LSS-Gesetz kann bei Ihrer Gemeinde beantragt werden. Die Bedarfsermittlung wird von ausgebildeten Sozialarbeitern durchgeführt.

Auszufüllende Formulare

Welche Rechte Sie haben

Schweden:

EU:

Ihre Ansprechpartner

Schwedische Sozialversicherungsagentur

Website: www.forsakringskassan.se

E-Mail-Adresse des Kundencenters: kundcenter@forsakringskassan.se

Tel. (Kundencenter): +46 771524524

Hier können Sie erfahren, welche lokale Sozialversicherungsagentur sich in Ihrer Nähe befindet.

Die Kontaktdaten der einzelnen Kommunalverwaltungen in Schweden erhalten Sie bei der Schwedischen Vereinigung der lokalen Behörden und Regionen (SKR).

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