Beschäftigung, Soziales und Integration

Schweden - Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

In diesem Kapitel wird beschrieben, welche Leistungen Sie erhalten können, wenn Sie aufgrund Ihrer Arbeit einen Unfall erlitten haben oder krank geworden sind. Beschrieben werden die Situationen, in denen Sie Leistung erhalten können, wie viel Sie erhalten können und wie Sie die Leistungen beantragen.

Das Kapitel umfasst:

  • Erwerbsminderungsrente (arbetsskadelivränta)
  • Kostenvergütung (kostnadsersättning)
  • Entgeltersatzleistung (arbetsskadesjukpenning)

In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?

Wenn Sie sich bei der Arbeit oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit verletzen, können Sie von der schwedischen Sozialversicherungsagentur eine Entschädigung erhalten. Das Gleiche gilt, wenn Sie aufgrund Ihrer Arbeit körperlich oder psychisch krank werden. Dies gilt für Angestellte, Auftragnehmer und Selbstständige sowie in bestimmten Fällen auch für Studenten, die an Kursen teilnehmen, bei denen sie besonderen Risiken ausgesetzt sind.

Eine Entschädigung können Sie sowohl für entgangenes Einkommen als auch für Kosten, die Ihnen aufgrund einer Verletzung oder Krankheit entstanden sind, erhalten. Wenn Sie sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf eine weitere Entschädigungsleistung, da viele Arbeitgeber über eine private berufliche Unfallversicherung verfügen.

Wenn Sie sich aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit krankschreiben lassen müssen, erhalten Sie Geldleistungen bei Krankheit. Für diese Leistung gelten dieselben Regeln wie in anderen Krankheitsfällen.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Wenn Ihnen aufgrund eines Arbeitsunfalls Kosten entstehen oder Einkommen entgeht, können Sie eine Entschädigung erhalten, sofern die Berufskrankheit bzw. der Arbeitsunfall von der schwedischen Sozialversicherungsagentur anerkannt wird. Dies kann sich auf Verletzungen aufgrund von Unfällen bei der Arbeit, aber auch auf dem Weg zur oder von der Arbeit beziehen. Dies kann auch sowohl für körperliche als auch psychische Krankheiten gelten. Um Leistungen zu erhalten, müssen Sie in Schweden versichert sein, was normalerweise auch der Fall ist, wenn Sie in Schweden arbeiten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, wenn Sie in einem anderen Land arbeiten, aber in Schweden versichert sind, oder wenn Sie in Schweden arbeiten, aber in einem anderen Land versichert sind.

Entgangenes Einkommen - Erwerbsminderungsrente

Wenn Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Ihre Arbeit wechseln, Ihre Arbeitszeiten reduzieren müssen oder gar nicht mehr arbeitsfähig sind und sich dadurch Ihr Einkommen verringert, können Sie eine Ersatzleistung erhalten, die als Erwerbsminderungsrente bekannt ist. Damit Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben können, muss Ihre Erwerbsfähigkeit für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr im Voraus um mindestens 1/15 reduziert sein.

Die Erwerbsminderungsrente ist zeitlich begrenzt, wenn es nicht möglich ist, festzustellen, wie lange Ihre Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sein wird. In anderen Fällen wird sie bis auf weiteres ausbezahlt, höchstens jedoch, bis Sie ein Alter von 65 Jahren erreicht haben. Für Personen, die über ihren 66. Geburtstag hinaus weiterhin erwerbstätig sind, besteht eine zeitliche Befristung der Erwerbsminderungsrente; die Zahlung endet einen Monat vor Ihrem 69. Gebrutstag.

Ausgaben aufgrund Ihrer Berufskrankheit oder Ihres Arbeitsunfalls

Wenn Sie einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erleiden, können Sie eine Kostenvergütung für zahnärztliche Leistungen, besondere Hilfsmittel und Gesundheitsversorgung im Ausland erhalten.

Besondere Hilfsmittel sind Gegenstände, die Sie benötigen, um im Alltag zurechtzukommen. Dies können zum Beispiel ein Hörgerät oder eine spezielle Brille sein. Sie erhalten jedoch nur dann eine Geldleistung von der schwedischen Sozialversicherungsagentur, sofern Sie keinerlei andere Hilfe von einer anderen Institutionen wie beispielsweise der Region erhalten.

Eine Geldleistung für Gesundheitsversorgung im Ausland können Sie erhalten, wenn Sie sich bei der Arbeit im Ausland verletzen oder aufgrund einer früheren Berufskrankheit im Ausland medizinische Hilfe benötigen.

Sonstige Leistungen bei Berufskrankheit oder Arbeitsunfall

Wenn Ihr Arbeitgeber über eine Kollektivvereinbarung über eine berufliche Unfallversicherung verfügt, können Sie auch Anspruch auf eine weitere Geldleistung haben. Beispielsweise können Sie eine Entgeltersatzleistung oder Ausgleich für Physiotherapiekosten, Arzneimittel, Schaden und so weiter erhalten. Viele Arbeitgeber verfügen bei der AFA-Versicherung über eine solche Versicherung.

Verstirbt der Versicherte aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, können die Hinterbliebenen eine Erwerbsminderungsrente und eine Unterstützung für die Bestattungskosten erhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Kapitel über soziale Sicherheit für Hinterbliebene und sonstige Leistungen für Rentenbezieher.

Welche Ansprüche habe ich und wie kann ich sie geltend machen?

Entgangenes Einkommen - Erwerbsminderungsrente

Die Höchsterwerbsminderungsrente ist auf das 7,5-fache des Preisgrundbetrags pro Jahr begrenzt. Der Preisgrundbetrag (prisbasbelopp) ist ein Betrag, der sich jedes Jahr entsprechend dem allgemeinen Preisniveau ändert. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist abhängig von Ihrem Einkommen zum Zeitpunkt Ihres Unfalls oder Erkrankung und davon, wieviel Sie trotz Ihres Arbeitsunfalls verdienen können.

Wenn Ihnen eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird, erhalten Sie außerdem automatisch eine Entschädigung für zwei Karenztage. Im Fall von mehr als zwei Karenztagen können Sie eine weitere Entschädigung beantragen. Den entsprechenden Antrag müssen Sie bei der schwedischen Sozialversicherungsagentur stellen.

Ausgaben aufgrund Ihrer Berufskrankheit oder Ihres Arbeitsunfalls

Die Höhe Ihrer Entschädigung hängt von Ihren Ausgaben ab. Es gibt keinen Höchstbetrag. Wenn Sie jedoch im Zusammenhang mit einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall eine Geldleistung für zahnärztliche Versorgung in Anspruch nehmen, besteht keine Garantie, dass Sie so viel erstattet bekommen, wie Sie gezahlt haben. Die schwedische Sozialversicherungsagentur kann Ihrer Rückerstattung einen staatlich festgesetzten Referenzpreis zugrundelegen, der höher oder niedriger als der tatsächlich vom Zahnarzt berechnete Preis sein kann. Auf der Website der Agentur für zahnärztliche und pharmazeutische Leistungen finden Sie eine Liste der Referenzpreise für verschiedene Behandlungen.

Benachrichtigen Sie Ihren Arbeitgeber, dass Sie sich aufgrund Ihrer Arbeit verletzt haben oder erkrankt sind. Der Arbeitgeber meldet diesen Vorfall dann der schwedischen Sozialversicherungsagentur. Wenn Sie Student sind, ist es die Bildungseinrichtung, die die Verletzung bzw. die Erkrankung meldet. Wenn Sie selbstständig sind, sollten Sie den Unfall oder die Erkrankung der schwedischen Sozialversicherungsagentur selbst melden und dann eine Erwerbsminderungsrente beantragen.

Sonstige Leistungen bei Berufskrankheit oder Arbeitsunfall

Wie viel Sie von der AFA-Versicherung erhalten, hängt von der Vereinbarung ab, die zwischen Ihrem Arbeitgeber und der Versicherung besteht. Um diese Leistung zu beantragen, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber reden, damit der Arbeitsunfall bzw. die Berufskrankheit gemeldet wird, und dann einen Antrag bei der Versicherungsgesellschaft stellen.

Fachsprache übersetzt

Karenztage - siehe Kapitel „Wenn Sie arbeitslos werden“.

Referenzpreis - siehe Kapitel „ Wenn Sie krank werden: Ihre Gesundheitsversorgung in Schweden“.

Auszufüllende Formulare

Antrag auf Versicherungsleistung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten hier - Erwerbsminderungsrente/Kostenvergütung/Gesundheitsversorgung im Ausland.

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Schweden:

EU:

Ihre Ansprechpartner

Schwedische Sozialversicherungsagentur:

Website: www.forsakringskassan.se

E-Mail-Adresse des Kundencenters: kundcenter@forsakringskassan.se

Tel. (Kundencenter): +46 771524524

Hier können Sie erfahren, welche lokale Sozialversicherungsagentur sich in Ihrer Nähe befindet.

AFA-Versicherung
AFA Försäkring

Klara Södra Kyrkogata 18

SE-106 27 Stockholm

SCHWEDEN

Tel. +46 771880099 (Kundencenter, montags-freitags 8.00-17.00 Uhr)

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