Beschäftigung, Soziales und Integration

Schweden - Sozialleistungen im Krankheitsfall

In diesem Kapitel wird erklärt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Sie eine Geldleistung erhalten können, wenn Ihre Arbeitsfähigkeit aufgrund von Krankheit eingeschränkt ist, und wie Sie einen entsprechenden Antrag stellen können. Angegeben werden auch die Höhe der Geldleistung, die Sie erhalten können, sowie die mögliche Bezugsdauer. Außerdem werden weitere Leistungen beschrieben, auf die Sie im Krankheitsfall gegebenenfalls Anspruch haben können, darunter Erstattungsleistungen während einer Rehabilitation und Versicherungsschutz bei hohem Risiko für Personen, die entweder oft krank sind oder bei denen das Risiko besteht, dass Sie längerfristig erkranken.

Das Kapitel umfasst:

  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber (sjuklön);
  • Geldleistungen bei Krankheit (sjukpenning) von der schwedischen Sozialversicherungsagentur;
  • Sonstige Geldleistungen von der schwedischen Sozialversicherungsagentur, wenn Sie an der Ausübung Ihrer Arbeit gehindert werden bzw. auf diese verzichten müssen, wie beispielsweise Krankheitsausgleich (sjukersättning), Aktivitätsausgleich (aktivitetsersättning), präventives Krankengeld (förebyggande sjukpenning), Rehabilitationsgeld (rehabiliteringspenning), Beihilfe für Keimträger (smittbärarpenning) und Leistung für die Pflege naher Verwandter (närståendepenning);
  • Versicherungsschutz bei hohem Risiko (högriskskydd) und Versicherungsschutz bei besonders hohem Risiko (särskilt högriskskydd).

In welchen Situationen kann ich eine Geldleistung erhalten, wenn ich aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kann?

Wenn Sie nicht arbeiten können, weil Sie krank sind, erhalten Sie normalerweise eine Geldleistung während des gesamten Entgeltfortzahlungszeitraums. Zu Beginn des Entgeltfortzahlungszeitraums erfolgt ein Mindestabzug (karensdag) von 20 % des Krankengelds, das Sie während einer regulären Woche erhalten. Wenn Sie oft krank sind, können Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz bei hohem Risiko (högriskskydd) stellen, was bedeutet, dass für Sie kein Abzug von Ihrem Krankengeld gilt. Als Angestellter erhalten Sie bis einschließlich zum 14. Tag von Ihrem Arbeitgeber eine Entgeltfortzahlung. Wenn Sie danach weiterhin krank sind, können Sie von der schwedischen Sozialversicherungsagentur Geldleistungen bei Krankheit erhalten. Arbeitslose können von der schwedischen Sozialversicherungsagentur Geldleistungen bei Krankheit nach einer Minderung erhalten, wobei die Minderung einem vollen Tag des Krankengeldes entspricht. Selbstständige können nach einer Karenzzeit ebenfalls von der schwedischen Sozialversicherungsagentur Geldleistungen bei Krankheit erhalten.

Es gibt weitere Situationen, in denen Sie eine Geldleistung von der schwedischen Sozialversicherungsagentur erhalten können, beispielsweise, wenn Sie nicht arbeiten können, weil Sie sich in Rehabilitation befinden, Keimträger sind oder einen engen Verwandten pflegen, der lebensbedrohlich erkrankt ist.

In welcher Höhe Ihre Geldleistung erfolgt, hängt von Ihrem Einkommen ab. Es gilt jedoch ein Höchstbetrag.

Die meisten der in diesem Kapitel beschriebenen Leistungen sind arbeitsbasierte Leistungen, d. h. Sie müssen über eine bezahlte Beschäftigung verfügen oder verfügt haben, um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Wenn Sie aus einem anderen EU-Land oder dem Vereinigten Königreich kommen und in Schweden arbeiten, sind Sie ab dem ersten Tag des Zeitraums Ihrer Beschäftigung versichert. Sofern nicht anderweitig angegeben, sind die Leistungen steuerpflichtig.

* Jeder Fall muss einzeln geprüft werden, um festzustellen, ob eine Person entweder in den Anwendungsbereich von Artikel 30 des Austrittsabkommens fällt und somit die EU-Koordinierungsverordnungen gelten, oder ob die Person in den Anwendungsbereich von den in Artikel 32 des Austrittsabkommens beschriebenen Situationen und/oder von den nationalen Rechtsvorschriften und vom Handels- und Kooperationsabkommen beigefügten Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit fällt.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber

Um eine Entgeltfortzahlung (sjuklön) zu erhalten, müssen Sie mindestens einen Monat lang angestellt sein oder 14 Tage ununterbrochen gearbeitet haben. Wenn Sie der Arbeit länger als sieben Tage fernbleiben, müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen.

Geldleistungen bei Krankheit von der schwedischen Sozialversicherungsagentur

Als Angestellter können Sie, wenn Sie länger als 14 Tage krank sind, Geldleistungen bei Krankheit von der schwedischen Sozialversicherungsagentur erhalten. In diesem Fall müssen Sie aufgrund der Krankheit während mindestens 25 % Ihrer normalen Arbeitszeiten der Arbeit fernbleiben. Entscheidend für den Erhalt Ihrer Geldleistung ist das Ausmaß Ihrer Arbeitsfähigkeit und nicht das bloße Vorliegen der Krankheit. Außerdem müssen Sie in Schweden versichert sein, was normalerweise auch der Fall ist, wenn Sie in Schweden arbeiten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, wenn Sie in einem anderen Land arbeiten, aber in Schweden versichert sind, oder wenn Sie in Schweden arbeiten, aber in einem anderen Land versichert sind.

Sie müssen ein ärztliches Attest vorlegen, das Ihre Krankheit oder Verletzung beschreibt. Auf der Grundlage dieses ärztlichen Attests und weiteren Erkundigungen beurteilt die schwedische Sozialversicherungsagentur, ob Ihre Arbeitsfähigkeit aufgrund der Krankheit um mindestens ein Viertel eingeschränkt ist, und bestimmt, ob Sie Anspruch auf Geldleistungen bei Krankheit haben oder nicht.

Während der ersten 90 Tage haben Sie Anspruch auf Geldleistungen bei Krankheit, wenn die Beurteilung ergeben hat, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihre normale Arbeit auszuführen. Nach 90 Tagen haben Sie nur noch dann Anspruch auf Geldleistungen bei Krankheit, wenn Sie weder in der Lage sind, Ihre normale Arbeit auszuführen noch eine beliebige andere Tätigkeit, die Ihnen Ihr Arbeitgeber anbieten kann. Nach 180 Tagen besteht Ihr Anspruch auf Geldleistungen bei Krankheit nur noch dann, wenn Sie für nicht in der Lage gehalten werden, irgendeine Tätigkeit auf dem normalen Arbeitsmarkt auszuüben. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen. Beispielsweise muss Ihre Arbeitsfähigkeit nicht im Hinblick auf die Erfordernisse des normalen Arbeitsmarktes bewertet werden, wenn es wahrscheinlich ist, dass Sie vor dem Ablauf von 365 Tagen ab dem Beginn Ihrer Krankheit zu einer Tätigkeit bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber zurückkehren können, oder wenn eine solche Bewertung nicht sinnvoll ist.

Selbst wenn Sie selbstständig, arbeitslos oder in Elternurlaub sind, können Sie von der schwedischen Sozialversicherungsagentur Geldleistungen bei Krankheit erhalten. Sind Sie selbstständig, wird Ihre Arbeitsfähigkeit während der ersten 180 Tage im Hinblick auf Ihre normale Arbeit bewertet und danach auf die gleiche Weise wie bei den Angestellten im Hinblick auf die Erfordernisse desnormalen Arbeitsmarkts. Wenn Sie arbeitslos sind, wird Ihre Arbeitsfähigkeit kontinuierlich im Vergleich zum normalen Arbeitsmarkt beurteilt. Wenn Sie sich im Erziehungsurlaub befinden, jedoch aufgrund von Krankheit nicht für Ihr Kind sorgen können und daher eine andere Person an Ihrer Stelle das Kind zuhause pflegen muss, können Sie Geldleistungen bei Krankheit erhalten.

Sonstige Leistungen

Sie können Anspruch auf mehrere weitere Liestungsarten haben, wie beispielsweise präventives Krankengeld für erhaltene Behandlungen, die einer Erkrankung vorbeugen sollen; Geldleistungen für Rehabilitationsmaßnahmen werden während des Zeitraums der Krankheit gezahlt, wenn Sie eine Berufsausbildung absolvieren und Beihilfe für Keimträger, wenn Sie aufgrund einer Infektion Ihrer Arbeit fernbleiben müssen. Wenn es wahrscheinlich ist, dass Sie überhaupt nicht mehr in der Lage sein werden, Ihre Arbeit wiederaufzunehmen, können Sie einen Krankheitsausgleich erhalten. Wenn Sie unter 30 Jahren alt und nicht in der Lage sind, für mindestens ein Jahr zu arbeiten, können Sie einen Aktivitätsausgleich erhalten.

Wenn Sie nicht in der Lage sind, einem nahen, lebensbedrohlich erkrankten Verwandten in Schweden unterstützende Pflege zu leisten, können Sie eine Geldleistung für die Pflege naher Verwandter (närståendepenning) in Anspruch nehmen. Der Begriff „nahe Verwandte“ schließt all diejenigen ein, die in einer engen Beziehung zum Erkrankten stehen. Es muss sich nicht um biologische Verwandte handeln. Sie können auch eine Geldleistung bei Pflege eines kranken Kindes erhalten. Mehr hierüber erfahren Sie im Kapitel „Weitere Leistungen für Eltern“.

Mindestabzug für Karenztage

Zu Beginn des Zeitraums einer Entgeltfortzahlung erfolgt ein Mindestabzug von 20 % der durchschnittlichen wöchentlichen Entgeltfortzahlung bzw. des Krankengeldes. Für Selbstständige gilt eine grundlegende Karenzzeit von 7 Tagen, es kann jedoch eine kürzere oder längere Karenzzeit gewählt werden. Wenn für Sie ein Versicherungsschutz bei hohem Risiko gilt, wird kein Mindestabzug angewandt.

Versicherungsschutz bei hohem Risiko

Es existiert ein allgemeiner Versicherungsschutz bei hohem Risiko, was bedeutet, dass für Sie nur zehnmal ein Mindestabzug innerhalb einer 12-Monatsperiode angewandt wird. Wenn Sie öfter als zehnmal krank werden, erhalten Sie die Leistung ohne Abzug. Dies gilt jedoch nicht für Selbstständige, die 14 oder mehr Karenztage gewählt haben. Sie können auch einen Antrag auf einen besonderen Versicherungsschutz bei hohem Risiko stellen, wenn Sie an einer ärztlich dokumentierten Krankheit mit erhöhtem Risiko für viele Krankheitstage leiden oder wenn Sie Organe oder Gewebe spenden wollen. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall können Sie ohne Abzug erhalten. Ihr Arbeitgeber erhält eine Erstattung für die Gesamtkosten der Entgeltfortzahlung. Der Arbeitgeber kann eine solche Entschädigung auch erhalten, wenn Sie eine ärztlich bescheinigte Krankheit haben und das Risiko besteht, dass Sie über einen längeren Zeitraum krank sind. Im letzteren Fall gilt für Sie jedoch ein Mindestabzug.

Welche Ansprüche habe ich und wie kann ich sie geltend machen?

Die Höhe der Leistungen im Krankheitsfall richtet sich nach Ihrem Einkommen. Wenn Sie sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, wird Ihr Jahreseinkommen vor Steuern als Bemessungsgrundlage genommen. Bei Selbstständigen zählt das Nettoeinkommen. Mithilfe des Ersättningskollen (Erstattungsrechner) können Sie berechnen, in welcher Höhe Sie im Krankheitsfall Leistungen erhalten. Normalerweise gilt:

Geldleistung

Betrag (in % des Einkommens)

Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber

80 %

Krankengeld in normaler Höhe

80 %*0,97 (max. 1 027 SEK pro Tag)

Krankengeld bei Fortzahlung

75 %*0,97 (max. 963 SEK pro Tag)

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber

Die Entgeltfortzahlung (sjuklön) durch Ihren Arbeitgeber beträgt ca. 80 % Ihres Gehalts. Im Fall einer Kollektivvereinbarung kann sie höher ausfallen. Um eine Entgeltfortzahlung erhalten zu können, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Krankheit bereits am ersten Tag Ihres Fernbleibens von der Arbeit mitteilen.

Geldleistungen bei Krankheit von der schwedischen Sozialversicherungsagentur

Wenn Sie als Angestellter 14 Tage lang krank waren, sollte Ihr Arbeitgeber dies der schwedischen Sozialversicherungsagentur melden. Wenn sie selbstständig, arbeitslos oder in Elternurlaub sind und Elterngeld beziehen, sollten Sie die Meldung innerhalb der ersten Woche der Krankschreibung selbst bei der schwedischen Sozialversicherungsagentur vornehmen. Danach können Sie Krankengeld beantragen.

Wenn Sie über eine e‑ID verfügen, können Sie dies über Meine Seiten auf der Website der schwedischen Sozialversicherungsagentur erledigen. Sie können jedoch auch ein Formular einreichen.

In den ersten 364 Tagen erhalten Sie Geldleistungen bei Krankheit in normaler Höhe. Dies entspricht 80 % Ihres Einkommens, multipliziert mit dem Umrechnungsfaktor 0,97 der Bemessungsgrundlage. Die schwedische Sozialversicherungsagentur berechnet Ihre Leistung nach der Bemessungsgrundlage SGI (dem Jahreseinkommen, das ohne Eintritt der Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich erzielt worden wäre). Für diese Bemessungsgrundlage gilt eine Obergrenze von 525 000 SEK. Dies entspricht dem 10-fachen Preisgrundbetrag. Der Preisgrundbetrag ist ein Referenzbetrag, der jedes Jahr an das allgemeine Preisniveau in Schweden angepasst wird.

Pro Tag können Sie höchstens 1 116 SEK Geldleistungen bei Krankheit in normaler Höhe erhalten. Wenn Sie über ein höheres Gehalt verfügen, erhalten Sie für den Teil, der den Höchstbetrag übersteigt, keine Leistung. Wenn Sie arbeitslos sind, können Sie nicht mehr Geldleistungen bei Krankheit erhalten als Ihr Arbeitslosengeld. Auch Teilzeitbeschäftigte können Geldleistungen bei Krankheit erhalten. Nach 364 Tagen können Sie einen Antrag stellen, damit Ihr Krankengeld verlängert wird. Die Höhe dieser Krankengeldfortzahlung beläuft sich auf 75 % Ihres Einkommens. Wenn Sie jedoch schwer erkrankt sind, können Sie Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung in normaler Höhe erhalten.

Sonstige Leistungen

Sonstige Leistungen im Krankheitsfall bewegen sich im Allgemeinen auf dem gleichen Niveau wie die Geldleistungen bei Krankheit, d. h. 80 % Ihres Einkommens. Krankheitsausgleich und Aktivitätsausgleich, die bei dauerhafter Einschränkung der Arbeitsfähigkeit gezahlt werden, entsprechen jedoch 64,7 % Ihres mutmaßlichen (geschätzten) Einkommens, das Sie ohne Invalidität gehabt hätten. Dieses Einkommen wird auf der Grundlage des rentenwirksamen Einkommens vor dem Eintreten des versicherten Ereignisses berechnet. Das versicherte Ereignis ist der Zeitpunkt, an dem die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit das Niveau und die Dauerhaftigkeit erreicht hat, die für das Bestehen eines Anspruchs auf Krankheitsausgleich erforderlich sind. Krankheitsausgleich und Aktivitätsausgleich können bis zu einem Höchstbetrag von monatlich 21 230 SEK ausgezahlt werden. Wenn Sie ein geringes oder gar kein Einkommen hatten, erhalten Sie stattdessen garantierte Leistungen, die je nach Ihrem Alter und Ihrer bisherigen Aufenthaltsdauer in Schweden variieren können.

Wenn Sie über eine e-ID verfügen, können Sie diese Leistungen unter Meine Seiten auf der Website der schwedischen Sozialversicherungsagentur beantragen. Sie können jedoch auch ein Antragsformular einsenden. Für Personen im Alter von 19-29 Jahren, die aufgrund von Krankheit oder Einschränkungen der physischen oder mentalen Arbeitsfähigkeit völlig oder teilweise erwerbsunfähig sind (zu mindestens 25 %), kann für Zeiträume von einem bis drei Jahren ein Aktivitätsausgleich bereitgestellt werden. Einen Krankheitsausgleich können Sie erhalten, nachdem Sie ein Alter von 30 Jahren erreicht haben und Sie aufgrund von Krankheit oder Einschränkungen der physischen oder mentalen Arbeitsfähigkeit völlig oder teilweise erwerbsunfähig sind (zu mindestens 25 %). Dieser Krankheitsausgleich kann dann fortlaufend ausgezahlt werden, bis Sie ein Alter von 66 Jahren erreichen. Für Personen, die einen Krankheitsausgleich erhalten, führt die schwedische Sozialversicherungsagentur alle drei Jahre eine erneute Überprüfung durch, um festzustellen, ob sich die Erwerbsfähigkeit verbessert hat bzw. eine Rückkehr in die Arbeitswelt möglich ist, beispielsweise durch Rehabilitation.

Die Bezugsdauer anderer Leistungsarten ist unterschiedlich. Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte das Kundenzentrum der schwedischen Sozialversicherungsagentur.

Fachsprache übersetzt

e-ID ist eine elektronische Form der Personenidentifizierung wie ein Führerschein oder ein Personalausweis, die Sie im Internet nutzen können. Eine e‑ID erhalten Sie bei den meisten schwedischen Banken oder über Telia. http://www.e-legitimation.se/

Karenztag ist der erste Krankheitstag, für den Sie als Selbstständiger keine Geldleistung erhalten (auch mehrere Tage möglich).

SGI steht für die Bemessungsgrundlage für die Höhe des Krankengeldes. Dieses Krankengeld entspricht im Wesentlichen dem Arbeitseinkommen.

Preisgrundbetrag (prisbasbelopp) bezeichnet einen Betrag, der in mehreren schwedischen Gesetzen verwendet wird. Er wird jedes Jahr an das allgemeine Preisniveau angepasst.

Auszufüllende Formulare

Wenn Sie über eine e-ID verfügen, können Sie dies über Meine Seiten auf der Website der schwedischen Sozialversicherungsagentur tun. Sie können ebenso gut auch ein Formular einreichen.

Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf die Website der schwedischen Sozialversicherungsagentur.

Sie können diese Formulare auch unter der Servicenummer +46 20524524 oder der Telefonnummer des Kundencenters +46 771524524 anfordern.

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Schweden:

EU:

Ihre Ansprechpartner

Schwedische Sozialversicherungsagentur

Website: http://www.forsakringskassan.se

E-Mail-Adresse des Kundencenters: kundcenter@forsakringskassan.se

Tel. (Kundencenter): +46 771524524

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