Beschäftigung, Soziales und Integration

Schweden - Gesundheitsversorgung

In diesem Kapitel erfahren Sie, an wen Sie sich wenden müssen, um in Schweden Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Außerdem wird erklärt, wie viel Sie für die verschiedenen Gesundheitsleistungen und Arzneimittel zahlen müssen und welche Rechte Sie als EU-Bürger und Inhaber einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) haben.

In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?

Das Gesundheitssystem und die medizinische Versorgung in Schweden werden zum Großteil aus öffentlichen Geldern finanziert. In Schweden gibt es 21 Regionen, die die Hauptverantwortung für die Gesundheits- und medizinische Versorgung tragen. Die Einrichtungen der Gesundheitsversorgung werden zum Großteil öffentlich verwaltet, aber es gibt auch öffentlich finanzierte Gesundheitsversorgung unter Leitung eines privaten Managements. In diesem Fall haben die privaten Leistungserbringer im Gesundheitswesen Vereinbarungen mit der zuständigen Region getroffen. Die Gesundheitsversorgung wird hauptsächlich durch Steuern finanziert, jedoch zahlen Sie als Patient eine Praxisgebühr. Diese Gebühren unterscheiden sich von Region zu Region, aber es gibt landesweit einen „Schutz vor hohen Preisen“, für ambulante Behandlung sowie für Medikamente. Mehr darüber lesen Sie im Folgenden.

Informationen über die Leistungen im Gesundheitswesen, die Sie benötigen und auf die Sie Anspruch haben, finden Sie bei 1177 Vårdguiden (Leitfaden 1177 für das Gesundheitswesen).

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Die 21 Regionen in Schweden sind für das Angebot der Gesundheitsversorgung für die eingetragenen Bewohner im Bereich der jeweiligen Region verantwortlich. Die meisten Kosten für Ihre Versorgung werden durch die Steuern, die an die Region gezahlt werden, finanziert. Zusätzlich zahlt der Patient eine Gebühr bei Arztbesuchen, einer Versorgung im Krankenhaus und dem Erhalt von Arzneimitteln. Diese Gebühren variieren in den verschiedenen Regionen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Folgenden.

Welche Ansprüche habe ich und wie kann ich sie geltend machen?

Die Gesundheitsversorgung in Schweden gliedert sich in ambulante Behandlung, die die Primärversorgung und die Versorgung in einer Reihe von Fachkliniken umfasst, und stationäre Behandlung. Bei einer ambulanten Behandlung können Sie nach Ihrer Behandlung bzw. Ihrem Arztbesuch wieder nach Hause fahren. Stationäre Behandlung bedeutet, dass Sie in ein Krankenhaus eingewiesen werden.

In Schweden gibt es eine Gesundheitsversorgungsgarantie mit Wahlleistungen. Diese Garantie benennt Höchstwartezeiten für die Kontaktaufnahme mit den Gesundheitsdiensten und dem Behandlungsbeginn. Nach dieser Garantie gilt:

  • Kontaktaufnahme mit den Primärversorgungsdienstleistern an dem Tag, an dem Sie Hilfe suchen;
  • Eine medizinische Bewertung von eine zugelassenen Gesundheitsfachkraft iim System der Primärversorgung innerhalb von 3 Tagen erhalten;
  • Erhalt von fachärztlicher Beratung innerhalb von 90 Tagen;
  • Behandlungsbeginn nach Erstellung einer Diagnose innerhalb von höchstens 90 Tagen.

Diese zeitlichen Grenzen gelten nicht für die medizinische Notfallversorgung. Wenn Sie akut krank werden oder sich verletzen, so schnell wie möglich eine Behandlung erhalten.

Die Notaufnahmen in Akutkrankenhäusern sind an 7 Tagen der Woche 24 Stunden geöffnet. An vielen Orten befinden sich neben den Gesundheitszentren auch lokale Notfalleinrichtungen. Wenn Ihre Gesundheitsprobleme keinen Notfall darstellen, können Sie im Gesundheitszentrum, das normalerweise an Wochentagen tagsüber geöffnet ist, Hilfe erhalten. Falls notwendig, werden Sie an einen Facharzt überwiesen. Oft befindet sich neben dem Gesundheitszentrum auch eine Geburtsklinik (MVC), die Sie aufsuchen können, wenn Sie schwanger sind, sowie ein Kindergesundheitszentrum (BVC), in dem Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen von Kindern durchgeführt werden. Wenn Sie sich unsicher sind, wohin Sie gehen sollten, oder wenn Sie eine Beratung benötigen, können Sie den Leitfaden 1177 für das Gesundheitswesen (1177 Vårdguiden) kontaktieren.

Für die Fahrtkosten zum Gesundheitszentrum oder Krankenhaus und zurück aufgrund von Krankheit oder Entbindung können Sie eine Erstattung erhalten. Die Entscheidung, ob Sie Anspruch auf diese Erstattung haben oder nicht, trifft die Region.

Gebühren im Gesundheitswesen

Primär-versorgung

Facharzt-behandlung

Gebühr pro Arztbesuch (ambulant)

100-300 SEK

200-400 SEK*

Höchstgebühr pro12 Monatszeitraum (ambulant)

1 200 SEK

1 200 SEK

Höchstgebühr pro Tag (stationär)

120 SEK

100 SEK

Die Entscheidung über die verschiedenen Gebühren im Gesundheitswesen wird von der Region getroffen. Wie viel Sie für medizinische Versorgung und Behandlung zahlen müssen - die sogenannte Patientengebühr - hängt daher davon ab, wo Sie die Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen.

Personen im Alter von 85 Jahren und älter sind von den Patientengebühren für ambulante Behandlung durch alle Regionen befreit.

Es existiert ein besonderer Schutz vor hohen Kosten bei ambulanter Behandlung. Dieser besteht darin, dass ein Patient innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums nur einen Höchstbetrag von 1 200 SEK an Patientengebühren für ambulante Versorgung zahlen muss. Bestimmte Gebühren werden von diesem Schutz vor hohen Kosten nicht abgedeckt. Ein Schutz vor hohen Kosten in einer Höhe von maximal 2 400 SEK gilt für bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente.

Wenn Sie in ein Krankenhaus aufgenommen werden, zahlen Sie eine Tagesgebühr, die sich maximal auf 120 SEK belaufen kann.

Bestimmte Regionen berechnen eine Gebühr für den Transport im Krankenwagen oder Hubschrauber. Für Personen unter 20 Jahren sind die Leistungen im Gesundheitswesen in nahezu allen Zuständigkeitsbereichen der Regionen kostenfrei. Arztbesuche in den Geburtskliniken und Kindergesundheitszentren (MVCs und BVCs) können im ganzen Land kostenlos wahrgenommen werden.

Privat verwaltete Leistungserbringer im Gesundheitswesen verfügen in der Regel über eine Vereinbarung mit der Region und es gelten die gleichen Gebühren wie oben beschrieben. Für Gesundheitsdienstleistungen unter ausschließlich privater Leitung (beispielsweise bestimmte Formen der plastischen Chirurgie) oder ohne Vorliegen einer Vereinbarung zwischen dem zuständigen Arzt und der Region müssen Sie die gesamten Kosten selbst tragen.

Arzneimittelbehandlung

Die meisten verschriebenen Arzneimittel sind zuzahlungspflichtig, was bedeutet, dass Sie nur einen Teil der Kosten Ihres Medikaments selbst tragen müssen.

Wie bei anderen Leistungen der medizinischen Versorgung gibt es auch hier einen Höchstwert für Ihre Selbstbeteiligung an den Kosten der verschriebenen Arzneimittel innerhalb einer 12-Monats-Periode.

Preis (SEK)

Sie zahlen

0 - 1 200

100 %

1 201 – 2 291

50 %

2 292 – 4 256

25 %

4 257 – 5 890

10 %

Wenn Sie 2 600 SEK gezahlt haben, leisten Sie während des restlichen Zeitraums des Schutzes vor hohen Kosten keine weiteren Zahlungen für Mediamente, die im Hohe Kosten-Leistungssystem enthalten sind. Im Allgemeinen erhalten Sie Arzneimittel für eine 90-Tage-Behandlung. Hierbei gibt es auch Ausnahmen, beispielsweise bei präventiver Medikamentenbehandlung.

Medikamente, die im Hohe Kosten-Leistungssystem enthalten sind, sind für Patienten unter 18 Jahren kostenfrei.

Empfängnisverhütende Produkte, die im Hohe Kosten-Leistungssystem enthalten sind, sind für Patienten unter 21 Jahren kostenfrei.

Es ist nicht notwendig, dass Sie mitverfolgen, welche Ausgaben Ihnen entstanden sind oder wie viel Ermäßigung Sie erhalten sollten. Dies wird in einer Datenbank festgehalten.

Auch für einige Lebensmittel gibt es Zuschüsse. Dies gilt beispielsweise im Fall von Kindern unter 16 Jahren, die kein Gluten vertragen.

Zahnärztliche Leistungen

Zahnärztliche Leistungen sind für Kinder und junge Menschen bis sie 23 Jahre alt werden, kostenfrei. Dies gilt sowohl für private als auch für öffentlich-rechtliche zahnärztliche Leistungen. In Schweden erhalten Kinder ab einem Alter von 2-3 Jahren Termine für Zahnarztbesuche. Wie oft sie einen Termin erhalten werden, hängt von dem Ausmaß ihres Bedarfs an zahnärztlichen Leistungen ab.

Die Kosten unterliegen keinen Einschränkungen, d. h. Zahnarztgebühren fallen unterschiedlich hoch aus.

Außerdem besteht für zahnärztliche Leistungen ebenfalls ein Schutz vor hohen Preisen:

Preis (SEK)

Sie zahlen

0-3 000

100 %

3 001-15 000

50 %

>15 001

15 %

Die schwedische Sozialversicherungsagentur zahlt die Erstattung des Kostenanteils, den Sie nicht selbst tragen müssen, direkt an den Zahnarzt. Der Preis, der für das Schutzsystem vor hohen Preisen als Bezugswert gilt und den die schwedische Sozialversicherungsagentur anwendet, wird „Referenzpreis“ genannt. Dabei handelt es sich um einen festen Preis, der vom Staat festgelegt wird. Das Zahnarzthonorar kann jedoch höher oder niedriger als der Referenzpreis ausfallen. Auf der Website der Agentur für zahnärztliche und pharmazeutische Leistungen finden Sie eine Liste der Referenzpreise für verschiedene Behandlungen.

In bestimmten Fällen findet der Schutz vor hohen Preisen im Gesundheitssystem auch Anwendung auf zahnärztliche Leistungen. Dies gilt auch, wenn Sie in Ihrem alltäglichen Leben über einen größeren, länger andauernden Bedarf an persönlicher Pflege verfügen oder wenn Sie unter einer Krankheit leiden, bei der zahnärztliche Leistungen Teil der medizinischen Behandlung sind. Dies kann auch für Menschen mit körperlichen Behinderungen gelten. In solchen Fällen beläuft sich der Höchstbetrag der Gesundheitskosten in einem Jahr auf 1 200 SEK.

Wenn Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zahnärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, können die Kosten von der schwedischen Sozialversicherungsagentur getragen werden. Erfahren Sie mehr über dieses Thema im Kapitel über Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.

Sobald Sie 24 Jahre alt werden, erhalten Sie eine staatliche Unterstützung für zahnärztliche Leistungen. Die allgemeine Beihilfe für zahnärztliche Leistungen (ATB) beträgt 600 SEK jährlich für Menschen im Alter von 24-29 Jahren und für Menschen im Alter von 65 Jahren oder älter. Die allgemeine Beihilfe für zahnärztliche Leistungen (ATB) beläuft sich auf 300 SEK jährlich für Menschen im Alter von 30-64 Jahren. Die spezielle Beihilfe für zahnärztliche Leistungen (STB), die für präventive zahnärztliche Leistungen gezahlt wird, wenn Sie eine Krankheit haben, die Ihre Zähne beeinträchtigt, beläuft sich auf 600 SEK pro Sechs-Monats-Zeitraum.

Sie können auch eine private Zahnzusatzversicherung mit einem Zahnarzt der Region abschließen, für die sie jeden Monat eine bestimmte Gebühr zahlen. Wenn Sie dann eine normale, von der Versicherung abgedeckte Behandlung benötigen, ist diese von dieser Gebühr abgedeckt.

Gebühren für EU-Bürger

Wenn Sie aus einem anderen EU/EWR-Land, der Schweiz oder aus dem Vereinigten Königreich* kommen und über eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) verfügen, haben Sie unter denselben Bedingungen und zu denselben Gebühren wie Versicherte in Schweden Anspruch auf akute und notwendige medizinische und zahnärztliche Behandlung. Schutz vor hohen Preisen gilt auch für Inhaber der Europäischen Krankenversicherungskarte. Wenn Sie nicht über eine Europäische Krankenversicherungskarte verfügen, riskieren Sie, die gesamten Kosten für die Gesundheitsversorgung selbst tragen zu müssen.

Für Gesundheitsversorgung und zahnärztliche Behandlungen, die nicht akut sind, müssen Sie im Allgemeinen die gesamten Gesundheitskosten tragen, es sei denn, Sie können eine Bescheinigung vorweisen, dass das Land, in dem Sie versichert sind, für Ihre Versorgung zahlen wird. Wenn Sie selbst für geplante (nicht akute) Gesundheitsleistungen gezahlt haben, bzw. in bestimmten Fällen auch für akute Gesundheitsleistungen, haben Sie die Möglichkeit, von dem Land, in dem Sie versichert sind, rückwirkend eine Erstattungsleistung zu erhalten, vorausgesetzt, Sie wohnen innerhalb der EU/ des EWR oder im Vereinigten Königreich. Informationen über die Kosten der Gesundheitsleistungen in einem anderen EU/EWR-Land oder im Vereinigten Königreich erhalten Sie bei der zuständigen Behörde in dem Land, in dem Sie versichert sind. Menschen, die in Schweden wohnhaft sind, können bei der schwedischen Sozialversicherungsagentur (Försäkringskassan) Informationen erhalten.

Anfechtung

Wenn Sie mit der Gesundheitsversorgung, die Sie erhalten haben, unzufrieden sind, verfügen Sie über ein Beschwerderecht in erster Instanz. Sie können sich direkt bei der Klinik oder dem Krankenhaus, in dem Sie behandelt wurden, beschweren. Sie können auch den Patientenbeirat (Patientnämnden) oder den Patientenombudsmann der Region kontaktieren. In schwerwiegenden Fällen können Sie sich auch an die Inspektion für Gesundheitswesen und soziale Sicherheit (IVO, Inspektionen för vård och omsorg) wenden.

* Jeder Fall muss einzeln geprüft werden, um festzustellen, ob eine Person entweder in den Anwendungsbereich von Artikel 30 des Austrittsabkommens fällt und somit die EU-Koordinierungsverordnungen gelten, oder ob die Person in den Anwendungsbereich von den in Artikel 32 des Austrittsabkommens beschriebenen Situationen und/oder von den nationalen Rechtsvorschriften und vom Handels- und Kooperationsabkommen beigefügten Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit fällt.

Fachsprache übersetzt

Ambulante Behandlung beschreibt Gesundheitsleistungen in einem Gesundheitszentrum oder einer Fachklinik.

Stationäre Behandlung beschreibt Gesundheitsleistungen während eines Krankenhausaufenthalts.

Eine Überweisung kann von einem Allgemeinmediziner ausgestellt werden, wenn für Sie eine fachärztliche Behandlung erforderlich ist.

BVC ist ein Kindergesundheitszentrum. Hier werden Gesundheitsuntersuchungen von Kindern und Impfungen durchgeführt.

MVC ist eine Geburtsklinik. Hier erhalten Sie Hilfe während einer Schwangerschaft, aber auch in den Bereichen Verhütung und sexuell übertragbare Krankheiten.

Der Referenzpreis ist ein fester Preis für zahnärztliche Leistungen, der vom Staat festgelegt wird. Auf der Grundlage dieses Preises bestimmt die schwedische Sozialversicherungsagentur die Rückerstattung. Der Referenzpreis kann sowohl höher als auch niedriger als der Preis ausfallen, den der Zahnarzt in Rechnung stellt.

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Schweden:

EU:

Ihre Ansprechpartner

Leitfaden 1177 für das Gesundheitswesen (Vårdguiden 1177)

Tel.: +46 1177 (24 Stunden am Tag erreichbar)

Website: https://www.1177.se/

Schwedische Sozialversicherungsagentur

Website: www.forsakringskassan.se

E-Mail-Adresse des Kundencenters: kundcenter@forsakringskassan.se Tel. (Kundencenter): +46 771524524

Hier können Sie erfahren, welche lokale Sozialversicherungsagentur sich in Ihrer Nähe befindet.

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