Beschäftigung, Soziales und Integration

Schweden - Für Studenten

In diesem Kapitel wird beschrieben, wie Studenten in Schweden Unterstützung in Form von Beihilfen und Krediten, aber auch in Form von Ermäßigungen und speziellen Versicherungen erhalten können. Außerdem wird beschrieben, unter welchen Bedingungen Sie Anspruch auf finanzielle Hilfe haben und was Sie für die Beantragung benötigen.

Beschrieben werden folgende Leistungen:

  • Studienbeihilfe (studiehjälp)
  • Finanzielle Beihilfe für Studien (studiemedel)
  • Studienbeihilfe für Menschen mit Behinderungen (Rg-bidrag)
  • Unterstützung beim Zugang zu Bildung (studiestartsstöd)
  • Studienfinanzierung für Übergang und Umschulung (omställningsstudiestöd)

In diesem Leitfaden werden nicht die Leistungen im Detail beschrieben, die im Rahmen der finanziellen Unterstützung zusätzlich in Anspruch genommen werden können, wie zusätzliches Kindergeld, ergänzendes und zusätzliches Stipendium. Weitere Informationen über andere Formen der finanziellen Studienförderung finden sich auf der Website der Schwedischen Zentralstelle für Studienfinanzierung (CSN): http://www.csn.se/.

In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?

Als Student in Schweden können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Es gibt verschiedene Formen der finanziellen Unterstützung, die alle über die Schwedische Zentralstelle für Studienfinanzierung (CSN) beantragt werden können.

Die Art der finanziellen Unterstützung hängt unter anderem von Ihrem Alter und Ihrem Studienfach ab. Ab dem Herbstsemester des Jahres, in dem Sie 20 Jahre alt werden, können Sie eine finanzielle Beihilfe für Studien (Stipendien und Kredite) beantragen, um an einer Volkshochschule oder im Rahmen eines Erwachsenenweiterbildungsprogramms (komvux) bzw. eines staatlichen Erwachsenenbildungsprogramms zu studieren oder eine andere obligatorische Sekundaroberstufe zu besuchen. Bis zu dem Frühlingssemester des Jahres, in dem Sie 20 Jahre alt werden, haben Sie stattdessen Anspruch auf eine Studienbeihilfe.

Sofern Sie an einer Hochschule oder Universität studieren oder bestimmte Kurse einer Sekundaroberstufe belegen, können Sie ein Stipendium beantragen, selbst wenn Sie das 20. Lebensjahr noch nicht erreicht haben (für diese Studienebene ist kein Mindestalter für die Beantragung von finanzieller Unterstützung vorgeschrieben).

Sofern Sie eine bestimmte staatliche Sekundaroberstufe für Studenten besuchen, die gehörlos oder hörgeschädigt sind oder eine andere Behinderung aufweisen, können Sie eine Studienbeihilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen.

Eine finanzielle Unterstützung können Sie sowohl für ein Studium in Schweden als auch für ein Studium im Ausland beantragen. Für ausländische Mitbürger gelten besondere Regeln.

Wenn Sie arbeitslos sind und über eine kurze bisherige Ausbildung verfügen und eine Ausbildung auf dem Niveau von Grundschule oder Sekundarstufe II benötigen, um eine Beschäftigung zu finden, können Sie empfangsberechtigt für die Unterstützung beim Zugang zu Bildung sein.

Als Student können Sie außerdem gegebenenfalls Anspruch auf bestimmte Ermäßigungen und spezielle Versicherungen haben.

Studienfinanzierung für Übergang und Umschulung ist eine neue Form der Studienfinanzierung, die sich an Erwachsene richtet, die den Arbeitsmarkt bereits betreten haben. Sie ist vor allem erhältlich für Studien in Schweden, die am 1. Januar 2023 oder danach begonnen wurden.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Die Art der Unterstützung, die Sie erhalten können, hängt von Ihrem Alter und Studienfach ab. Sie können finanzielle Unterstützung für ein Auslandsstudium erhalten, wenn Sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Sofern Sie ausländischer Staatsangehöriger sind und in Schweden studieren möchten, können Sie schwedische finanzielle Studienunterstützung erhalten, wenn Sie bestimmte Anforderungen erfüllen.

Studienbeihilfe

Sie haben Anspruch auf eine Studienbeihilfe, wenn Sie zwischen 16 und 20 Jahre alt sind und Vollzeit an einer Sekundaroberstufe, in einem Erwachsenenweiterbildungsprogramm (komvux) oder an einer Volkshochschule lernen bzw. studieren. Die Studienbehilife besteht aus einem Kredit und in einigen Fällen einer zusätzlichen Beihilfe (extra bidrag) und einem Verpflegungszuschuss (inackorderingstillägg).

Finanzielle Beihilfe für Studien

Ab dem Herbstsemester des Jahres, in dem Sie 20 Jahre werden, können Sie eine finanzielle Beihilfebeantragen, wenn Sie an einer Volkshochschule, in einem Erwachsenbildungsprogramm und Erwachsenenweiterbildungsprogramm (komvux), staatlichen Erwachsenenbildungsprogramm oder einer anderen obligatorischen Sekundaroberstufe lernen bzw. studieren.

Sofern Sie eine Hochschule oder Universität besuchen oder nach der Sekundaroberstufe andere Kurse belegen, können Sie eine finanzielle Beihilfe beantragen, selbst wenn Sie noch nicht das 20. Lebensjahr erreicht haben (für diese Studienebene ist kein Mindestalter für die Beantragung von finanzieller Beihilfe vorgeschrieben).

Die Altersobergrenze für die Beantragung einer finanziellen Beihilfe liegt bei 60 Jahren und zwar unabhängig von der Ebene Ihrer Studien. Ab dem Alter von 51 Jahren gelten bestimmte Einschränkungen.

Eine finanzielle Beihilfe besteht sowohl aus Stipendien als auch aus Studienkrediten. Sie können wählen, ob Sie einen Studienkredit oder nur Studienbeihilfe beantragen möchten. Der Studienkredit muss innerhalb von 25 Jahren zurückgezahlt werden und sollte vollständig zurückgezahlt sein, sobald Sie das Alter von 64 Jahren erreicht haben. Wie viel Sie zahlen, hängt von der Höhe des Kredits, den Zinsen und der Anzahl der Jahre ab, die Ihnen zur Rückzahlung des Kredits bleibt. Der von Ihnen zu zahlende Betrag steigt in der Regel von Jahr zu Jahr. Wenn Sie nach dem Studium Schwierigkeiten mit der Rückzahlung des Studienkredits haben oder außergewöhnliche persönliche Gründe vorweisen können, können Sie einen Antrag auf eine Reduzierung des jährlichen Betrags auf der Basis Ihres Einkommens stellen.

Leistungen für Studierende mit Behinderungen

Sie können eine Studienbeihilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen, wenn Sie unter Schwerhörigkeit oder einer motorischen Beeinträchtigung leiden und eine staatliche höhere Schule besuchen. Sie können eine Studienbeihilfe für Menschen mit Behinderungen erhalten, wenn Sie die staatliche höhere Schule für Gehörlose und Schwerhörige in Örebro oder die staatliche höhere Schule für junge Menschen mit schweren Behinderungen in Gothenburg, Kristianstad, Stockholm oder Umeå besuchen. Die Beihilfen sollen Sie dabei unterstützen, zusätzliche Kosten wie Lebensmittel, Unterkunft und Heimreise zu bestreiten.

Unterstützung beim Zugang zu Bildung

Zielpersonen dieser Unterstützung sind Arbeitslose, die nur über eine kurze bisherige Ausbildung verfügen und eine Ausbildung auf dem Niveau von Grundschule oder Sekundarstufe II benötigen, um eine Beschäftigung finden zu können.

Einige der Anforderungen, die Sie erfüllen müssen, um Anspruch auf Unterstützung beim Zugang zu Bildung zu haben, sind die folgenden:

  • zwischen 25-60 Jahre alt sein;
  • arbeitslos seit insgesamt mindestens sechs Monaten in den letzten zwölf Monaten sein;
  • eine kurze bisherige Ausbildung haben und umfangreichen Bedarf an Ausbildung auf dem Niveau von Grundschule oder Sekundarstufe II haben, um eine Beschäftigung zu finden;
  • in den letzten drei Jahren kein Stipendium erhalten haben;
  • für mindestens drei Wochen zumindest zu 50 % der Vollzeit studieren.

Studienfinanzierung für Übergang und Umschulung

Hierbei handelt es sich um eine neue Form der Studienfinanzierung, die sich an Erwachsene richtet, die den Arbeitsmarkt bereits betreten haben. Studienfinanzierung für Übergang und Umschulung bietet die Möglichkeit, ein Studium zu beginnen und die eigenen Fähigkeiten zu erweitern und damit bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben, entweder, indem bereits vorhandenes Fachwissen in einem Fachgebiet eigener Wahl vertieft oder ein ganz neuer Karriereweg eingeschlagen wird.

Bei der Wahl eines Halbzeitstudiums ist die Leistung 44 Wochen lang erhältlich. Bei einem Alter unter 40 Jahren darf ein Vollzeitstudium nicht länger als 80 Wochen oder den entsprechenden Zeitraum eines Halbzeitstudiums dauern.

Um für die Studienfinanzierung für Übergang und Umschulung anspruchsberechtigt zu sein, müssen einige Anspruchsbedingungen erfüllt werden:

  • zwischen 27 und 62 Jahre alt sein
  • über die letzten 14 Jahre insgesamt 96 Monate (8 Jahre) erwerbstätig gewesen sein
  • in mindestens 12 der letzten 24 Monate erwerbstätig gewesen sein
  • das Studium muss die eigene Position auf dem Arbeitsmarkt verbessern

Welche Ansprüche habe ich und wie kann ich sie geltend machen?

Finanzielle Studienunterstützung

Leistungsart

(in SEK pro Monat)

Studienbeihilfe

1 250

Als schwedischer Staatsangehöriger müssen Sie, wenn Sie in Schweden studieren, keinen Antrag auf eine Studienbeihilfe stellen. Sonderzuschüsse und Verpflegungszuschüsse müssen jedoch beantragt werden. Die Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der Zentralstelle für Studienfinanzierung (CSN). Wie viel Unterstützung Sie erhalten, hängt unter anderem davon ab, wie die Finanzen Ihres Haushalts aussehen und welche Entfernung Sie zu Ihrer Hochschule zurücklegen müssen.

Als ausländischer Staatsangehöriger müssen Sie einen Antrag auf eine Studienbeihilfe stellen. Verweise auf die Antragsformulare finden Sie in dem Abschnitt Blanketter.

Studienbeihilfe

Leistungsart

Leistungshöhe (in SEK pro Woche - Vollzeitstudium)

Beihilfe

913

Kredit

2 100

Insgesamt

3 013

Ab Ihrem 25. Lebensjahr und sofern Sie alle Anforderungen erfüllen, können Sie einen höheren Zuschuss beantragen. Seit 2011 können Sie unter bestimmten Bedingungen den höheren Zuschuss erhalten, wenn Sie unter 25 Jahre alt und arbeitslos sind. Der Höchstbetrag dieser Beihilfe liegt bei 1 021 SEK wöchentlich, wenn Sie Vollzeit studieren. Darüber hinaus können Sie einen Studienkredit von 992 SEK in Anspruch nehmen.

Wenn Sie Kinder haben, zusätzliche Kosten tragen müssen oder vor Ihrem Studium gearbeitet haben, können Sie eine Sonderzulage erhalten.

Wenn Sie nur Teilzeit studieren oder nur für einen kurzen Zeitraum, können die Beträge niedriger ausfallen. Wenn Sie während des Studiums arbeiten, können Sie auch eine reduzierte Beihilfe erhalten, je nachdem, wie viel Sie verdienen. Wenn Sie während eines Zeitraums von sechs Monaten 20 Wochen lang Vollzeit studieren, können Sie bis zu 101 697 SEK verdienen, ohne dass die Höhe Ihrer Beihilfe reduziert wird. Dieser Betrag wird Freibetrag (fribelopp) genannt.

Für finanzielle Beihilfe, sowohl Stipendien als auch Kredite, können Sie sich auf der Website der schwedischen Zentralstelle für Studienfinanzierung (CSN) bewerben: www.csn.se. Wenn Sie über eine e-ID verfügen, können Sie Ihren Antrag direkt über die Website ausfüllen, unterzeichnen und abschicken. Wenn Sie über keine e-ID verfügen, müssen Sie Ihre Bewerbung ausdrucken, unterzeichnen und per Post an die Schwedische Zentralstelle für Ausbildungsförderung schicken.

Studienbeihilfe für Menschen mit Behinderungen

Der Umfang der Studienbeihilfe für Menschen mit Behinderungen hängt davon ab, wie viel Sie für Ihre Unterkunft zahlen und welches Einkommen Sie erhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der schwedischen Zentralstelle für Studienfinanzierung (CNS).

E-Mail: rgbidrag@csn.se

Postanschrift: CSN i Eskilstuna, Box 488

SE-631 06 Eskilstuna

SCHWEDEN

Unterstützung beim Zugang zu Bildung

Sie können die Unterstützung beim Zugang zu Bildung in Höhe von 2 493 SEK pro Woche für 50 Wochen für ein Vollzeitstudium.

Die Kommunalverwaltungen beurteilen, ob der Student Anspruch auf die Unterstützung beim Zugang zu Bildung hat. Der Antrag wird an die Kommunalverwaltung gestellt (ein direkter Antrag an die CSN ist nicht möglich).

Studienfinanzierung für Übergang und Umschulung

Die Studienfinanzierung besteht aus einem Zuschuss und einem optionalen Darlehen. Über die Höhe von Zuschuss und Darlehen entscheidet Ihr Einkommen.

Der Zuschuss entspricht 80 % Ihres vorherigen Einkommens bis zu einem Höchstbetrag von 5 143 SEK wöchentlich vor Steuern im Jahr 2023. Wenn Sie monatlich 27 863 SEK oder mehr vor Steuern verdienen, erreichen Sie den Höchstbetrag. Der Zuschuss unterliegt der Besteuerung und ist zudem pensionsfähig.

Einige Übergangsorganisationen können (je nach ihren Tarifverträgen) einen zusätzlichen Studienzuschuss anbieten, um verbleibende Nettoeinkommensverluste während des Studienzeitraums aufzustocken.

Das Studiendarlehen basiert ebenfalls auf Ihrem Einkommen und unterliegt einem Höchstbetrag (3 139 SEK wöchentlich im Jahr 2023).

Für die Studienfinanzierung für Übergang und Umschulung können Sie sich auf der Website der schwedischen Zentralstelle für Studienfinanzierung (CSN) bewerben: https://www.csn.se.

Studentenermäßigungen

Als Student haben Sie Anspruch auf verschiedene Ermäßigungen. Um einige davon in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie im Allgemeinen einen Studentenausweis (Studentkortet) oder eine Förderkarte (Mecenatkortet) vorweisen können. Beide Karten erhalten Sie in der Regel automatisch oder bei Beantragung auf den Webseiten der Unternehmen.

Wenn Sie eine schwedische Hochschule oder Universität besuchen, sind Sie durch eine Personenversicherungspolice durch Kammarkollegiet (Schwedisches Zentralamt für Rechts-, Vermögens- und Verwaltungsangelegenheiten) versichert.

Sofern Sie eine andere Bildungseinrichtung besuchen, fragen Sie bitte bei Ihrer Einrichtung nach, ob Sie Versicherungsschutz genießen.

Wenn Sie im Ausland studieren, sollten Sie in jedem Fall über eine Privatversicherung verfügen. Medizinische Behandlungskosten können ansonsten sehr teuer werden. Sie können bei der Schwedische Zentralstelle für Studienfinanzierung (CNS) einen Kredit für eine Versicherung abschließen.

Fachsprache übersetzt

e-ID - siehe Kapitel „Sozialleistungen im Krankheitsfall“.

Annuitätenkredit (annuitetslån) ist ein Kredit für Studenten, der entsprechend bestimmten jährlichen Zahlungen festgelegt wird. Im Allgemeinen ist er so gestaltet, dass der Betrag, den Sie später zurückzahlen werden, von Jahr zu Jahr steigt.

Der Freibetrag (fribeloppet) bezeichnet den maximalen Betrag, den Sie neben Ihrem Studium verdienen dürfen, ohne dass die Höhe Ihrer Beihilfe gekürzt wird.

Auszufüllende Formulare

Der Antrag auf finanzielle Unterstützung kann als Online-Antrag der Schwedischen Zentralstelle für Studienfinanzierung (CSN) auf der Webseite wwww.csn.se gestellt werden (unter Meine Seiten).

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Schweden:

Ihre Ansprechpartner

Schwedische Zentralstelle für Studienfinanzierung (CSN)

Website: www.csn.se

Online-Kontaktformular: https://www.csn.se/epostaoss/indexFraga.jsp

Tel. +46 77 12 76 000

Für die Studienbeihilfe für Menschen mit Behinderungen

Schwedische Zentralstelle für Studienfinanzierung (CSN) in Eskilstuna

Box 488

SE-631 06 Eskilstuna

SCHWEDEN

E-Mail-Adresse: rgbidrag@csn.se

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