Beschäftigung, Soziales und Integration

Spanien - Arbeitslosenbeihilfe

In diesem Kapitel stellen wir Ihnen die Beihilfen vor, die Sie beantragen können, wenn Sie arbeitslos sind und keine ausreichenden Beitragszahlungen zur Sozialversicherung geleistet haben oder besondere Voraussetzungen erfüllen.

Wir informieren über:

  • Beitragsunabhängige Arbeitslosenhilfe (subsidio por desempleo de nivel asistencial);
  • Das aktive Integrationseinkommen (renta activa de inserción).

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Wenn Sie arbeitslos sind, jedoch keine ausreichenden Beiträge zur Sozialversicherung geleistet haben, oder in konkreten Ausnahmefällen können Sie in Spanien einige der beitragsunabhängigen Leistungen bei Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen:

  • Beitragsunabhängige Arbeitslosenhilfe: Diese können Sie beantragen, wenn Sie keinen Anspruch auf beitragsabhängiges Arbeitslosengeld haben, weil Ihre Beitragszahlungen zur Sozialversicherung nicht ausreichend sind oder weil Ihre beitragsabhängige Leistung ausgelaufen ist, Sie jedoch weiterhin arbeitslos sind.
  • Aktives Integrationseinkommen: Darauf haben Sie als Langzeitarbeitslose/r im Alter zwischen 45 und 65 Jahren Anspruch. Es kann auch an rückkehrende Migranten über 45 Jahren sowie an Personen mit Behinderungen und an Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt gezahlt werden.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Beitragsunabhängige Arbeitslosenhilfe: Wenn Sie diese Beihilfe beantragen wollen, müssen Sie zunächst mindestens einen Monat lang bei einer Arbeitsagentur gemeldet sein und dürfen keine vom staatlichen Arbeitsamt (SEPE) vorgeschlagene zumutbare Beschäftigung oder Berufsbildungsmaßnahme abgelehnt haben. Zudem müssen Ihre Einkünfte weniger als 75 % des Mindestlohns betragen. Darüber hinaus müssen Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben unterhaltspflichtige Angehörige und keinen weiteren Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Sie sind älter als 45 Jahre, haben keine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen und haben Arbeitslosengeld erhalten.
  • Sie sind älter als 55 Jahre und erfüllen abgesehen vom Alter alle Voraussetzungen für die Altersrente.
  • Sie haben mehr als drei (mit Unterhaltsverpflichtungen) bzw. sechs (ohne Unterhaltsverpflichtungen) aber keine 12 Monate lang Beiträge gezahlt.
  • Sie sind als Emigrant aus einem Land, mit dem kein Abkommen zur Absicherung gegen Arbeitslosigkeit besteht, nach Spanien zurückgekehrt oder wurden aus der Haft entlassen.

Das Aktive Integrationseinkommen erhalten Langzeitarbeitslose über 45 aber unter 65 Jahren, deren Einkünfte weniger als 75 % des Mindestlohns betragen. Darüber hinaus muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Langzeitarbeitslose über 45 Jahren;
  • Rückkehrende Migranten im Alter von über 45 Jahren, die mindestens sechs Monate außerhalb des Landes gearbeitet haben;
  • Behinderte Personen;
  • Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Art der Leistung

Beträge und Ansprüche

Höchstbezugsdauer

Arbeitslosenhilfe

80 % des staatlichen Referenzbetrags für Sozialleistungen (IPREM). Bei Personen über 55 Jahren variiert die Beihilfe je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Angehörigen zwischen 80 und 133 % des IPREM

18 Monate

Wird normalerweise sechs Monate lang gewährt (verlängerbar). Ein Bezieher von Arbeitslosenhilfe für Menschen über 55 Jahren kann diese bis zum Beginn seiner Altersrente erhalten

Aktives Integrationseinkommen

80 % des IPREM (480 EUR im Monat)

11 Monate

Diese Leistungen werden vom Staatlichen Beschäftigungsamt (SEPE) verwaltet.

Fachsprache übersetzt

  • Beitragszahlung: Um Anspruch auf Leistungen der Sozialversicherung zu haben, müssen Arbeitnehmer regelmäßig Beiträge abführen. Diese Verpflichtung beginnt mit Aufnahme der Berufstätigkeit.
  • IPREM: Staatlicher Referenzbetrag für Sozialleistungen.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Sie können Ihre Beihilfe beim Staatlichen Arbeitsamt beantragen. Sie müssen hierfür die erforderlichen Unterlagen sowie den „Antrag auf Arbeitslosenhilfe“ oder den Antrag auf das „Aktive Integrationseinkommen“ und Ihre Einkommenssteuererklärung abgeben:

Welche Rechte Sie haben

Mithilfe der nachstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte in Spanien zu informieren. Diese Websites unterstehen nicht der Europäischen Kommission und stellen demzufolge auch nicht deren Standpunkt dar:

Veröffentlichungen der Kommission und Websites:

Kontakt

Staatliches Beschäftigungsamt (SEPE)

Zentrale Dienste des SEPE

C/ Condesa de Venadito, 9

28027 Madrid

SPANIEN

Tel. +34 917006600

Fax +34 917006716

Servicetelefon für Arbeitnehmer/innen: +34 901119999

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