Beschäftigung, Soziales und Integration

Spanien - Mindestsicherung

In diesem Kapitel stellen wir Ihnen die Beihilfen vor, auf die Personen Anspruch haben, die kein Einkommen haben, nicht oder nicht in ausreichendem Maße in die Sozialversicherung eingezahlt haben und deshalb hilfsbedürftig sind.

Wir informieren über:

  • Beitragsunabhängige Invalidenrente (pension de invalidez no contributiva);
  • Beitragsunabhängige Altersrente (pension de jubilación no contributiva);
  • Mindesteinkommen (ingreso mínimo vital);
  • Leistungen für spanische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland und Rückkehrer (prestación a favor de los españoles residentes en el exterior y retornados);
  • Wohnbeihilfen (complemento de vivienda);
  • Soziale Dienste(servicios sociales).

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Wenn Sie nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügen und zuvor nicht oder nicht in ausreichendem Maße Beitragszahlungen geleistet haben, bietet Ihnen das spanische Sozialversicherungssystem eine Reihe beitragsunabhängiger Leistungen, damit Sie Ihr Leben bestreiten können:

  • Beitragsunabhängige Invalidenrente: für Behinderte mit unzureichenden finanziellen Mitteln.
  • Beitragsunabhängige Altersrente: für Menschen im Rentenalter mit unzureichenden finanziellen Mitteln.
  • Mindesteinkommen: für Personen in einer Gefährdungssituation aufgrund mangelnder finanzieller Ressourcen zur Deckung der Grundbedürfnisse.
  • Leistungen für spanische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland und Rückkehrer: für spanische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland und Rückkehrer, die seit mindestens zehn Jahren wieder im Land leben.
  • Wohnbeihilfen: als Zuschuss zu den Mietkosten für Menschen mit unzureichenden finanziellen Mitteln.
  • Soziale Dienste: Leistungen, die als Ergänzung zu den Geldleistungen gewährt werden und die die Lebensbedingungen v. a. älterer oder Menschen mit Behinderungen verbessern.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Beitragsunabhängige Invalidenrente: Sie müssen zwischen 18 und 65 Jahre alt sein und einen Behinderungsgrad von mindestens 65 % aufweisen. Sie müssen Ihren Wohnsitz in Spanien haben und mindestens fünf Jahre lang in Spanien gewohnt haben, davon mindestens zwei zusammenhängende Kalenderjahre unmittelbar vor Antragstellung.

Außerdem müssen Ihre Gesamteinkünfte unter 6.784,54 EUR liegen. Wenn Sie jedoch mit Familienangehörigen zusammenleben, wird die Summe der Jahreseinkünfte der gesamten Haushaltseinheit (wirtschaftlichen Einheit) zugrunde gelegt.

Beitragsunabhängige Altersrente: Sie müssen mindestens 65 Jahre alt sein, Ihren Wohnsitz in Spanien haben und zwischen Ihrem 16. Lebensjahr und dem Zeitpunkt der Antragsstellung 10 Jahre lang in Spanien gewohnt haben, davon zwei zusammenhängende Kalenderjahre unmittelbar vor Antragstellung.

Außerdem müssen Ihre Jahreseinkünfte unter 6.784,54 EUR liegen. Wenn Sie jedoch mit Familienangehörigen zusammenleben, wird die Summe der Jahreseinkünfte der gesamten Haushaltseinheit (wirtschaftlichen Einheit) zugrunde gelegt.

Mindesteinkommen: Sie sollten mindestens ein Jahr vor der Beantragung rechtmäßig und tatsächlich in Spanien wohnhaft gewesen sein und sich in einer wirtschaftlich gefährdeten Situation befinden.

Mindestsicherung für spanische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland und Rückkehrer: Die Beihilfe für spanische Staatsbürger im Ausland können Sie beantragen, wenn Sie spanischer Herkunft sind und in Spanien geboren wurden oder spanischer Staatsbürger, der nicht in Spanien geboren wurde, aber mindestens zehn Jahre lang in Spanien wohnhaft war und während dieser Zeit die spanische Staatsbürgerschaft besessen hat.

Zudem müssen Sie in einem Land mit prekärer sozialer Absicherung wohnen; für die Altersbeihilfen müssen Sie mindestens 65 Jahre alt sein und für die Invalidenrente zwischen 16 und 65 Jahren.

Sie können die Beihilfe für zurückgekehrte spanische Staatsbürger beantragen, wenn Sie spanischer Herkunft sind und in Spanien geboren wurden, mindestens 65 Jahre alt sind und in einem Land mit prekärer sozialer Absicherung gewohnt haben. Wenn Sie ein spanischer Staatsbürger sind, der nicht in Spanien geboren wurde, aber vor Antragsstellung mindestens acht Jahre lang in Spanien wohnhaft war und während dieser Zeit die spanische Staatsbürgerschaft besessen hat, haben Sie ebenfalls Anspruch auf die Beihilfe.

Wohnbeihilfe: Wenn Sie Anspruch auf eine beitragsunabhängige Rente (Invalidität oder Alter) haben und zur Miete wohnen können Sie die Beihilfe als Zuschuss zu den Mietkosten beantragen. Sie dürfen in diesem Fall kein Wohneigentum haben und mit dem Eigentümer des von Ihnen bewohnten Hauses nicht verwandt sein (bis zum dritten Grad).

Soziale Dienste: Die sozialen Dienste der spanischen Sozialversicherung stehen älteren oder behinderten Menschen zur Verfügung.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Beitragsunabhängige Invaliden- und Altersrente

Beide Leistungen begründen einen Anspruch auf dieselben Geldbeträge.

Beitragsunabhängige Invaliden-

und Altersrente

14 Zahlungen von monatlich 484,61 EUR

Medizinische Versorgung und Heilmittel ohne Zuzahlung

Ergänzende soziale Dienste

Die autonomen Regionen, denen die Aufgaben und Dienste des Instituts für Altenpflege und soziale Dienste (IMSERSO) übertragen wurden, sind für die Verwaltung und Anerkennung des Anspruchs auf beitragsunabhängige Renten zuständig. Zu deren Beantragung müssen Sie sich an sie wenden.

Wenn Sie eine dieser Leistungen erhalten, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen eventuelle Änderungen Ihrer Situation mitteilen, die eine Veränderung Ihres Anspruchs auf die Leistung oder die Höhe des Betrags haben könnten.

Darüber hinaus müssen Sie in den ersten drei Monaten eines jeden Jahres eine Erklärung über die Einkünfte der wirtschaftlichen Haushaltseinheit abgeben. Die Daten können durch das Finanzamt überprüft werden.

Mindesteinkommen

Zusammensetzung des Haushalts

Monatlicher Betrag

Einzelbegünstigter

565,37 EUR

Zwei Erwachsene

734,99 EUR

Zwei Erwachsene und ein Minderjähriger oder drei Erwachsene

904,60 EUR

Zwei Erwachsene und zwei Minderjährige oder drei Erwachsene und ein Minderjähriger oder vier Erwachsene

1.074,21 EUR

Zwei Erwachsene und drei oder mehr Minderjährige oder drei Erwachsene und zwei oder mehr Minderjährige oder vier Erwachsene und ein Minderjähriger

1.243,83 EUR

Zulage von 22 % in bestimmten Fällen.

Ärztliche Behandlung und Arzneimittel sind kostenfrei.

Mindestsicherung für spanische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland und Rückkehrer

Spanische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland

Die Beihilfe wird jährlich vom Ministerium für Arbeit und Sozialwirtschaft festgelegt

Rückkehrer

12 Zahlungen eines Höchstbetrags von 600 EUR monatlich

Für die Beantragung der Beihilfen müssen Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei den Verwaltungen für Arbeit und soziale Sicherheit der Botschaften, in den Abteilungen für Arbeit und soziale Sicherheit oder, in Ermanglung dessen, in den Konsulaten oder Konsulatsabteilungen der Botschaften abgeben.

Wohnbeihilfen

Die Höhe der Leistungen werden jährlich festgelegt. Für 2023 belaufen sie sich auf 525 EUR im Jahr.

Soziale Dienste

Das spanische Sozialversicherungssystem bietet eine Reihe sozialer Dienste an, die über das IMSERSO beantragt und weitergeleitet werden:

Seniorenheime

Tageszentren und Wohnzentren

Häusliche Pflegedienste

Persönliche Hilfen, Haushaltshilfe, Essen auf Rädern etc.

Thermalbäder

Zusätzliches Angebot in Thermalbädern auf Vorlage einer fakultativen ärztlichen Verschreibung

Urlaub und Tourismus

Organisierte Reisen für Senioren in warme Klimazonen, kulturelle Rundreisen und Naturtourismus.

Zentren für körperlich und geistig Behinderte

Behandlung und Reha-Maßnahmen.

Fachsprache übersetzt

  • Unzureichende finanzielle Mittel: Um Anspruch auf eine beitragsunabhängige Rente zu haben, darf das Jahreseinkommen einer Person mit unzureichenden finanziellen Mitteln 6.784,54 EUR nicht überschreiten.
  • Wirtschaftliche Haushaltseinheit: Eine solche besteht in den Fällen, in denen der Begünstigte einer Beihilfe mit anderen Personen in einem Haushalt lebt, die selbst Beihilfebezieher sind oder nicht, und mit ihnen verheiratet oder bis zum zweiten Grad verwandt ist.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Welche Rechte Sie haben

Mithilfe der nachstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte in Spanien zu informieren. Diese Websites unterstehen nicht der Europäischen Kommission und stellen demzufolge auch nicht deren Standpunkt dar:

Veröffentlichungen der Kommission und Websites:

Kontakt

Institut für Altenpflege und soziale Dienste (IMSERSO, Instituto de Mayores y de Servicios Sociales)

Subdirección General de Gestión

Área de Prestaciones Económicas

Avd. de la Ilustración, s/n

28029 Madrid

SPANIEN

Tel. +34 917033000

Telefonische Auskünfte: +34 912667713

Fax +34 917033595

Website: www.imserso.es

E-Mail-Adresse: areaprestaciones@imserso.es

Adressen und Telefonnummern der autonomen Regionen und regionale Adressen des IMSERSO

Nationales Institut für soziale Sicherheit (INSS)

C/ Padre Damián, 4

28036 Madrid

SPANIEN

Tel. +34 915688300

Fax +34 915640484

http://www.seg-social.es

Hilfe- und Informationszentren der Sozialversicherung (CAISS)

Für etwaige Probleme bezüglich Ihres Anspruchs als europäischer Bürger: Fürsorgedienste der EU.

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