Beschäftigung, Soziales und Integration

Spanien - Normale Altersrente, Teilzeitrente und flexible Rente

In diesem Kapitel werden die Leistungen erläutert, auf die Sie Anspruch haben, wenn Sie das gesetzliche Rentenalter erreichen. Außerdem erklären wir Ihnen, welche Möglichkeiten es in Spanien gibt, um eine Teilzeitarbeit mit dem Bezug eines Teils Ihrer Rente in Spanien zu kombinieren.

Wir informieren über:

  • Die normale Rente (jubilación ordinaria);
  • Die flexible Rente (jubilación flexible);
  • Die Teilrente (jubilación parcial).

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

  • Normale Rente: In Spanien haben Sie bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters Anspruch auf eine lebenslange Altersrente.
  • Flexible Rente: Nach Rentenbeginn können Sie den Bezug eines Teils Ihrer Rente mit einer Teilzeitarbeit kombinieren (25 bis 50-%ige Arbeitszeitverkürzung). Ihre Rente vermindert sich proportional.
  • Teilrente: Wenn Sie das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben, können Sie eine Teilzeitarbeit mit dem Bezug eines Teils Ihrer Altersrente kombinieren. Dabei muss ein Übergabevertrag geschlossen werden, d. h. es wird eine arbeitslose Person in Teilzeit eingestellt. Wenn Sie bereits das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, ist der Abschluss eines Übergabevertrags nicht erforderlich.

Darüber hinaus bestehen weitere Möglichkeiten, die Altersrente mit einer Arbeit zu kombinieren.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

  • Normale Rente: Im Allgemeinen können Sie diese Rente beantragen, wenn Sie aktives Mitglied in einem Rentensystem sind und die vorgeschriebenen Alters- und Beitragsvoraussetzungen erfüllen. Zu beachten ist hierbei, dass die verschiedenen Altersgrenzen für den Rentenbeginn, die je nach Beitragszeitraum variieren, in den kommenden Jahren anhand einer Skala schrittweise angehoben werden:
    • Altersrente: Diese Rente können Sie beantragen, wenn Sie das normale Rentenalter erreicht haben, es gibt jedoch einige Ausnahmen. Derzeit beträgt das Mindestalter für die Beantragung dieser Rente 65 Jahre, wenn Sie einen Beitragszeitraum von mindestens 37 Jahren und 9 Monaten nachweisen können oder 66 Jahre und 4 Monate, wenn Sie über weniger Beiträge verfügen. Dieselben Voraussetzungen müssen Arbeitnehmer erfüllen, die diese Rente beantragen, ohne aktives Mitglied der Sozialversicherung zu sein.
    • Mindestbeitragszeit: 15 Jahre, davon mindestens zwei in den 15 Jahren unmittelbar vor Beginn des Leistungsanspruchs.
  • Flexible Rente: Um Anspruch auf diese Art der Rente zu haben, müssen Sie die für die normale Rente geforderten Voraussetzungen (Alter und Beitragszahlung) erfüllen und nachweisen, dass Sie in Teilzeit arbeiten werden (25 bis 50-%ige Arbeitszeitverkürzung). Auch wenn Sie Ihre Rente mit einer Teilzeitarbeit kombinieren, bleiben Sie vom Status her Rentner und haben demzufolge dieselben Rechte auf gesundheitliche Betreuung wie ein normaler Rentner.
  • Teilrente: Sie können mit Beginn des gesetzlichen Rentenalters auch in Teilrente gehen, d. h. Ihre Arbeitszeit um 25 bis 50 % reduzieren, wenn Sie die für die normale Rente geforderten Voraussetzungen erfüllen.

Auch vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters können Sie in Teilrente gehen und Ihre tägliche Arbeitszeit von 25 % auf 75 % reduzieren (das Mindestalter ist je nach Fall verschieden), wenn Sie darüber hinaus mindestens sechs Jahre lang bei dem Unternehmen beschäftigt waren, einen Beitragszeitraum von 33 Jahren nachweisen können und Ihr Unternehmen einen besonderen Befreiungsvertrag abschließt.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Normale Rente

Betrag

Bezug und Dauer

50 % der Berechnungsgrundlage bei 15 Beitragsjahren. Der Prozentsatz steigt progressiv bis auf 100 % an, was einer Beitragszahlung von 37 Jahren und neun Monaten entspricht.

Es werden Mindest- und Höchstbeträge garantiert (3.058,81 EUR im Jahr 2023) und es erfolgt eine jährliche Anpassung.

14 Monatsbeträge.

Für den Zahlungsbeginn zählt der Tag nach Arbeitsbeendigung (bei Anträgen, die innerhalb von drei Monaten vor oder nach dem Stichtag eingereicht werden) und der Anspruch erlischt erst mit dem Tod des Anspruchsberechtigten (Leibrente).

Flexible Rente

Der Betrag dieser Rente wird ab dem Beginn der normalen Rente berechnet, die der Rentner schon bezieht, und wird proportional zur Arbeitszeit verringert. Bevor Sie eine Teilzeitarbeit beginnen, müssen Sie den Träger, der Ihre Rentenzahlungen verwaltet (INSS), über Ihre neue Situation informieren. Der neue Rentenbetrag wird ab dem Tag des Beginns Ihrer Teilzeitarbeit berechnet. Nach einer Neuberechnung wird wieder der ursprüngliche Betrag eingesetzt, wenn Sie Ihren Teilzeitvertrag beenden.

Teilrente

Der Betrag dieser Rente wird errechnet, indem der Rentenbetrag, der der Anzahl der Beitragsjahre entspricht, um den der Arbeitszeitverkürzung entsprechenden Prozentsatz reduziert wird. Es werden keine Berichtigungskoeffizienten angewendet, um ein Rentenalter zu erreichen, das unter dem gesetzlichen Rentenalter liegt.

Der Antrag auf normale Rente, Teilrente oder flexible Rente wird bei einem der Hilfe- und Informationszentren des nationalen Instituts für soziale Sicherheit (INSS) eingereicht, die auch für die Bestätigung Ihres Anspruchs auf Altersrente zuständig sind. Sobald der Antrag bearbeitet wird, erhalten Sie in einem Zeitraum von höchstens 90 Tagen einen Bescheid über die Rentengewährung.

Fachsprache übersetzt

  • Teilzeitarbeit: Eine Arbeit, die im Vergleich zu der Arbeit eines Arbeitnehmers in Vollzeit mit einer reduzierten Anzahl an Stunden pro Tag, Woche, Monat oder Jahr ausgeübt wird.
  • Übergabevertrag: Dieser wird mit einem Arbeitnehmer geschlossen, der arbeitslos ist oder einen befristeten Vertrag mit dem Unternehmen geschlossen hat, damit dieser die Arbeitsstunden, die der in Teilrente gehende Arbeitnehmer nicht mehr arbeitet, übernimmt.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Welche Rechte Sie haben

Mithilfe der nachstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte in Spanien zu informieren. Diese Websites unterstehen nicht der Europäischen Kommission und stellen demzufolge auch nicht deren Standpunkt dar:

Veröffentlichungen der Kommission und Websites:

Kontakt

Nationales Institut für soziale Sicherheit (INSS)

C/ Padre Damián, 4

28036 Madrid

SPANIEN

Tel. +34 915688300

Fax +34 915640484

Website: http://www.seg-social.es

Hilfe und Informationszentren der Sozialversicherung

Für etwaige Probleme bezüglich Ihres Anspruchs als europäischer Bürger: Fürsorgedienste der EU.

Nachrichten zum Thema

Keine Nachrichten zum Thema in den letzten sechs Monaten.

Seite weiterempfehlen