Beschäftigung, Soziales und Integration

Slowenien - Langzeitpflege, häusliche Krankenpflege, institutionelle Betreuung.

Dieses Kapitel behandelt Rechte im Bezug auf Langzeitpflege (dolgotrajna oskrba):

  • häusliche Krankenpflege (pomoč na domu);
  • ambulanten Pflegedienst (patronažna služba) und
  • institutionelle Betreuung von Kindern, Erwachsenen und Senioren (institucionalno varstvo otrok, odraslih in starejših).

Es gibt kein eigenständiges, spezielles System für Langzeitpflege in Slowenien.

Formen von Hilfe und Leistungen

Die Langzeitpflege ist ein System von Leistungen, die Menschen, die aus verschiedenen Gründen über einen längeren Zeitraum auf fremde Hilfe angewiesen sind, Hilfe zur Alltagsbewältigung bietet. Sie kann sowohl in der heimischen Umgebung als auch in speziellen Einrichtungen erfolgen.

Personen, die über angemessene Wohnbedingungen und andere zum Gemeinschaftsleben erforderliche Bedingungen verfügen, jedoch aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen, können häusliche Krankenpflege beantragen. Auf diese Weise können sie sich Hilfe bei Verrichtungen des täglichen Lebens, Haushaltshilfe und Hilfe in Bezug auf soziale Kontakte sichern.

Die Fernhilfe erfolgt über einen telefonischen Alarm (roter Knopf), und zwar jeden Tag rund um die Uhr.

Der ambulante Pflegedienst ist eine medizinische Leistung, die vom Hausarzt verschrieben wird und in Form von Pflegeinterventionen, wie z. B. Körperpflege und medizinische Versorgung von Patienten, Behandlungspflege, Spritzengabe, Verbandwechsel u. Ä., erfolgt.

Institutionelle Betreuung ist die Behandlung in einer speziellen Einrichtung (Heim), einer Zweitfamilie oder einer anderen Form, die die Funktion der eigenen Familie ersetzt. Sie umfasst sowohl die Grundpflege als auch die soziale und medizinische Betreuung.

Für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen schließt die institutionelle Betreuung auch die Erziehung und Ausbildung ein.

Erwachsenen Personen mit geistigen und körperlichen Entwicklungsstörungen bietet die institutionelle Betreuung zudem noch spezielle Betreuungsformen.

Wann habe ich Anspruch?

Häusliche Pflege

Anspruch auf häusliche Pflege haben Personen, die in ihrer eigenen Wohnumgebung leben, jedoch aufgrund von Alter, Krankheit oder Invalidität Hilfe bei der Versorgung und Pflege benötigen und zugleich über keine angemessene Unterstützung von Seiten ihrer Angehörigen verfügen. Berechtigt sind:

  • Personen über 65 Jahre, die nicht in der Lage sind, ein vollkommen selbstständiges Leben zu führen;
  • behinderte Personen mit laut ZDVDTP festgestelltem Behindertenstatus, die nicht in der Lage sind, ein selbstständiges Leben zu führen;
  • behinderte Personen, die Anspruch auf Zulage für Fremdhilfe und Fremdpflege zur Verrichtung der meisten Lebensfunktionen haben;
  • schwer kranke Kinder sowie Kinder mit schweren oder schwersten geistigen oder körperlichen Entwicklungsstörungen, die nicht in einer organisierten Betreuung untergebracht sind.

Die häusliche Pflege beginnt auf Initiative eines Sorgeberechtigten bzw. Verwandten, und zwar beim Leistungserbringer in der jeweiligen Gemeinde. Als Leistungserbringer kommen sowohl Zentren für Sozialarbeit als auch öffentliche und private Seniorenheime oder für diese Tätigkeit gegründete Einrichtungen in Frage.

Ambulanter Pflegedienst

Diese Form der Betreuung ist für alle Personen bestimmt, die in ihrer heimischen Umgebung Hilfe bei der Bewältigung einer Krankheit, eines Zustands oder eines chronischen Unvermögens benötigen. Die Betreuung umfasst auch die präventive Betreuung von Behinderten, chronischen Patienten sowie entwicklungsgestörten Personen.

Die häusliche Krankenpflege wird vom ausgewählten Hausarzt verordnet. Die häusliche Pflege kann auch als Fortsetzung einer Krankenhausbehandlung erfolgen. In diesem Fall informiert das Krankenhaus den ambulanten Pflegedienst.

Leistungserbringer ist der ambulante Pflegedienst, der auf der Ebene des primären Gesundheitsschutzes (Gemeindeebene) tätig ist.

Institutionelle Betreuung

Anspruch auf institutionelle Betreuung haben:

  • Kinder, Jugendliche und Personen unter 26 Jahren, die in ein spezielles Erziehung- und Schulprogramm eingewiesen werden;
  • erwachsene Personen mit geistigen Entwicklungsstörungen, psychischen Erkrankungen, sensorischen oder motorischen Störungen sowie mehreren Störungen;
  • Personen, die aus Altersgründen und anderen altersbegleitenden Gründen nicht in der Lage sind, ein vollkommen selbstständiges Leben zu führen und einen kleineren oder größeren Umfang an unmittelbarer Hilfe und Pflege benötigen.

Die Aufnahme, Verlegung und Entlassung des Leistungsbeziehers bei der Geltendmachung des Anspruchs auf institutionelle Betreuung erfolgt aufgrund der Regelung der Verfahren zur Geltendmachung des Anspruchs auf institutionelle Betreuung. Das Aufnahmeverfahren in ein Seniorenheim beginnt mit der Einreichung eines Antrags auf Aufnahme in eine institutionelle Betreuung.

Die Institutionelle Betreuung wird auch im Rahmen des betreuten Wohnens (oskrbovana stanovanja) gewährleistet.

Anspruchsumfang

Häusliche Pflege

Die soziale Betreuung wird den jeweiligen Bedürfnissen des Berechtigten angepasst und umfasst die Hilfe bei den grundlegenden täglichen Verrichtungen, im Haushalt und bei der Pflege sozialer Kontakte.

Wird die Leistung im Rahmen eines öffentlichen Dienstes erbracht, werden die Gesamtkosten der Leistung teils von der Gemeinde (mindestens 50 %) und teils von den Nutzern gedeckt.

Ambulanter Pflegedienst

Der ambulante Pflegedienst erbringt sowohl präventive als auch kurative Leistungen. In Verbindung mit Langzeitpflege werden vor allem kurative Besuche gesichert, die die häusliche Krankenpflege umfassen und sich auf Wundversorgung bzw. Verbandwechsel, Spritzenverabreichung, Materialentnahme für Laboruntersuchungen u. Ä. beziehen.

Institutionelle Betreuung von Senioren

Die institutionelle Betreuung umfasst: Grund- und Sozialbetreuung sowie die gesundheitliche Betreuung und Pflege.

Die Kosten der Leistung werden von den Berechtigten selbst bzw. mit der Unterstützung von Angehörigen oder Gemeinde getragen.

Die gesundheitliche Betreuung und Pflege wird aus den Mitteln der obligatorischen Krankenversicherung gewährleistet.

Berechtigte auf Leistungen der sozialen Sicherheit können je nach ihrer materiellen Lage eine teilweise oder gänzliche Zahlungsbefreiung beantragen. Obligatorisch krankenversicherte Personen haben Anspruch auf kostenlose Hilfe des ambulanten Pflegedienstes.

Fachsprache übersetzt

Erforderliche Formulare

Den Antrag auf Aufnahme in eine institutionelle Betreuung finden Sie unter folgender Adresse:

Den Antrag auf Leistungen der häuslichen Pflege erhalten Sie bei Ihrem lokalen Leistungserbringer. Die Liste der Leistungserbringer finden Sie unter folgender Adresse: http://www.irssv.si/index.php/pomoc-na-domu

Ihre Rechte

Die untenstehenden Links zählen Ihre Rechte auf. Sie stellen weder Seiten der Europäischen Kommission noch die Ansichten der Kommission dar:

Publikationen und Internetseiten der Kommission:

Wie mache ich meine Ansprüche geltend?

Wenn Sie sich für häusliche Sozialfürsorge entschieden haben, dann können Sie den Antrag auf diese Leistungen persönlich am Sitz des Leistungserbringers sowie schriftlich, telefonisch oder elektronisch einreichen. Genauere Anweisungen erhalten Sie bei den Leistungserbringern.

Der Antrag auf institutionelle Betreuung ist persönlich oder schriftlich an den Leistungserbringer zu richten, oder per E-Mail an die Adresse: https://servis.ssz-slo.si/Prosnje/.

Gesundheitliche Leistungen, die von der obligatorischen Krankenversicherung im Rahmen der primären Gesundheitsversorgung (Leistungen des ambulanten Pflegediensts und häusliche Krankenpflege) bereitgestellt werden, können Sie bei Ihrem Hausarzt beantragen.

Anträge auf Zahlungsbefreiung für Sozialschutzleistungen sind bei Ihrem Zentrum für Sozialarbeit einzureichen. Genauere Anweisungen finden Sie auch auf der Internetseite des MSSDZ.

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