Beschäftigung, Soziales und Integration

Slowakei - Gewöhnlicher Aufenthalt

Hier erhalten Sie Informationen über den Wohnsitz (gewöhnlichem Aufenthalt) und Bedingungen, die für die Inanspruchnahme einiger Sozialleistungen gelten.

Bestimmung des Wohnsitzes (Ort des gewöhnlichen Aufenthalts)

Der Begriff Wohnsitz (gewöhnlicher Aufenthaltsort) bezeichnet den Aufenthaltsort in dem Land, in dem sich eine Person gewöhnlich die meiste Zeit des Jahres aufhält. Während Mitarbeiter und Gewerbetreibende Anspruch auf soziale Sicherheit in dem Land, in dem sie arbeiten, haben, haben Nichterwerbstätige, z. B. Rentner oder Studenten, Anspruch auf soziale Sicherheit in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Die Bestimmung des Wohnsitzes (gewöhnlichen Aufenthaltsortes) ist auch für Mitarbeiter wichtig, die in mehreren Mitgliedstaaten arbeiten (z. B. Arbeitnehmer im Ausland, Saisonarbeiter oder entsandte Arbeitnehmer) oder für Familienmitglieder.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Bei der Bestimmung des Wohnsitzes (Ort des gewöhnlichen Aufenthalts) werden unterschiedliche Kriterien überprüft, z. B. der Familienstand und familiäre Bindungen, Dauer des Aufenthalts, Beschäftigung oder Ausübung einer unentgeltlichen Tätigkeit, Wohnsituation, der Staat, in dem die Person Steuern zahlt, Umzugsgründe, Absichten der Person.

Aufenthalt eines Fremden – Informationen für Ausländer, die einen Wohnsitz auf dem Staatsgebiet der Slowakischen Republik beantragen.

Welche Rechte habe ich und wie kann ich sie geltend machen?

Eine Person, für die ein Wohnsitz (gewöhnlicher Aufenthaltsort) in der Slowakei anerkannt wird, erhält Anspruch auf die folgenden Sozialleistungen:

  • Leistungen bei Krankheit, Krankengeld;
  • Gesundheitsversorgung;
  • Leistungen bei Mutterschaft und gleichgestellte Leistungen bei Vaterschaft;
  • Leistungen bei Invalidität;
  • Leistungen im Alter;
  • Leistungen für Hinterbliebene;
  • Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten;
  • Sterbegeld;
  • Arbeitslosenleistungen;
  • Vorruhestandsleistungen;
  • Familienleistungen.

Ein Bezieher von Leistungen oder seine Familienmitglieder bekommen finanzielle Leistungen in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften eines oder mehreren Mitgliedstaaten auch dann, wenn sie ihren Wohnsitz (gewöhnlichen Aufenthaltsort) in einem anderen Mitgliedstaat haben.

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Link mit weiteren durch die Europäische Kommission erteilten Informationen:

Mit wem soll man Kontakt aufnehmen, wenn man einen Ratschlag über Wohnsitz braucht?

Für allgemeine Informationen zum Wohnsitz in der Slowakischen Republik wenden Sie sich bitte an:

Innenministerium der Slowakischen Republik

Amt für Grenz- und Fremdenpolizei des Polizeipräsidiums

Ružinovská 1/B,

812 72 Bratislava 1

Tel.: +421961050701

E-mail: Nachricht senden

Zu Informationen über Aufenthaltsbedingungen entsprechend der EU-Koordinierungsverordnung wenden Sie sich bitte an:

Zentralamt für Arbeit, Soziales und Familie (Ústredie práce, sociálnych vecí a rodiny)

Špitálska ulica 8

812 67 Bratislava

Liste von Ämtern für Arbeit, Soziales und Familie

Sozialversicherungsanstalt (Sociálna poisťovňa)

Tel. +421 906 171 931, +421 906 171 989

E-mail: info.english@socpoist.sk

oder Filialen der Sozialversicherungsanstalt in der Slowakei nach Hauptwohnsitz

Amt für Überwachung der Gesundheitsversorgun (Úrad pre dohľad nad zdravotnou starostlivosťou)

Žellova 2,

829 24 Bratislava 25

Tel.: +421 2 20856 789

www.udzs-sk.sk

Krankenkassen

Allgemeine Krankenkasse: www.vszp.sk

Union Krankenkasse: www.union.sk

Dôvera Krankenkasse: www.dovera.sk

Nachrichten zum Thema

Keine Nachrichten zum Thema in den letzten sechs Monaten.

Seite weiterempfehlen