Beschäftigung, Soziales und Integration

Rumänien - Krankenversicherung

Dieses Kapitel bietet Ihnen Informationen über die Krankenversicherung und die Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können, wenn Sie in Rumänien krankenversichert sind.

In welchen Situationen habe ich Anspruch auf Leistung?

Krankenversicherten in Rumänien stehen bestimmte ärztliche Leistungen zu, darunter regelmäßige Gesundheitskontrollen sowie medizinische Versorgung im Krankheitsfall.

Jeder Versicherte muss bei einem Familienarzt angemeldet sein, der sein erster Kontakt für regelmäßige Untersuchungen und bei Gesundheitsproblemen ist, insofern diese kein Notfall sind.

Wenn der Familienarzt Gesundheitsprobleme feststellt, die er nicht behandeln kann, wird der Patient zum Facharzt überwiesen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Jeder Bürger mit Hauptwohnsitz in Rumänien kann das rumänische Krankenversicherungssystem ab dem Anfangsdatum der Beitragszahlung in die Krankenkasse in Anspruch nehmen. Personen ohne Einkommen leisten 12 Monate den Krankenversicherungsbeitrag, der für sechs Bruttomindestlöhne zu zahlbar ist. Folgende Personen sind kostenlos versichert:

  • Kinder zwischen null und 18 Jahren;
  • Jugendliche zwischen 18 und 26 Jahren, wenn sie Studenten sind und nicht arbeiten. Das gilt auch für Jugendliche, die keine Studenten sind, aber kein Arbeitseinkommen erzielen und keine Sozialhilfe beziehen;
  • Rentner;
  • Personen, die Arbeitslosengeld beziehen;
  • Personen, die Sozialhilfe beziehen.

Personen ohne Krankenversicherung können medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, wenn sie:

  • Sich einem dringenden OP-Eingriff unterziehen müssen;
  • An Tuberkulose oder an einer anderen ansteckenden Krankheit leiden;
  • HIV-infiziert/an AIDS erkrankt sind;
  • Schwanger oder im Wochenbett sind.

Welche Ansprüche habe ich und wo kann ich die Leistungen beantragen?

Krankenversicherten in Rumänien stehen Grundleistungen zur Behandlung von Krankheiten oder Unfällen zu, ab dem ersten Krankheits- oder Unfalltag bis zur Genesung. Das Grundleistungspaket wird regelmäßig vom Gesundheitsministerium aktualisiert. Das Paket umfasst folgende Leistungen:

  • Medizinische und chirurgische Behandlungen im Notfall;
  • Medizinische Prävention, Untersuchungen und Analyse des Krankheitsrisikos;
  • Medizinische Leistungen bei akuten Erkrankungen oder bei Verschlechterung chronischer Krankheiten;
  • Medizinische Leistungen bei chronischen Krankheiten, aktive Beobachtung chronischer Krankheiten wie Herz- und Gefäßkrankheiten, Diabetes Typ 2, Bronchialasthma, chronisch obstruktive Lungenerkrankung, chronische Nierenerkrankungen;
  • Paraklinische Leistungen in der Fachambulanz;
  • Zahnärztliche Leistungen (ein kostenloser Zahnarztbesuch jährlich und einige andere kostenlose Leistungen);
  • Tagesklinische Behandlungen und Krankenhausaufenthalte;
  • Häusliche Krankenpflege;
  • Medikamente mit und ohne Selbstbeteiligung in der ambulanten Pflege;
  • Medizinische Sachleistungen.

Die Versicherten müssen für die notwendigen Medikamente bezahlen, wenn sie nicht stationär behandelt werden. Gewisse Medikamente sind kostenlos oder preisgünstiger (zuzahlungspflichtig) für bestimmte soziale Gruppen und für Rentner. Die Liste dieser Medikamente wird von der Nationalen Krankenkasse veröffentlicht.

Fachsprache übersetzt

  • Familienarzt: Familienmediziner/Allgemeinmediziner, bei dem jeder Krankenversicherter angemeldet ist, um medizinische Leistungen in Anspruch nehmen zu können.
  • Tagesklinische Behandlung: Krankenhausaufenthalt von maximal 12 Stunden. Für medizinische Notfälle, die vom Fachpersonal behandelt werden müssen, oder wenn die medizinische Diagnose und die Behandlung des Versicherten nicht außerhalb des Krankenhauses stattfinden können.
  • Stationäre Behandlung: Krankenhausaufenthalt von mehr als 24 Stunden. Gilt für Entbindungen, für Notfälle, bei denen der Patient ständig unter medizinischer Beobachtung bleiben muss, für ansteckende Krankheiten, bei denen der Patient isoliert werden muss.
  • Paraklinische Leistungen in der Fachambulanz: Laboruntersuchungen, die ambulant gemacht werden können.
  • Chronische Krankheit: Dauerkrankheit mit langsamem Verlauf.
  • Akute Krankheit: Rasch verlaufende Krankheit mit Krisencharakter.
  • Medizinische Sachleistungen: Für die Rehabilitation notwendige Seh- und Hörhilfen, Prothesen, Gehhilfen.

Antragsformulare

Ihre Rechte

Die unten aufgeführten Links bieten Ihnen zusätzliche Informationen über Ihre Rechte und Pflichten. Diese Seiten gehören nicht der Europäischen Kommission und stellen nicht die Position der Europäischen Kommission zu diesem Thema dar:

Veröffentlichungen und Seiten der Europäischen Kommission:

An wen muss ich mich wenden?

Die Nationale Rentenkasse (CNPP)

Calea Călărașilor 248, Bl. S19, Bereich 3
030634 Bukarest

RUMÄNIEN

Tel. +40 800800950

http://www.cnas.ro/

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