Beschäftigung, Soziales und Integration

Polen - Wohnsitz

In diesem Kapitel lesen Sie, wie das polnische Recht den Begriff „Wohnsitz“ definiert. Außerdem erfahren Sie, für welche Leistungsbezüge ein Wohnsitz in Polen erforderlich ist.

Definition des Begriffes Wohnsitz

Das EU-Recht kennt den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts (miejsce zwykłego pobytu). Damit ist der Ort gemeint, an dem Sie in der Regel wohnen, sei es aus persönlichen oder beruflichen Gründen.

Im polnischen Recht entspricht dies am ehesten dem Begriff Wohnsitz.

Der Wohnsitz (miejsce zamieszkania) wird definiert als der Ort, an dem sich eine Person mit der Absicht eines ständigen Aufenthaltes aufhält. Ausschlaggebend für den Wohnsitz sind zwei Faktoren, die kombiniert auftreten müssen:

  • der äußere Faktor, d. h. tatsächliche Anwesenheit der Person an dem betreffenden Ort;
  • der innere Faktor, d. h. Freiwilligkeit des Aufenthaltes der Person an diesem Ort.

Unter Berücksichtigung des inneren (subjektiven) Faktors ist nicht einmal die körperliche Entfernung vom Wohnsitz für längere Zeit (zum Beispiel zum Studium) ein Hinweis darauf, dass die Person ihren Wohnsitz gewechselt hat, solange die Person dies nicht selbst kenntlich macht.

Der Wohnsitz ist ein konkreter Ort, nicht jedoch eine konkrete Anschrift, ein Gebäude oder ein Raum. Jede natürliche Person kann nur einen Wohnsitz haben. Es wird als unmöglich angesehen, dass eine Person an zwei (oder mehr) Orten gleichzeitig mit der Absicht eines ständigen Aufenthaltes wohnt.

Der Wohnsitz eines Kindes ist der Wohnsitz der Eltern oder des Elternteils, dem die elterliche Sorge obliegt. Wenn die Eltern getrennt leben und beide das gemeinsame Sorgerecht besitzen, ist der Wohnsitz des Kindes der Wohnsitz des Elternteils, an welchem das Kind seinen ständigen Aufenthalt hat.

Für einige Leistungsbezüge ist es erforderlich, dass sich Ihr Wohnsitz auf polnischem Gebiet befindet, auch wenn Sie die polnische Staatsangehörigkeit besitzen.

Dazu gehören:

  • Sozialrente (renta socjalna)
  • Medizinische Betreuungsbeihilfe (zasiłek pielęgnacyjny)
  • Leistungen der Sozialhilfe (świadczenia pomocy społecznej)
  • Familienleistungen (świadczenia rodzinne)
  • Erziehungsgeld (świadczenia dla opiekunów)
  • Zusatzleistung für Personen, die nicht unabhängig leben können (Świadczenie uzupełniające dla osób niezdolnych do samodzielnej egzystencji)
  • Ergänzendes Elterngeld (rodzicielskie świadczenie uzupełniające, Mütter 4 Plus)

Ihre Rechte

Die folgenden Links verschaffen Ihnen einen Einblick in Ihre Rechte. Hierbei handelt es sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch um eine Darstellung der Auffassungen der Europäischen Kommission:

  • Bürgerliches Gesetzbuch der Republik Polen: Die Definition des Begriffes Wohnsitz ist zu finden in Kapitel II, Artikel 25.

Websites und Veröffentlichungen der Europäischen Kommission:

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