Beschäftigung, Soziales und Integration

Polen - Arbeitslosengeld

In diesem Kapitel erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen zustehen, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren. Darüber hinaus enthält dieses Kapitel Informationen über die Bedingungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld im Falle des Verlustes des Arbeitsplatzes.

Bei den beschriebenen Leistungen handelt es sich um folgende:

  • Arbeitslosengeld (zasiłek dla bezrobotnych)
  • Vorruhestandsleistungen (świadczenie przedemerytalne)

In welcher Situation habe ich ein Recht auf Unterstützung?

Wenn Sie in den vergangenen 18 Monaten mindestens an 365 Tagen zum Mindestlohn gearbeitet haben, kann Ihnen Arbeitslosengeld zustehen. Um diese Leistung zu beantragen, müssen Sie sich beim Arbeitsamt des Kreises, in dem Sie wohnhaft sind, arbeitslos melden. Das Arbeitslosengeld wird gewährt, wenn Sie kein Angebot auf (Fest-) Anstellung oder Umschulung erhalten haben.

Für die Gewährung des Arbeitslosengeldes ist es unerheblich, ob Sie als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger gearbeitet haben. Wichtig ist, dass Sie monatlich Ihre Pflichtbeiträge an den Arbeitsfonds abgeführt haben. Dies übernimmt im Falle eines Angestelltenverhältnisses Ihr Arbeitgeber oder im Falle einer selbstständigen Tätigkeit Sie selbst.

Zusätzlich kommen Sie möglicherweise für Vorruhestandsleistungen in Frage, wenn Sie entlassen wurden, eine entsprechend lange Arbeitsvergangenheit vorweisen können und sich dem Rentenalter annähern. Einen entsprechenden Antrag können Sie jedoch erst sechs Monate nach Beginn des Arbeitslosengeldbezuges stellen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um für den Erhalt von Arbeitslosengeld in Fragen zu kommen, müssen Sie:

  • in den vergangenen 18 Monaten an mindestens 365 Tagen als Angestellter gearbeitet haben (dazu gehören auch Anstellungsverhältnisse in anderen Ländern der Europäischen Union);
  • in dieser Zeit mindestens den Mindestlohn verdient haben;
  • im für Ihren Kreis zuständigen Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sein;
  • keine Arbeits- oder Umschulungsangebote erhalten haben.

Um für eine Vorruhestandsleistung in Frage zu kommen, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Arbeitslosmeldung;
  • Erhalt von Arbeitslosengeld über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten;
  • Nachweis einer entsprechend langen Arbeitszeit, je nach Einzelfall;
  • Bevorstehendes Rentenalter;
  • Verlust des Arbeitsplatzes aus arbeitgeberbedingten Gründen (Auflösung des Unternehmens oder Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers);
  • Antragstellung bei der zuständigen Geschäftsstelle der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt der Bescheinigung über den sechsmonatigen Bezug von Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt des Kreises.

Worauf habe ich Anspruch und wie kann ich diesen Anspruch geltend machen?

Arbeitslosengeld

Um Arbeitslosengeld beantragen zu können, müssen Sie sich beim für Ihren Kreis zuständigen Arbeitsamt arbeitslos melden (siehe Liste der Arbeitsämter unter "Wen kann ich kontaktieren?"). Sie erhalten diese Leistung für die Dauer von 6 bzw. 12 Monaten. Der Betrag, den Sie erhalten, richtet sich nach ihrer Arbeitsvergangenheit.

Arbeitslosengeld steht Ihnen für die Dauer von 12 Monaten zu, wenn Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • die Arbeitslosenquote in Ihrem Kreis beträgt mehr als 150 % des Landesdurchschnitts;
  • Sie sind älter als 50 Jahre und haben mindestens 20 Jahre gearbeitet;
  • Sie unterhalten ein Kind unter 15 Jahren und Ihr Ehepartner ist ebenfalls arbeitslos, jedoch ohne weiteren Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Wenn Sie keine dieser Bedingungen erfüllen, erhalten sie Arbeitslosengeld für die Dauer von 6 Monaten.

Die Sätze betragen seit 1. September 2021:

Arbeitszeit

Betrag in den ersten 3 Bezugsmonaten (pro Monat)

Betrag in den verbleibenden Bezugsmonaten (pro Monat)

bis 5 Jahre

1.043,30 PLN

819,30 PLN

5 - 20 Jahre

1.304,10 PLN

1.024,10 PLN

mindestens 20 Jahre

1.565 PLN

1.229 PLN

Bei diesen Beträgen handelt es sich um Bruttobeträge. Davon werden Krankenversicherungsbeiträge und Einkommensteuervorauszahlungen abgeführt.

Vorruhestandsleistungen

Stand: 1. März 2022

Höhe der Vorruhestandsleistung (pro Monat)

1.600,70 PLN

Vorruhestandsleistungen können bis zum Erreichen des Rentenalters bezogen werden. Sie ist nicht mit anderen Leistungen kombinierbar (z. B. Hinterbliebenenrente). Wie beim Arbeitslosengeld handelt es sich beim Leistungsbetrag um einen Bruttobetrag.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Ihre Rechte

Die folgenden Links verschaffen Ihnen einen Einblick in Ihre Rechte. Hierbei handelt es sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch um eine Darstellung der Auffassungen der Europäischen Kommission.

Websites und Veröffentlichungen der Europäischen Kommission:

Wen kann ich kontaktieren?

Ministerium für Familie und Soziales – Abteilung für den Arbeitsmarkt (in Verbindung mit dem Arbeitslosengeld)
ul. Nowogrodzka 1/3/5
00- 513 Warschau
POLEN
Tel.: +48 538117671
Internet: www.gov.pl/rodzina
E-Mail: info@mrips.gov.pl

Adressen der Kreisarbeitsämter in Polen.

Sozialversicherungsanstalt (ZUS) – Hauptgeschäftsstelle (in Verbindung mit der Vorruhestandsrente)
ul. Szamocka 3, 5
01-748 Warschau
POLEN
Internet: www.zus.pl

Telefonisches Servicezentrum der Sozialversicherungsanstalt

Die Berater stehen werktags von 7.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung. Das Automatische Informationszentrum ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche verfügbar.

Telefonnummer für Anrufe aus polnischen Mobilfunknetzen sowie polnischem und ausländischem Festnetz: +48 225601600

Skype: zus_centrum_obslugi_tel

E-Mail-Adresse für allgemeine Anfragen: cot@zus.pl

Suchmaschine für Niederlassungen der Sozialversicherungsanstalt nach Ort bzw. PLZ

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