Beschäftigung, Soziales und Integration

Norwegen - Altersrente

Dieses Kapitel enthält Informationen darüber, wer Anspruch auf eine Altersrente (alderspensjon) hat und welche Voraussetzungen für den Bezug erfüllt sein müssen.

Bezüglich des Vereinigten Königreichs gilt die Trennungsvereinbarung zwischen EWR/EFTA-Vereinigtem Königreich oder das Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Norwegen und dem Vereinigten Königreich.

Wann können Sie eine Leistung beantragen?

Sie haben Anspruch auf die Leistung, sofern Sie das 67. Lebensjahr vollendet haben, eventuell das 62. Lebensjahr mit ausreichender Anrechnungszeit, und zwischen Ihrem 18. und 66. Lebensjahr mindestens ein Jahr lang Mitglied der norwegischen Sozialversicherung gewesen sind. Bei Personen, die nicht Bürger eines EWR-Landes sind, sind mindestens fünf Jahre erforderlich.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie müssen mindestens fünf Jahre lang Mitglied der norwegischen Sozialversicherung gewesen sein. Sofern Sie Bürger eines EWR-Landes sind, gearbeitet haben und mindestens ein Jahr lang Mitglied der norwegischen Sozialversicherung gewesen sind, kann die Rentenanrechnungszeit in einem anderen EWR-Land bei dieser Bewertung mit einbezogen werden.

Bisherige Altersrente

Die bisherige Altersrente gilt für bis einschließlich 1962 geborene Personen. Für Personen, die in den Jahren 1954-1962 geboren wurden, besteht die Altersrente aus einem verhältnismäßigen Anteil aus der bisherigen und der neuen Altersrente.

Grundrente (grunnpensjon)

Um die volle Grundrente zu beziehen, müssen Sie 40 Jahre lang Mitglied der norwegischen Sozialversicherung gewesen sein. Falls Sie weniger als 40 Jahre Mitglied der norwegischen Sozialversicherung gewesen sind, wird die Rente im Verhältnis reduziert.

Höhe der Mindestrente (minste pensjonsnivå)

Um die volle Mindestrente zu beziehen, müssen Sie 40 Jahre lang Mitglied der norwegischen Sozialversicherung gewesen sein. Falls Sie weniger als 40 Jahre Mitglied der norwegischen Sozialversicherung gewesen sind, wird die Rente im Verhältnis reduziert.

Zusatzrente (tilleggspensjon)

Um eine Zusatzrente zu erhalten, müssen Sie mindestens drei Kalenderjahre Rentenanrechnungszeit in Norwegen erworben haben.

Um die volle Zusatzrente zu erhalten, müssen Sie mindestens 40 Jahre lang in Norwegen gearbeitet haben. Falls Sie weniger als 40 Jahre in Norwegen gearbeitet haben, wird die Rente im Verhältnis reduziert.

Das Einkommen muss höher als der Grundbetrag sein, um Rentenansprüche zu begründen.

Neue Altersrente

Die neue Altersrente gilt für ab einschließlich 1954 geborene Personen. Für Personen, die in den Jahren 1954-1962 geboren wurden, besteht die Altersrente aus einem verhältnismäßigen Anteil aus der neuen und der bisherigen Altersrente.

Garantierte Rente (garantipensjon)

Um die volle garantierte Rente zu beziehen, müssen Sie 40 Jahre lang Mitglied der norwegischen Sozialversicherung gewesen sein. Falls Sie weniger als 40 Jahre Mitglied der norwegischen Sozialversicherung gewesen sind, wird die Rente im Verhältnis reduziert.

Einkommensabhängige Rente (inntektspensjon)

Die einkommensabhängige Rente basiert auf den aufgelaufenen Rentenansparungen und spiegelt das während der Lebensarbeitszeit erworbene Einkommen wider. Die Rentenansprüche entsprechen 18,1 % des Einkommens bis 7,1 G, die zwischen dem vollendeten 13. und dem 75. Lebensjahr erworben wurden.

Auf welche Leistungen haben Sie Anspruch und wie beantragen Sie diese?

Grundrente

Die Grundrente für Ledige oder Verheiratete, bei der der Ehegatte keine Rente bezieht oder ein Jahreseinkommen hat, das höher als 2 G ist, 222.954 NOK beim geltenden Grundbetrag, beträgt 1 G (111.477 NOK).

Sofern Sie einen Ehegatten oder einen Mitbewohner haben, der eine Rente bezieht oder ein Jahreseinkommen hat, das höher als 2 G ist, entspricht die Grundrente 90 % des Grundbetrags (100.329 NOK beim geltenden Grundbetrag).

Falls Sie weniger als 40 Jahre Mitglied der norwegischen Sozialversicherung gewesen sind, wird die Rente im Verhältnis reduziert.

Mindestrente

Die Mindestrente beträgt 236.816 NOK für einen alleinstehenden Rentner (neuer Sondersatz ab 1. September 2016). Sofern der Ehegatte eine Altersrente bezieht, beträgt die Mindestrente 173.025 NOK (niedriger Satz). Den normalen Satz von 200.257 NOK erhält, wer einen Ehegatten mit einem Jahreseinkommen von mehr als 2 G hat.

Falls Sie weniger als 40 Jahre Mitglied der norwegischen Sozialversicherung gewesen sind, wird die Rente im Verhältnis reduziert.

Lesen Sie hier mehr über die Mindestrente.

Zusatzrente

Die Zusatzrente wird anhand der 20 Jahre mit dem höchsten Einkommen/der höchsten Rentenanrechnungszeit errechnet.

Das Einkommen muss höher als der Grundbetrag sein, um Rentenansprüche zu begründen.

Die maximale Zusatzrente beträgt 327.742 NOK beim geltenden Grundbetrag, mit vollem Anspruch gemäß den Bestimmungen von 1992. Falls Sie weniger als 40 Jahre in Norwegen gearbeitet haben, wird die Rente im Verhältnis reduziert.

Garantierte Rente

Alleinstehende erhalten einen hohen Satz (209.571 NOK), während Verheiratete den normalen Satz von 193.862 NOK erhalten.

Einkommensabhängige Rente

Die einkommensabhängige Rente basiert auf den aufgelaufenen Rentenansparungen und spiegelt das während der Lebensarbeitszeit erworbene Einkommen wider.

Sofern Sie Ihren Wohnsitz in Norwegen haben, können Sie den Internetservice des Arbeits- und Sozialamtes (NAV), „Din Pensjon“ (Ihre Rente), zur Berechnung Ihrer Rente nutzen.

Sofern Sie in Norwegen leben und Rente beantragen wollen, müssen Sie den Antrag bei Ihrer NAV-Geschäftsstelle vor Ort einreichen. Sofern Sie Rentenansprüche in Norwegen erworben haben, aber in einem anderen EWR-Land leben, sollten Sie sich an die Sozialversicherung in Ihrem Wohnsitzland wenden.

Fachsprache übersetzt

G: Abkürzung für Grundbetrag (siehe Grundbetrag unten). 1 G = 1-facher Grundbetrag, 2 G = 2-facher Grundbetrag etc.

Grundbetrag: Standardbetrag, der zur Berechnung von Beihilfe und Rente herangezogen und jedes Jahr am 1. Mai festgelegt wird. Seit dem 1. Mai 2022 beträgt der Grundbetrag 111.477 NOK oder etwa 10.567 EUR.

Mindestrente: Garantierte Mindestleistung an Altersrente der norwegischen Sozialversicherung. Sie müssen 100 % Altersrente beziehen und mindestens fünf Jahre Mitglied in der norwegischen Sozialversicherung gewesen sein, um Anspruch auf die Mindestrente zu haben. Voraussetzung dafür, Altersrente vor dem 67. Lebensjahr zu beziehen, ist, dass Sie Rentenansprüche erworben haben müssen, die mindestens der Mindestrente entsprechen. In der Praxis werden Sie daher erst Anspruch auf die Mindestrente ab dem vollendeten 67. Lebensjahr haben.

Ihre Rechte

Auf den folgenden Websites können Sie mehr über Ihre gesetzlich garantierten Rechte erfahren. Diese Websites werden jedoch nicht von der Europäischen Kommission verwaltet und die Kommission ist daher nicht für deren Inhalt verantwortlich.

Publikation und Website der Kommission:

Ansprechpartner

Falls Sie Ihren Wohnsitz in Norwegen haben, wenden Sie sich bitte an das Arbeits- und Sozialamt (NAV): über die Website des NAV http://www.nav.no oder vor Ort in Ihrer NAV-Geschäftsstelle.

Falls Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen EWR-Land haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Sozialversicherung in Ihrem Wohnsitzland.

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