Beschäftigung, Soziales und Integration

Norwegen - Gesundheitsleistungen

Dieses Kapitel enthält Informationen darüber, wer Anspruch auf Gesundheitsleistungen (helsetjenester) hat und welche Voraussetzungen für den Bezug erfüllt sein müssen.

Bezüglich des Vereinigten Königreichs gilt die Trennungsvereinbarung zwischen EWR/EFTA-Vereinigtem Königreich oder das Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Norwegen und dem Vereinigten Königreich mit integriertem Protokoll über medizinische Behandlung. 

Wann können Sie Leistungen beantragen?

Sofern Sie im Zusammenhang mit Arbeit oder Studium beabsichtigen, sich länger als ein Jahr in Norwegen aufzuhalten und während des Aufenthalts Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen möchten, kann ein Teil der Kosten für die Gesundheitsleistungen von der norwegischen Sozialversicherung übernommen werden.

Falls ein Aufenthalt von weniger als einem Jahr beabsichtigt ist, müssen Sie im Besitz der Europäischen Krankenversicherungskarte sein, damit die Kosten für die Behandlung übernommen werden können.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

In Norwegen haben alle Anspruch auf Gesundheitsleistungen, Sie müssen jedoch Mitglied der norwegischen Sozialversicherung sein, um Anspruch auf Übernahme Ihrer Kosten für Gesundheitsleistungen zu haben. Als Bürger eines EWR-Landes sind Sie ab dem ersten Arbeitstag in Norwegen automatisch Mitglied der norwegischen Sozialversicherung und haben somit ab dem ersten Tag Anspruch auf Übernahme der Kosten für Gesundheitsleistungen. Als Bürger eines EWR-Landes sollen Sie keinen höheren Eigenanteil für Gesundheitsleistungen zahlen als Personen, die ihren Wohnsitz in Norwegen haben und Mitglied der norwegischen Sozialversicherung sind.

Sofern der Arbeits- oder Studienaufenthalt kürzer als ein Jahr ist, müssen Sie im Besitz der Europäischen Krankenversicherungskarte sein, damit die Kosten für Behandlungen übernommen werden können.

Eventuell fallen Sie in den Anwendungsbereich gegenseitiger Sozialversicherungsabkommen, die Norwegen mit Ländern außerhalb des EWR geschlossen hat und bewirken, dass für Sie andere Regelungen gelten. Die Nordische Konvention über Sozialversicherung umfasst die nordischen Staaten, einschließlich der Färöer und Grönlands.

Um zu erfahren, welche Bedeutung dieses Sozialversicherungsabkommen für Sie haben kann, lesen Sie bitte hier mehr über die Nordische Konvention.

Auf welche Leistungen haben Sie Anspruch und wie beantragen Sie diese?

Falls Sie sich kürzer als ein Jahr in Norwegen aufhalten, aber nicht im Besitz der Europäischen Krankenversicherungskarte sind, können Sie beantragen, freiwilliges Mitglied der norwegischen Sozialversicherung zu werden, damit die Kosten für Gesundheitsleistungen in Norwegen übernommen werden können.

Akute Erkrankung/Verletzung (Einweisung ins Krankenhaus)

Sofern Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts in Norwegen ins Krankenhaus eingeliefert werden, werden alle Kosten im Zusammenhang mit der Behandlung und die Verpflegung ohne Eigenanteil übernommen. Selbst wenn Sie nicht Mitglied der norwegischen Sozialversicherung sind, haben Sie im Falle einer akuten Erkrankung Anspruch auf medizinische Hilfe. Die Kosten werden vom Staat/von der Sozialversicherung übernommen, sofern Sie im Besitz der Europäischen Krankenversicherungskarte sind oder in den Anwendungsbereich eines gegenseitigen Sozialversicherungsabkommen fallen, das Norwegen mit Ländern außerhalb des EWR geschlossen hat.

Rezeptpflichtige Medikamente

Kosten für rezeptpflichtige Medikamente können von der norwegischen Sozialversicherung übernommen werden, abhängig davon, ob das betreffende Medikament auf blauem oder weißem Rezept ausgestellt ist. Bei Medikamenten auf blauem Rezept übernimmt der Patient einen Eigenanteil von 50 % des Rezeptbetrags, der auf 520 NOK pro Rezept begrenzt ist. Kinder unter 16 Jahren und Rentner mit geringer Rente sind vom Eigenanteil befreit.

Sofern es mehrere Alternativen gibt, erhalten Sie von der Apotheke die preisgünstigste Variante, es sei denn, es gibt medizinische Gründe, die dagegensprechen.

Sie können hier in der Liste selbst prüfen, ob Ihre Medikamente auf blauem Rezept ausgestellt werden (nur in norwegischer Sprache).

Um ein Medikament auf blauem Rezept zu erhalten, wenden Sie sich bitte an einen Arzt (Hausarzt oder anderer Arzt).

Falls die bezahlten Eigenanteile für Medikamente auf blauem Rezept im Laufe eines Jahres den Betrag von 3.040 NOK überschreiten, wird Ihnen automatisch eine sogenannte Befreiungskarte zugeschickt, die Sie für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Eigenanteilzahlungen befreit. Lesen Sie hier mehr über die Befreiungskarte.

Falls das Medikament nicht auf blauem Rezept, sondern auf weißem Rezept verschrieben wurde, können die Kosten trotzdem übernommen werden, sofern die jährlichen Kosten 2.070 NOK überschreiten und das Medikament keiner Ausnahmeregelung unterliegt, z. B. gewöhnungserzeugende Medikamente etc. Lesen Sie mehr über die Ausnahmeregelungen unter diesem Link (alle Ausnahmeregelungen sind unter „Hierfür wird kein Zuschuss gewährt:“ aufgelistet). Von der norwegischen Sozialversicherung werden 90 % der Kosten, die 2.070 NOK überschreiten, übernommen.

Damit Kosten im Rahmen der Zuschussregelung übernommen werden können, müssen Sie die Medikamente zunächst selbst zahlen und die Quittungen anschließend zusammen mit einem Antrag bei der HELFO (Helseøkonomiforvaltningen; Kostenverwaltung des norwegischen Gesundheitssystems) einreichen (mit einzelnen Ausnahmen, z. B. für Langzeitkranke mit Krebs oder Immunkrankheiten; diese erhalten die relevanten Medikamente, ohne sie zuerst selbst zahlen zu müssen).

Lesen Sie hier mehr darüber, welche Kosten übernommen werden und wie Sie von der Zuschussregelung profitieren können.

Hausarzt

Alle Personen mit Wohnsitz in Norwegen haben Anspruch, bei einem Hausarzt in eine Patientenliste aufgenommen zu werden.

Der normale Eigenanteil für einen Besuch beim Hausarzt beträgt 160 NOK. Um einem Hausarzt zugeteilt zu werden oder diesen zu wechseln, rufen Sie bitte unter der Telefonnummer +47 810 59 500 an oder besuchen Sie die Website der HELFO.

Die jährliche Obergrenze für den Eigenanteil für Hausarztbesuche, Medikamente auf blauem Rezept und andere Gesundheitsleistungen, die von der Regelung zur Eigenanteilsbegrenzung umfasst sind, beträgt 3.040 NOK. Wenn die Kosten diese Obergrenze übersteigen, wird Ihnen automatisch eine Befreiungskarte zugeschickt, die Sie für den Rest des Kalenderjahres vom Eigenanteil für Gesundheitsleistungen, die in den Anwendungsbereich dieser Regelung fallen, befreit.

Lesen Sie hier mehr über die Befreiungskarte.

Impfung

Das Impfen von Kindern im Rahmen des nationalen Kinderimpfprogramms ist kostenlos. Kosten für Schutzimpfungen von Kindern und Erwachsenen im Zusammenhang mit Reisen außerhalb Norwegens werden nicht von der norwegischen Sozialversicherung übernommen.

Zahnpflege

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, psychisch entwicklungsgehemmte Personen und ältere Menschen, die kommunale Fürsorgeleistungen erhalten, haben Anspruch auf kostenlose Zahnpflegeleistungen des öffentlichen Zahnpflegedienstes des Verwaltungsbezirks. 19- und 20-Jährige haben Anspruch auf Leistungen des öffentlichen Zahnpflegedienstes gegen eine reduzierte Eigenzahlung. Andere erwachsene Personen müssen einen privaten Zahnarzt aufsuchen und die Behandlungskosten selbst übernehmen. Bei bestimmten Krankheiten werden die Kosten für die Behandlung beim Zahnarzt und Zahnpflegedienst von der norwegischen Sozialversicherung getragen.

Fachsprache übersetzt

  • Eigenanteil: Der Eigenanteil ist der Anteil der Kosten, den Sie selbst tragen müssen, wenn nur ein Teil der Kosten von der norwegischen Sozialversicherung übernommen wird.
  • Blaues Rezept: rezeptpflichtige Medikamente, deren Kosten teilweise/vollständig von der norwegischen Sozialversicherung übernommen werden.
  • Weißes Rezept: rezeptpflichtige Medikamente, deren Kosten normalerweise nicht von der norwegischen Sozialversicherung übernommen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Zuschuss zur Deckung der Kosten zu erhalten, sofern die jährlichen Kosten 2.070 NOK übersteigen.

Ihre Rechte

Auf den folgenden Websites können Sie mehr über Ihre gesetzlich garantierten Rechte erfahren. Diese Websites werden jedoch nicht von der Europäischen Kommission verwaltet und die Kommission ist daher nicht für deren Inhalt verantwortlich.

Publikation und Website der Kommission:

Ansprechpartner

  • Für die Untersuchung und Behandlung einer Krankheit/Verletzung wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder die Ambulanz vor Ort.
  • Um einem Hausarzt zugeteilt zu werden oder diesen zu wechseln, wenden Sie sich bitte an HELFO (Helseøkonomiforvaltningen; Kostenverwaltung des norwegischen Gesundheitssystems), Telefon: +47 815 70 030, Website: http://www.helfo.no/

Falls Sie akute medizinische Hilfe benötigen, rufen Sie unter der Notrufnummer 113 einen Krankenwagen.

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