Beschäftigung, Soziales und Integration

Norwegen - Der im Ausland erworbene Versicherungsschutz kann eventuell angerechnet werden.

Dieses Kapitel enthält Informationen über die Auswirkungen, wenn Sie innerhalb des EWR von einem Land in ein anderes umziehen und in verschiedenen EWR-Ländern leben und arbeiten und welchen Einfluss dies auf die Sozialversicherungsleistungen haben kann, die Sie aus Norwegen beziehen können.

Bezüglich des Vereinigten Königreichs gilt die Trennungsvereinbarung zwischen EWR/EFTA-Vereinigtem Königreich oder das Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Norwegen und dem Vereinigten Königreich mit integriertem Protokoll über medizinische Behandlung. 

Wann können Sie eine Leistung beantragen?

In den verschiedenen Ländern gibt es unterschiedliche Regelungen für Sozialversicherungsleistungen, aber gemäß den EWR-Bestimmungen sollen die Sozialversicherungssysteme der Mitgliedsstaaten koordiniert werden. Das bedeutet, dass Zeiträume, in denen Sie mit Wohnsitz oder als Arbeitnehmer in einem EWR-Land Anrechnungszeiten erworben haben, bei der Bewertung des Anspruchs auf verschiedene Sozialleistungen berücksichtigt werden müssen.

Grundprinzip ist jedoch, dass Sie nicht von den Sozialversicherungssystemen beider Länder gleichzeitig umfasst werden und die gleichen Leistungen von beiden Ländern erhalten können.

Falls Sie in einem EWR-Land arbeiten, fallen Sie in der Regel in den Anwendungsbereich des Sozialversicherungssystems dieses Landes. Sofern Sie nicht arbeiten, sind Sie normalerweise Mitglied des Sozialversicherungssystems des Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Sofern Sie in Norwegen leben und arbeiten, sind Sie demnach Mitglied der norwegischen Sozialversicherung.

Sofern Sie zu einem früheren Zeitpunkt in einem anderen EWR-Land gelebt oder gearbeitet haben, können Sie Anspruch auf Sozialleistungen aus diesem Land haben, was wiederum Auswirkungen auf Leistungen in Norwegen haben kann. Das Gleiche gilt, sofern Sie in Norwegen leben und in einem anderen EWR-Land arbeiten und umgekehrt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Folgende Leistungen werden innerhalb des EWR koordiniert und können demzufolge Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf Leistungen in Norwegen haben:

  • Leistungen im Krankheitsfall
  • Gesundheitsleistungen
  • Leistungen für Eltern, z. B. Elterngeld
  • Leistungen bei berufsbedingten Schäden und Berufskrankheit
  • Leistungen bei Invalidität, z. B. Invalidenrente und Leistungen zur Rehabilitation und Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
  • Altersrente
  • Leistungen für Hinterbliebene
  • Leistungen im Falle von Arbeitslosigkeit
  • Leistungen für Familien, z. B. Kindergeld, Kinderbetreuungsbeihilfe und Übergangsbeihilfe.

Familien mit Kindern

Sofern Sie in einem anderen EWR-Land arbeiten oder von dort eine Rente beziehen, fallen Sie in den Geltungsbereich des Sozialversicherungssystems dieses Landes. Sie und Ihr Kind können dann in erster Linie Anspruch auf Leistungen dieses Landes haben, selbst wenn keiner von Ihnen dort seinen Wohnsitz hat.

In Einzelfällen können Sie Anspruch auf Leistungen aus mehreren Ländern haben. Dann werden die Leistungen so koordiniert, dass Ihnen eine Leistung nicht doppelt oder gar nicht ausgezahlt wird. Sofern die Leistung aus dem EWR-Land, in dem Sie in erster Linie Leistungen beziehen, niedriger als die entsprechende Leistung ist, die Sie in einem anderen EWR-Land, in dem Sie Anspruch auf Leistungen haben, erhalten können (z. B. das Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben), können Sie einen Zuschlag erhalten, der der Differenz zwischen diesen Leistungen beider Länder entspricht. Wenden Sie sich bitte an das Arbeits- und Sozialamt (NAV), um Informationen zu Ihrem konkreten Einzelfall zu erhalten.

Sofern Sie arbeitsuchend sind

In der Regel erhalten Sie Arbeitslosengeld von dem Land, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben. Sofern Sie Arbeitslosengeld in Norwegen beantragen, ist es erforderlich, dass Sie vor dem Arbeitsplatzverlust ein berufliches Einkommen in Norwegen erzielten. Arbeitszeiträume in anderen EWR-Ländern können mit dem Arbeitszeitraum in Norwegen zusammengerechnet werden, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Wenden Sie sich bitte an das NAV, um Informationen zu Ihrem konkreten Einzelfall zu erhalten.

Rente

Sofern Sie Ihren Wohnsitz in Norwegen haben, aber früher in einem anderen EWR-Land gelebt oder gearbeitet haben, können Sie Anspruch auf eine Rente aus diesem Land haben. Wenn Sie dem NAV entsprechende Informationen geben, wird sich das NAV an die Sozialversicherung in dem anderen Land wenden. Die Rente gemäß den EWR-Bestimmungen wird nach dem Pro-rata-Prinzip berechnet. Das heißt, dass die Rente von jedem einzelnen Land im Verhältnis Ihrer dort jeweils erworbenen Rentenansprüche gewährt wird.

Auf welche Leistungen haben Sie Anspruch und wie beantragen Sie diese?

Sofern Sie nach Norwegen umziehen oder von dort wegziehen, hat dies Einfluss auf Ihren Anspruch auf Sozialleistungen. Sie müssen den Umzug beim NAV melden. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen darüber, welche Auswirkungen der Umzug auf Ihren Anspruch auf Sozialleistungen hat, welche Formulare Sie ausfüllen und welche Angaben Sie machen müssen.

Ihre Rechte

Auf den folgenden Websites können Sie mehr über Ihre gesetzlich garantierten Rechte erfahren. Diese Websites werden aber nicht von der Europäischen Kommission verwaltet und die Kommission ist daher nicht für deren Inhalt verantwortlich.

Publikation und Website der Kommission:

Ansprechpartner

  • Arbeits- und Sozialamt (NAV): über die Website des NAV http://www.nav.no oder vor Ort in Ihrer NAV-Geschäftsstelle.

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