Beschäftigung, Soziales und Integration

Norwegen - Sozialhilfe

Dieses Kapitel enthält Informationen darüber, wer Anspruch auf Sozialhilfe (økonomisk stønad) und Zusatzbeihilfe für Personen, die sich erst kurze Zeit in Norwegen aufhalten (supplerende stønad for personer med kort botid I Norge), hat und welche Voraussetzungen für den Bezug erfüllt sein müssen.

Wann können Sie eine Leistung beantragen?

Sozialhilfe

Sofern Sie sich legal in Norwegen aufhalten und nicht durch Arbeitseinkommen, eigene Mittel, Sozialversicherungsansprüche oder andere finanzielle Ansprüche für Ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen können, können Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben.

Zusatzbeihilfe

Sofern Sie 67 Jahre oder älter sind oder über den offiziellen Flüchtlingsstatus verfügen, Ihren Wohnsitz in Norwegen mit Anspruch auf einen dauerhaften Aufenthalt in Norwegen haben, aber erst kurze Zeit in Norwegen leben, so dass Sie von der norwegischen Sozialversicherung einen geringen Betrag oder gar nichts ausgezahlt bekommen und Sie auch kein anderes Einkommen zum Lebensunterhalt haben, können Sie Anspruch auf eine Zusatzbeihilfe haben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sozialhilfe

Sie müssen sich legal in Norwegen aufhalten.

Sie müssen einen festen Wohnsitz haben.

Sie haben keine Möglichkeit, für Ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen, und alle weiteren Versorgungsmöglichkeiten sind erschöpft.

Zusatzbeihilfe

Sie müssen 67 Jahre oder älter sein oder zwischen 18 und 67 Jahre alt und den offiziellen Flüchtlingsstatus haben mit verringerter Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Verletzung, Krankheit oder Einschränkung von mindestens 50%.

Sie müssen sich in Norwegen aufhalten und Anspruch auf einen dauerhaften Aufenthalt in Norwegen haben.

Sie dürfen sich nicht länger als 90 Tage ohne Unterbrechung oder während des Bewilligungszeitraums von 12 Monaten im Ausland aufhalten.

Zur Beantragung einer Zusatzbeihilfe müssen Sie einen Antrag bei einer Geschäftsstelle des Arbeits- und Sozialamtes (NAV) vor Ort einreichen. Sie werden während des Bewilligungszeitraums zu zwei Gesprächsterminen bei der Geschäftsstelle des NAV vor Ort gebeten.

Die Zusatzbeihilfe ist bedarfsorientiert. Eventuelles anderes Einkommen, das Sie und/oder Ihr Ehegatte haben, z. B. Rente in Norwegen oder im Ausland, wird sorgfältig verrechnet.

Weder Sie noch Ihr Ehegatte dürfen über ein Vermögen im Wert von mehr als 0,5 G (Grundbetrag) verfügen, der ab 1. Mai 2021 50.676 NOK beträgt.

Auf welche Leistungen haben Sie Anspruch und wie beantragen Sie diese?

Sozialhilfe

Sozialhilfe ist bedarfsorientiert. Es erfolgt eine konkrete und individuelle Bewertung Ihres Bedarfs an Sozialleistungen. Die NAV-Geschäftsstelle ist berechtigt und verpflichtet, nach eigenem Ermessen Ihren Bedarf zu bewerten. Dabei wird berücksichtigt, welche Ausgaben notwendig sind, um einen ordnungsgemäßen Lebensunterhalt sicherzustellen. Die Hilfe, die Sie erhalten, soll dazu beitragen, dass Sie sich selbst versorgen können.

Es gibt empfohlene staatliche Richtlinien für die Bemessung von Sozialleistungen und einige Gemeinden haben eigene festgelegte Normen. Diese Richtlinien/Normen dienen bei der Bemessung der Sozialleistungen nur zur Orientierung.

In der Praxis ist es schwierig, Sozialhilfe für Personen unter 18 Jahren zu erhalten, da Eltern eine Unterhaltspflicht für Kinder unter 18 Jahren haben.

Um Sozialhilfe zu beziehen, müssen Sie einen Antrag in Ihrer NAV-Geschäftsstelle vor Ort stellen. Abgesehen vom Antrag wird normalerweise auch gefordert, dass Sie als Antragsteller persönlich zu einem Gespräch erscheinen.

Mehr Informationen zur Sozialhilfe finden Sie unter:

Sozialhilfe (nav.no)

Zusatzbeihilfe

Die Zusatzbeihilfe soll ein Mindesteinkommen für Personen sicherstellen, die das 67. Lebensjahr erreicht haben oder den offiziellen Flüchtlingsstatus haben und sich erst kurze Zeit in Norwegen aufhalten und erst geringe oder gar keine Ansprüche für eine Altersrente oder Invalidenrente aus der norwegischen Sozialversicherung erworben haben.

Die Zusatzbeihilfe ist bedarfsorientiert. Der Höchstbetrag der Leistung für Personen, die das 67. Lebensjahr erreicht haben, entspricht der Garantierente. Für Personen zwischen 18 und 67 Jahren mit offiziellem Flüchtlingsstatus entspricht der Höchstbetrag der Leistung dem jährlichen Mindestbetrag der Invalidenrente.  Einkommen und Vermögen des Antragstellers und/oder des Ehegatten werden auf diesen Höchstbetrag angerechnet. Kapitalvermögen kann grundlegend auch berücksichtigt werden.

Sofern Sie sich länger als 90 Tage ohne Unterbrechung oder während des Bewilligungszeitraums im Ausland aufhalten, verlieren Sie den Anspruch auf Zusatzbeihilfe.

Sie werden während des Bewilligungszeitraums von 12 Monaten zweimal zu einem persönlichen Gespräch in Ihre NAV-Geschäftsstelle vor Ort gebeten, um Ihren Pass oder andere Reisedokumente vorzulegen. Sofern Sie einen Auslandsaufenthalt planen, müssen Sie dies dem NAV vor Ihrer Abreise melden.

Die Zusatzbeihilfe wird jeweils für 12 Monate gewährt, aber der Bewilligungszeitraum kann verlängert werden. Dafür ist das persönliche Erscheinen in Ihrer NAV-Geschäftsstelle vor Ort erforderlich. Die Leistung wird bedingungslos für anzurechnende oder volle Versicherungszeiten gewährt.

Die Zusatzbeihilfe ist steuerpflichtig.

Sofern Sie eine Zusatzbeihilfe beantragen möchten, sollten Sie sich an Ihre NAV-Geschäftsstelle vor Ort wenden.

Lesen Sie hier mehr über die Zusatzbeihilfe.

Fachsprache übersetzt

  • G: Abkürzung für Grundbetrag (siehe Grundbetrag unten). 1 G = 1-facher Grundbetrag, 2 G = 2-facher Grundbetrag etc.
  • Grundbetrag: Standardbetrag, der zur Berechnung von Beihilfe und Rente herangezogen und jedes Jahr am 1. Mai festgelegt wird. Seit dem 1. Mai 2022 beträgt der Grundbetrag 111.477  NOK.
  • Jährlicher Mindestbetrag der Invalidenrente: Das absolute Minimum, das Sie als Invalidenrente beziehen können, wenn Sie den vollen Anspruch erworben haben (40 Jahre in Norwegen), ungeachtet, was auf der Basis Ihrer vorherigen Einkünfte berechnet wurde.
  • Garantierente: Eine garantierte Mindestleistung an Altersrente der norwegischen Sozialversicherung. Um die volle Garantierente zu erhalten, müssen Sie 40 Jahre lang Mitglied in der norwegischen Sozialversicherung gewesen sein. Wenn Sie weniger als 40 Jahre Mitglied in der norwegischen Sozialversicherung gewesen sind, wird die Rente entsprechend gekürzt.
  • Die Sätze für die Garantierente finden Sie hier (nur in Norwegisch).
  • Die Sätze für jährlichen Mindestbetrag der Invalidenrente finden Sie hier (nur in Norwegisch).

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Zusatzbeihilfe: Folgen Sie dem nachfolgenden Link und klicken Sie auf der rechten Seite die Schaltfläche „Formular und Antrag“ an:

Ihre Rechte

Auf den folgenden Websites können Sie mehr über Ihre gesetzlich garantierten Rechte erfahren. Diese Websites werden jedoch nicht von der Europäischen Kommission verwaltet und die Kommission ist daher nicht für deren Inhalt verantwortlich:

Publikation und Website der Kommission:

Ansprechpartner

Arbeits- und Sozialamt (NAV): über die Website des NAV http://www.nav.no oder vor Ort in Ihrer NAV-Geschäftsstelle.

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