Beschäftigung, Soziales und Integration

Norwegen - Leistungen für Hinterbliebene

Dieses Kapitel enthält Informationen darüber, wer Anspruch auf Leistungen für Hinterbliebene wie Hinterbliebenenrente (pensjon til gjenlevende ektefelle) und Waisenrente (barnepensjon) hat und welche Voraussetzungen für den Bezug erfüllt sein müssen.

Bezüglich des Vereinigten Königreichs gilt die Trennungsvereinbarung zwischen EWR/EFTA-Vereinigtem Königreich oder das Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Norwegen und dem Vereinigten Königreich.

Wann können Sie eine Leistung beantragen?

Hinterbliebenenrente

Sofern der Ehegatte oder Lebenspartner, mit dem Sie verheiratet oder mindestens fünf Jahre in einer eingetragenen Partnerschaft waren, verstirbt, oder sofern Sie ein Kind mit dem Verstorbenen haben, können Sie Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben. Dies gilt auch, wenn Sie einen Mitbewohner verlieren, mit dem Sie zuvor verheiratet waren oder ein Kind haben.

Waisenrente

Falls Sie jünger als 18 Jahre alt sind und ein Elternteil oder beide Eltern verloren haben oder falls Sie jünger als 20 Jahre alt sind und beide Eltern verloren haben und sich in einer Ausbildung befinden, können Sie Anspruch auf eine Waisenrente haben.

Begräbniskostenbeihilfe

Sofern Sie eine Beihilfe benötigen, um ein Begräbnis zu finanzieren, können Sie Anspruch auf Begräbniskostenbeihilfe haben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Voraussetzung für alle Leistungen ist, dass die verstorbene Person vor ihrem Ableben mindestens fünf Jahre Mitglied der norwegischen Sozialversicherung war, mit Ausnahme der Begräbniskostenbeihilfe, bei der die verstorbene Person zum Todeszeitpunkt Mitglied gewesen sein muss.

Hinterbliebenenrente

Die verstorbene Person muss Mitglied der norwegischen Sozialversicherung gewesen sein oder die letzten fünf Jahre vor ihrem Ableben eine Rente von der norwegischen Sozialversicherung bezogen haben.

Falls die verstorbene Person eine Zusatzrente bezogen hat, muss der Ehegatte nicht Mitglied der norwegischen Sozialversicherung sein, um Anspruch auf die Rente zu haben.

Falls entweder die verstorbene Person oder der Ehegatte/Lebenspartner mindestens 20 Jahre lang den Wohnsitz in Norwegen hatte, muss der hinterbliebene Ehegatte/Lebenspartner nicht Mitglied der norwegischen Sozialversicherung sein, um Anspruch auf die Rente zu haben.

Sie müssen mindestens fünf Jahre lang verheiratet gewesen sein/das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind gehabt haben (diese Forderung gilt nicht, sofern der Todesfall Folge eines beruflich bedingten Schadens/einer Berufskrankheit ist).

Um Leistungen nach einer Scheidung beziehen zu können, müssen Sie mindestens 25 Jahre verheiratet gewesen sein oder 15 Jahre, sofern Sie gemeinsame Kinder haben, und der Todesfall muss weniger als fünf Jahre nach der Scheidung eingetreten sein.

(Selbst wenn Sie keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben, können Sie Anspruch auf eine Übergangsbeihilfe haben, sofern Sie die Voraussetzungen für diese Leistung erfüllen.)

Waisenrente

Sie müssen jünger als 18 Jahre alt sein und ein Elternteil oder beide Eltern verloren haben.

Oder Sie müssen jünger als 20 Jahre alt sein, sich in einer Ausbildung befinden und beide Eltern verloren haben.

Oder Sie müssen jünger als 21 Jahre alt sein und ein Elternteil im Zusammenhang mit einem beruflich bedingten Schaden/einer Berufskrankheit verloren haben.

Begräbniskostenbeihilfe

Die verstorbene Person muss zum Zeitpunkt ihres Ablebens Mitglied der norwegischen Sozialversicherung gewesen sein.

Begräbniskostenbeihilfe ist bedarfsorientiert und es muss daher ein wirklicher Bedarf an finanzieller Hilfe vorliegen, um das Begräbnis abhalten zu können.

Auf welche Leistungen haben Sie Anspruch und wie beantragen Sie diese?

Hinterbliebenenrente

Die Hinterbliebenenrente besteht aus der Grundrente (entspricht dem Grundbetrag) plus 55 % der Zusatzrente (Altersrente/Invalidenrente), auf die die verstorbene Person Anspruch hatte.

Die Rente wird gemindert, falls die verstorbene Person weniger als 40 Jahre lang Ansprüche erworben hat.

Falls Sie über ein Einkommen von jährlich mehr als 50 % des Grundbetrags verfügen oder man davon ausgehen kann, beträgt die Hinterbliebenenrente die Differenz zwischen der vollen Rente und 40 % des Einkommens.

Falls Sie das Sorgerecht für ein Kind unter 18 Jahren haben, können Sie auch Anspruch auf andere Leistungen für Familien haben.

Falls Sie Ihren Wohnsitz in Norwegen haben, müssen Sie den Antrag an das NAV schicken. Alternativ wenden Sie sich an Ihre NAV-Geschäftsstelle vor Ort.

Sofern Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen EWR-Land haben, wenden Sie sich bitte an die Sozialversicherung in Ihrem Wohnsitzland.

Waisenrente

Sofern ein Elternteil verstorben ist, erhält das älteste Kind 0,4 G, 44.591 NOK beim geltenden Grundbetrag, während die übrigen Kinder 0,25 G, 27.869 NOK beim geltenden Grundbetrag, erhalten. Die Waisenrente wird insgesamt berechnet und dann in gleichmäßigen Beträgen auf die vorhandenen Geschwister verteilt.

Falls beide Eltern verstorben sind, erhält das älteste Kind eine Rente, die dem Betrag entspricht, den dasjenige Elternteil mit der höchsten Hinterbliebenenrente erhalten würde. Das zweitälteste Kind erhält jährlich 0,4 G, während die übrigen Kinder 0,25 G erhalten. Die gesamte Waisenrente wird in gleichmäßigen Beträgen auf die vorhandenen Geschwister verteilt.

Die Rente wird reduziert, falls die verstorbene Person weniger als 40 Jahre Ansprüche erworben hat.

Die Waisenrente wird normalerweise bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgezahlt.

Sie können die Waisenrente in den meisten Fällen auch dann weiterbeziehen, wenn Sie in ein anderes EWR-Land umziehen.

Falls Sie Ihren Wohnsitz in Norwegen haben, müssen Sie den Antrag an das NAV schicken.

Sofern Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen EWR-Land haben, wenden Sie sich bitte an die Sozialversicherung in Ihrem Wohnsitzland.

Begräbniskostenbeihilfe

Die Begräbniskostenbeihilfe ist auf 26.999 NOK begrenzt. Die Begräbniskostenbeihilfe ist bedarfsorientiert.

Sofern die verstorbene Person jünger als 18 Jahre alt war, wird die volle Begräbniskostenbeihilfe von bis zu 26.999 NOK gewährt, um die Kosten für das Begräbnis abzudecken.

Sofern die verstorbene Person älter als 18 Jahre alt war, wird der Betrag um das Vermögen und die Rentenversicherung, die im Monat nach dem Ableben ausgezahlt wird, und um eventuelle Auszahlungen von Versicherungen gekürzt.

Zusätzlich können die Kosten für den erforderlichen Transport der Bahre übernommen werden, sofern der Transport über eine Entfernung von mehr als 20 km erfolgt und die Kosten den Eigenanteil von 2.601 NOK übersteigen.

Um Begräbniskostenbeihilfe zu erhalten, müssen Sie den Antrag an das NAV schicken.

Fachsprache übersetzt

G: Abkürzung für Grundbetrag (siehe Grundbetrag unten). 1 G = 1-facher Grundbetrag, 2 G = 2-facher Grundbetrag etc.

Grundbetrag: Standardbetrag, der zur Berechnung von Beihilfe und Rente herangezogen und jedes Jahr am 1. Mai festgelegt wird. Seit dem 1. Mai 2022 beträgt der Grundbetrag 111.477 NOK oder etwa 10.567 EUR.

Ihre Rechte

Auf den folgenden Websites können Sie mehr über Ihre gesetzlich garantierten Rechte erfahren. Diese Websites werden jedoch nicht von der Europäischen Kommission verwaltet und die Kommission ist daher nicht für deren Inhalt verantwortlich.

Publikation und Website der Kommission:

Ansprechpartner

Falls Sie Ihren Wohnsitz in Norwegen haben, wenden Sie sich bitte an das Arbeits- und Sozialamt (NAV): über die Website des NAV http://www.nav.no oder vor Ort in Ihrer NAV-Geschäftsstelle.

Falls Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen EWR-Land haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Sozialversicherung in Ihrem Wohnsitzland.

Nachrichten zum Thema

Keine Nachrichten zum Thema in den letzten sechs Monaten.

Seite weiterempfehlen