Beschäftigung, Soziales und Integration

Norwegen - Grundbeihilfe und Pflegebeihilfe für Menschen mit Behinderungen

Dieses Kapitel enthält Informationen darüber, wer Anspruch auf Grundbeihilfe (grunnstønad) und Pflegebeihilfe für Menschen mit Behinderungen (hjelpestønad) hat und welche Voraussetzungen für den Bezug erfüllt sein müssen.

Bezüglich des Vereinigten Königreichs gilt die Trennungsvereinbarung zwischen EWR/EFTA-Vereinigtem Königreich oder das Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Norwegen und dem Vereinigten Königreich.

Wann können Sie eine Leistung beantragen?

Sie können Anspruch auf Grundbeihilfe und Pflegebeihilfe für Menschen mit Behinderungen haben, sofern Sie dauerhafte Zusatzkosten im Zusammenhang mit einer Krankheit oder einem Schaden haben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Grundbeihilfe

Um Grundbeihilfe zu beziehen, müssen bei Ihnen besondere Kosten im Zusammenhang mit einem Schaden, einer Krankheit oder einer angeborenen Behinderung anfallen.

Die jährlichen Mehrkosten müssen mindestens 8.232 NOK betragen, um die Beihilfe erhalten zu können.

Sie müssen den Schaden/die Krankheit/das Gebrechen mit einem ärztlichen Gutachten oder Ähnlichem dokumentieren können.

Sie müssen die Kosten dokumentieren können, z. B. anhand von Quittungen oder einer Übersicht über die im Laufe der Zeit entstandenen plausiblen Zusatzkosten.

Weitere Informationen zur Grundbeihilfe

Pflegebeihilfe für behinderte Personen

Um Pflegebeihilfe für behinderte Personen zu beziehen, müssen Sie Hilfe/Pflege von nahestehenden Privatpersonen erhalten und eventuell dokumentieren, dass die Pflegebeihilfe ein solches privates Pflegeverhältnis ermöglicht.

Voraussetzung ist, dass bei Ihnen ein Bedarf an ständiger Beaufsichtigung/Hilfe mit persönlicher Pflege/Hygiene und Ernährung besteht.

Die Kosten müssen jährlich mindestens 14.748 NOK betragen.

Sie müssen den Schaden/die Krankheit/den Beaufsichtigungsbedarf mit einem ärztlichen Gutachten oder Ähnlichem dokumentieren können, z. B. mit einem Schreiben vom pädagogisch-psychologischen Dienst (PPT).

Sie können keine Pflegebeihilfe erhalten, sofern Sie Unterstützung von anderen öffentlichen Versicherungsträgern erhalten, z. B. einem häuslichen Pflegedienst. Das gilt auch dann, wenn Sie einen Eigenanteil leisten müssen.

Weitere Informationen zur Pflegebeihilfe für Menschen mit Behinderungen

Erhöhte Pflegebeihilfe

Sie müssen ein Kind (oder dessen Eltern) sein, das jünger als 18 Jahre alt ist und bei dem ein sehr viel größerer Bedarf an Pflege und Beaufsichtigung besteht als von der normalen Pflegebeihilfe übernommen wird.

Die erhöhte Pflegebeihilfe muss die Chance erhöhen, dass das Kind zu Hause bleiben kann.

Im Gegensatz zur Grundbeihilfe ist es hier eher der Arbeitsumfang, der Einfluss auf den Umfang der Hilfsmaßnahmen hat, und weniger die Kosten. Daher ist es notwendig, den Arbeitsumfang, den Beaufsichtigung und Pflege des Kindes mit sich bringen, darlegen zu können.

Sie müssen über ein ärztliches Gutachten verfügen, in dem sowohl die verminderte Funktionsfähigkeit und Ursache als auch der Umfang des Bedarfs an Stimulation, Beaufsichtigung, Schulung und Training dokumentiert sind.

Weitere Informationen zur erhöhten Pflegebeihilfe.

Auf welche Leistungen haben Sie Anspruch und wie beantragen Sie diese?

Sowie die Grundbeihilfe als auch die Pflegebeihilfe sind steuerfreie Leistungen, die einmal monatlich ausgezahlt werden.

Grundbeihilfe

Die Grundbeihilfe kann Zusatzkosten im Zusammenhang mit Transport, Blindenhund, Betrieb von Hilfsmitteln, Gebrauch von Prothesen/Stützbandagen und Ähnlichem, teurere Verpflegung durch Spezialkost, die aus medizinischen Gründen erforderlich ist, Abnutzung von Bekleidung und Bettwäsche abdecken.

Ihre Kosten für Transport bei verminderter Funktionsfähigkeit werden nicht übernommen, sofern Sie 70 Jahre oder älter sind.

Bei der Grundbeihilfe gibt es sechs verschiedene Beihilfesätze. In unten stehender Tabelle sind diese Beihilfesätze angegeben, mit dem jährlichen Betrag ganz oben und dem monatlichen Betrag ganz unten. Die Sätze gelten per 1. Januar 2013. Alle Beträge sind in NOK angegeben.

Satz 1

Satz 2

Satz 3

Satz 4

Satz 5

Satz 6

8.462

12.916

16.925

24.931

33.788

42.201

705

1.076

1.410

2.077

2.815

3.516

Es ist wichtig anzumerken, dass die Grundbeihilfe nur direkte besondere Kosten abdeckt, die Ihnen im Zusammenhang mit einer dauerhaften Krankheit/Verletzung bzw. einem dauerhaften Gebrechen entstehen.

Um die Grundbeihilfe zu beantragen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag beim Arbeits- und Sozialamt (NAV) (nur in norwegischer Sprache) einreichen.

Pflegebeihilfe für behinderte Personen

Die Pflegebeihilfe soll in erster Linie eine Beihilfe sein, die es Ihnen ermöglicht, ein privates Pflegeverhältnis fortzusetzen/zu beginnen.

Ab dem 1. Januar 2013 beträgt die normale Pflegebeihilfe jährlich 15.161 NOK, d. h. monatlich 1.263 NOK.

Um die Pflegebeihilfe zu beantragen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag beim NAV (nur in norwegischer Sprache) einreichen.

Erhöhte Pflegebeihilfe

Die Höhe der Leistung wird direkt vom Arbeitsumfang der Person, von der die Pflege durchgeführt wird, beeinflusst.

Bei der erhöhten Pflegebeihilfe gibt es drei verschiedene Beihilfesätze. In unten stehender Tabelle sind die verschiedenen Beihilfesätze angegeben, mit dem jährlichen Betrag ganz oben und dem monatlichen Betrag ganz unten. Die Beihilfesätze gelten seit dem 1. Januar 2013. Alle Beträge sind in NOK angegeben.

Satz 2

Satz 3

Satz 4

30.322

60.644

90.966

  2.526

5.053

 7.580

Um die erhöhte Pflegebeihilfe zu beantragen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag beim NAV (nur in norwegischer Sprache)  stellen.

Wichtig ist, dass Sie Ihren tatsächlichen Arbeitsumfang angeben, sofern dieser den vom Arzt im ärztlichen Gutachten empfohlenen/beschriebenen Umfang übersteigt.

Ihre Rechte

Auf den folgenden Websites können Sie mehr über Ihre gesetzlich garantierten Rechte erfahren. Diese Websites werden jedoch nicht von der Europäischen Kommission verwaltet und die Kommission ist daher nicht für deren Inhalt verantwortlich.

Publikation und Website der Kommission:

Ansprechpartner

Arbeits- und Sozialamt (NAV): über die Website des NAV http://www.nav.no oder vor Ort in Ihrer NAV-Geschäftsstelle.

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