Beschäftigung, Soziales und Integration

Norwegen - Berufsbedingter Schaden und Berufskrankheit

Dieses Kapitel enthält Informationen darüber, wer Anspruch auf Leistungen im Zusammenhang mit berufsbedingten Schäden (yrkesskade) und Berufskrankheiten (yrkessykdom) gemäß dem norwegischen Sozialversicherungsgesetz und dem norwegischen Gesetz über die Arbeitsunfallversicherung hat und welche Voraussetzungen für den Bezug dieser Leistungen erfüllt sein müssen.

Bezüglich des Vereinigten Königreichs gilt die Trennungsvereinbarung zwischen EWR/EFTA-Vereinigtem Königreich oder das Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Norwegen und dem Vereinigten Königreich.

Wann können Sie eine Leistung beantragen?

Leistungen bei berufsbedingten Schäden oder Berufskrankheit gemäß dem norwegischen Sozialversicherungsgesetz

Falls Sie Mitglied der norwegischen Sozialversicherung sind und im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit verletzt werden oder erkranken, können Sie Anspruch auf Sozialleistungen haben.

Arbeitsunfallversicherung

Falls Ihr Arbeitgeber in Norwegen registriert ist, sind Sie zusätzlich gegen Arbeitsunfälle versichert. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine entsprechende Versicherung für ihre Beschäftigten abzuschließen, Falls Sie im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit verletzt werden oder erkranken, können Sie auch Anspruch auf Entschädigung haben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Leistungen bei berufsbedingten Schäden und Berufskrankheit gemäß dem norwegischen Sozialversicherungsgesetz

Sie müssen Mitglied der norwegischen Sozialversicherung sein (z. B. Wohnsitz in Norwegen, Arbeitnehmer in Norwegen oder auf dem norwegischen Teil des Kontinentalsockels im Zusammenhang mit der Suche nach oder der Gewinnung von Öl, Gas oder anderen Naturvorkommen).

Falls Sie selbstständiger Gewerbetreibender oder Freiberufler sind, müssen Sie selbst eine freiwillige Arbeitsunfallversicherung abschließen.

Sie müssen „bei der Arbeit am Arbeitsort während der Arbeitszeit“ verletzt oder „stark beeinträchtigt“ worden sein und Sie müssen gegenüber dem Arbeits- und Sozialamt (NAV) glaubhaft machen, dass die Verletzung/Krankheit sehr wahrscheinlich auf einen Arbeitsunfall oder dass die Erkrankung auf eine schädliche Einwirkung am Arbeitsplatz zurückzuführen ist.

Arbeitsunfallversicherung

Ihr Arbeitgeber muss in Norwegen registriert sein und Sie müssen „bei der Arbeit am Arbeitsort während der Arbeitszeit“ verletzt oder „stark beeinträchtigt“ worden sein. Sie müssen gegenüber der Versicherungsgesellschaft des Arbeitgebers glaubhaft machen, dass die Verletzung/Krankheit sehr wahrscheinlich auf einen Arbeitsunfall oder dass die Erkrankung auf eine schädliche Einwirkung am Arbeitsplatz zurückzuführen ist.

Auf welche Leistungen haben Sie Anspruch und wie beantragen Sie diese?

Leistungen bei berufsbedingten Schäden und Berufskrankheit gemäß dem norwegischen Sozialversicherungsgesetz

Falls Sie infolge eines berufsbedingten Schadens/einer Berufskrankheit arbeitsunfähig werden, gelten spezielle Regelungen bei der Berechnung der Invalidenrente. Sie können unter anderem eine Invalidenrente bis zu einem Arbeitsunfähigkeitsgrad von 30 % erhalten.

Lesen Sie im Kapitel über die Invalidenrente mehr darüber, wie Sie eine Invalidenrente beantragen können.

Sie können auch Schadenersatz - Entschädigung für nicht-ökonomische Verluste - von jährlich bis zu 0,75 G, 83.608 NOK beim geltenden Grundbetrag, bekommen.

Lesen Sie hier mehr über den Schadenersatz für finanziell nicht messbare Beeinträchtigungen.

Sofern Sie Ihren Ehepartner aufgrund eines berufsbedingten Schadens oder einer Berufskrankheit verloren haben, können Sie Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben, unabhängig von der Dauer der Ehe. Bei bestimmten Arten von Lebenspartnerschaften besteht ebenfalls Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.

Der Arbeitgeber hat im Falle eines berufsbedingten Schadens/einer Berufskrankheit gegenüber dem NAV eine Meldepflicht. Sofern der Arbeitgeber den Schaden nicht gemeldet hat, können Sie die Schadensmeldung selbst ans NAV schicken.

Arbeitsunfallversicherung

Schadenersatzforderungen müssen von Ihnen selbst bei der Versicherungsgesellschaft angemeldet werden. Das muss innerhalb von drei Kalenderjahren nach dem Jahr erfolgen, in dem Sie die erforderliche Kenntnis von den Gegebenheiten, die die Forderung begründen, erhalten haben oder hätten erhalten müssen. Ein Schadenersatz gemäß dem norwegischen Gesetz über die Arbeitsunfallversicherung kommt zu den Leistungen gemäß dem norwegischen Sozialversicherungsgesetz hinzu.

Fachsprache übersetzt

G: Abkürzung für Grundbetrag (siehe Grundbetrag unten). 1 G = 1-facher Grundbetrag, 2 G = 2-facher Grundbetrag etc.

Grundbetrag: Standardbetrag, der zur Berechnung von Beihilfe und Rente herangezogen und jedes Jahr am 1. Mai festgelegt wird. Seit dem 1. Mai 2022 beträgt der Grundbetrag 111.477 NOK oder etwa 10.567 EUR.

Ihre Rechte

Auf den folgenden Websites können Sie mehr über Ihre gesetzlich garantierten Rechte erfahren. Diese Websites werden jedoch nicht von der Europäischen Kommission verwaltet und die Kommission ist daher nicht für deren Inhalt verantwortlich.

Publikation und Website der Kommission:

Ansprechpartner

  • Leistungen bei berufsbedingten Schäden und Berufskrankheit: über die Website des NAV http://www.nav.no oder vor Ort in Ihrer NAV-Geschäftsstelle.
  • Arbeitsunfallversicherung: Versicherungsgesellschaft des Arbeitgebers

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