Beschäftigung, Soziales und Integration

Norwegen - Krankengeld und Pflegegeld

Dieses Kapitel enthält Informationen darüber, wer Anspruch auf Krankengeld (sykepenger) und Pflegegeld (pleiepenger) hat und welche Voraussetzungen für den Bezug erfüllt sein müssen.

Bezüglich des Vereinigten Königreichs gilt die Trennungsvereinbarung zwischen EWR/EFTA-Vereinigtem Königreich oder das Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Norwegen und dem Vereinigten Königreich. 

Wann können Sie eine Leistung beantragen?

Krankengeld

Falls Sie arbeiten, aber aufgrund einer Verletzung oder Krankheit kein Einkommen haben, können Sie Anspruch auf Krankengeld haben.

Pflegegeld

Falls Sie kein Einkommen haben, weil Sie sich um ein Kind mit besonderem Pflegebedarf kümmern oder sterbende Familienangehörige oder nahestehende Personen pflegen, können Sie Anspruch auf Pflegegeld haben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Krankengeld

Sie müssen mindestens vier Wochen gearbeitet haben - die Arbeit in einem anderen EWR-Land kann angerechnet werden.

Um sich selbst krankmelden zu können, müssen Sie beim Arbeitgeber mindestens zwei Monate lang beschäftigt gewesen sein.

Um Krankengeld vom Arbeits- und Sozialamt (NAV) zu erhalten, müssen Sie sich verpflichten, Ihre Arbeit so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.

Sie benötigen einen relevanten Krankenschein von einem Arzt (oder von einem Physiotherapeuten/Chiropraktor bei einer Verletzung/Erkrankung von Muskeln und Skelett).

Sie müssen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber einen vierwöchigen Plan erstellen, um wieder arbeitsfähig zu werden. Sofern Sie nach acht Wochen immer noch nicht arbeitsfähig sind, benötigen Sie einen neuen Krankenschein.

Bei kurzfristiger Abwesenheit aufgrund von Krankheit ist es ausreichend, dass Sie Ihre gegenwärtige Arbeit nicht ausführen können. Bei einer längerfristigen Erkrankung wird bewertet, ob Sie auch für eine andere Arbeit ungeeignet sind.

Krankengeld kann bis zu einem Jahr gewährt werden. Sofern Sie bereits früher ein Jahr lang Krankengeld bezogen haben, müssen Sie mindestens 26 Wochen arbeitsfähig gewesen sein, nachdem Sie das letzte Mal Krankengeld erhalten haben, um einen neuen Anspruch auf Krankengeld zu erwerben.

Pflegegeld

Sie müssen die letzten vier Wochen gearbeitet haben - die Arbeit in einem anderen EWR-Land kann angerechnet werden.

Pflegegeld kann gewährt werden, wenn Sie ein Kind unter 18 Jahren versorgen, welches aufgrund von Krankheit oder Verletzung ständige Betreuung und Pflege braucht. Wenn nötig, können Sie und eine weitere Pflegegperson das Pflegegeld gleichzeitig erhalten. Wenn Ihr Kind geistig behindert ist, ständige Betreuung braucht und an einer schweren oder möglicherweise tödlichen Krankheit oder Verletzung leidet, gibt es keine Altersgrenze.

Sie müssen die Hauptverantwortung für die Pflege des Kindes tragen. Sofern das Kind, das gepflegt wird, für einen Großteil der Zeit bereits Zugang zu externer Pflege/Betreuung hat, ist nicht sicher, dass Sie Anspruch auf Pflegegeld haben. Sie können aber Anspruch auf ein reduziertes Pflegegeld haben, sofern Sie einige Tage wöchentlich/einige Stunden täglich Unterstützung durch entlastende Regelungen in Bezug auf die Beaufsichtigung bekommen. Stirbt das Kind während des Leistungszeitraums, kann Pflegegeld für bis zu drei Monate gezahlt werden.

Sie können auch Pflegegeld erhalten, wenn Sie eine Ihnen nahestehende Person in deren Endphase des Lebens zu Hause pflegen.

Auf welche Leistungen haben Sie Anspruch und wie beantragen Sie diese?

Krankengeld

Sie können bis zu einem Jahr lang Krankengeld beziehen. Sollten Sie nach diesem Zeitraum noch immer arbeitsunfähig sein, können Sie Anspruch auf andere Leistungen haben. Die ersten 16 Tage werden von Ihrem Arbeitgeber gezahlt. Für eine kurze Abwesenheit aufgrund von Krankheit können Sie die Eigenmeldung nutzen (eigene Krankmeldung ohne ärztliches Attest). Sofern Sie mehr als drei Tage aufgrund von Krankheit abwesend sind, kann der Arbeitgeber einen Krankenschein verlangen, es sei denn, zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer oder dessen Gewerkschaft wurde ein längerer Zeitraum vereinbart.

Das Krankengeld, das von Ihrem Arbeitgeber gezahlt wird, beläuft sich auf:

  • das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Kalendermonate vor dem ersten Tag der Abwesenheit;
  • wenn Ihr Gehalt während der letzten drei Monate dauerhaft geändert wurde, wird das Einkommen ab dem Datum der Änderung berechnet.

Nach den 16 vom Arbeitgeber gezahlten Tagen wird Ihr Durchschnittseinkommen der letzten drei Monate in ein Jahreseinkommen umgewandelt. Wenn dieses Jahreseinkommen mehr als 25% von Ihrem Einkommen der letzten 12 Monate abweicht, wird die Grundlage für das Krankengeld nach Ermessen festgelegt. Das Krankengeld entspricht dem Einkommen, aber es kann 6 G jährlich nicht überschreiten (668.862 NOK beim geltenden Grundbetrag). Das bedeutet, dass 55.739 NOK der Höchstbetrag ist, der Ihnen pro Monat bei geltendem Grundbetrag ausgezahlt werden kann.

Pflegegeld

Die Grundlage für das Pflegegeld beruht auf:

  • dem Durchschnittsgehalt der letzten 3 Kalendermonate vor dem ersten Tag der Abwesenheit;
  • wenn Ihr Gehalt während der letzten drei Monate dauerhaft geändert wurde, wird das Einkommen ab dem Datum der Änderung berechnet.

Ihr Durchschnittseinkommen der letzten drei vollständigen Kalendermonate wird in ein Jahreseinkommen umgewandelt. Wenn dieses Jahreseinkommen mehr als 25% von Ihrem Einkommen der letzten 12 Monate abweicht, wird die Grundlage für das Pflegegeld nach Ermessen festgelegt.

Das Pflegegeld entspricht dem Einkommen, aber es kann 6 G jährlich, 668.862 NOK beim geltenden Grundbetrag, nicht überschreiten. Das bedeutet, dass 55.739 NOK der Höchstbetrag ist, der Ihnen pro Monat bei geltendem Grundbetrag ausgezahlt werden kann.

Bei der Pflege eines engen Verwandten oder Freundes in der Endphase des Lebens können Sie bis zu 60 Tage lang Pflegegeld beziehen.

In Bezug auf Pflegegeld gibt es keinen Zeitraum mit Auszahlung durch den Arbeitgeber. Sie müssen sich direkt an das Arbeits- und Sozialversicherungsamt (NAV) wenden, um Beihilfe zu erhalten.

Fachsprache übersetzt

G: Abkürzung für Grundbetrag (siehe Grundbetrag unten). 1 G = 1-facher Grundbetrag, 2 G = 2-facher Grundbetrag etc.

Grundbetrag: Standardbetrag, der zur Berechnung von Beihilfe und Rente herangezogen und jedes Jahr am 1. Mai festgelegt wird. Seit dem 1. Mai 2022 beträgt der Grundbetrag 111.477 NOK oder etwa 10.567 EUR.

Nützliche Formulare und Links

  • Angaben zum Einkommen für Arbeitnehmer, die Folgendes beantragen: Krankengeld, Elterngeld, Schwangerschaftsgeld, Pflege-/Schulungsgeld und Betreuungsgeld bei Erkrankung des Kindes)
  • Steuerliche Angaben für Arbeitnehmer, die Folgendes beantragen: Krankengeld, Elterngeld, Schwangerschaftsgeld, Pflege-/Schulungsgeld und Betreuungsgeld bei Erkrankung des Kindes
  • Antrag auf Weiterzahlung von Krankengeld während eines Auslandsaufenthalts.

Ihre Rechte

Auf den folgenden Websites können Sie mehr über Ihre gesetzlich garantierten Rechte erfahren. Diese Websites werden jedoch nicht von der Europäischen Kommission verwaltet und die Kommission ist daher nicht für deren Inhalt verantwortlich.

Publikation und Website der Kommission:

Ansprechpartner

Arbeits- und Sozialamt (NAV): über die Website des NAV http://www.nav.no oder vor Ort in Ihrer NAV-Geschäftsstelle.

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