Beschäftigung, Soziales und Integration

Norwegen - Fürsorgeleistungen

Dieses Kapitel enthält Informationen über Fürsorgeleistungen (omsorgstjenester) und welche Voraussetzungen für den Bezug der Leistungen erfüllt sein müssen.

Bezüglich des Vereinigten Königreichs gilt die Trennungsvereinbarung zwischen EWR/EFTA-Vereinigtem Königreich oder das Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Norwegen und dem Vereinigten Königreich mit integriertem Protokoll über medizinische Behandlung. 

Wann können Sie eine Leistung beantragen?

Sofern Sie Fürsorge/Pflege/Beaufsichtigung benötigen, können Sie Anspruch auf Fürsorgeleistungen haben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie müssen sich in einer norwegischen Gemeinde aufhalten.

Bei Ihnen muss ein medizinischer Grund nachgewiesen sein, um Pflege/Fürsorge aufgrund von Krankheit/Verletzung zu erhalten.

Sie müssen von persönlicher/praktischer Hilfe abhängig sein, um die täglichen Aufgaben zu bewältigen.

Auf welche Leistungen haben Sie Anspruch und wie beantragen Sie diese?

Pflege im privaten Heim oder im Pflegeheim

Die Pflege im privaten Heim wird ohne Eigenanteil abgedeckt.

Falls Sie in einem Pflegeheim untergebracht sind, müssen Sie den Aufenthalt selbst bezahlen. Von Einnahmen bis 1 G, 111.477 NOK beim geltenden Grundbetrag, abzüglich eines jährlichen Freibetrags von 9.400 NOK, können von der Gemeinde jährlich 75 % eingefordert werden. Von Einnahmen über 111.477 NOK können 85 % eingefordert werden.

Pflegebeihilfe für behinderte Personen (hjelpestønad)

Sofern Sie behindert sind und Hilfe benötigen und private Hilfsvereinbarungen mit nahestehenden Personen abschließen können, können Sie Pflegebeihilfe erhalten (weitere Informationen im Kapitel über die Basis- und Pflegebeihilfe).

Fachsprache übersetzt

G: Abkürzung für Grundbetrag (siehe Grundbetrag unten). 1 G = 1-facher Grundbetrag, 2 G = 2-facher Grundbetrag etc.

Grundbetrag: Standardbetrag, der zur Berechnung von Beihilfe und Rente herangezogen und jedes Jahr am 1. Mai festgelegt wird. Seit dem 1. Mai 2022 beträgt der Grundbetrag 111.477 NOK oder etwa 10.567 EUR.

Ihre Rechte

Auf den folgenden Websites können Sie mehr über Ihre gesetzlich garantierten Rechte erfahren. Diese Websites werden jedoch nicht von der Europäischen Kommission verwaltet und die Kommission ist daher nicht für deren Inhalt verantwortlich.

Publikation und Website der Kommission:

Ansprechpartner

Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde, um Fürsorgeleistungen zu beantragen. Die Angelegenheit wird von der Gemeinde normalerweise auf der Grundlage eines ärztlichen Attests oder einer Stellungnahme anderer Personen mit entsprechender Qualifizierung (z. B. Physiotherapeut), das/die eine Beschreibung des Bedarfs an erforderlichen Leistungen enthält, entschieden.

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