Beschäftigung, Soziales und Integration

Norwegen - Leistungen bei Schwangerschaft, Geburt und Adoption

In diesem Kapitel ist angegeben, wer Anspruch auf Leistungen bei Schwangerschaft, Geburt und Adoption hat und welche Voraussetzungen für den Bezug der Leistungen erfüllt sein müssen.

Bezüglich des Vereinigten Königreichs gilt die Trennungsvereinbarung zwischen EWR/EFTA-Vereinigtem Königreich oder das Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Norwegen und dem Vereinigten Königreich. 

Wann können Sie eine Leistung beantragen?

Schwangerschaftsgeld (svangerskapspenger)

Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Arbeit fortzusetzen, weil die Arbeit eine Gefahr für das Ungeborene und für Sie selbst bedeutet, haben Sie Anspruch auf Schwangerschaftsgeld.

Elterngeld (foreldrepenger)

Sofern Sie ein Kind durch Geburt oder Adoption erwarten und mindestens 6 der letzten 10 Monate gearbeitet haben, können Sie Anspruch auf Elterngeld haben.

Einmalige Beihilfe (engangsstønadved fødsel og adopsjon)

Sofern Sie eine Frau sind und keinen Anspruch auf Elterngeld haben, können Sie Anspruch auf eine einmalige Beihilfe haben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Schwangerschaftsgeld

Schwangerschaftsgeld kann gewährt werden, sofern Sie keine Möglichkeit haben, zu arbeiten, weil dabei eine Gefahr für das Ungeborene oder Ihre eigene Gesundheit besteht. Das kann zum Beispiel eine körperlich anstrengende oder mit viel Stress verbundene Arbeit, der Umgang mit chemischen Stoffen oder die Arbeit mit gefährlichen Geräten sein. Dies muss durch ein ärztliches Gutachten oder die Stellungnahme einer Hebamme dokumentiert werden.

Es muss dokumentiert werden, dass der Arbeitgeber keine Möglichkeit hat, Ihnen eine geeignetere Arbeit an einem anderen Arbeitsplatz zu geben (das beigefügte Formular zur Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz wegen Schwangerschaft wird vom Arbeitgeber ausgefüllt) (nur in norwegischer Sprache).

Elterngeld

Sie müssen mindestens 6 der letzten 10 Monate eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt haben. Das entsprechende Einkommen muss, aufs Jahr hochgerechnet, mindestens 0,5 G (Grundbetrag) entsprechen, der seit dem 1. Mai 2022 55.738 NOK beträgt.

Zeiträume mit Krankengeld, Leistungen zur Rehabilitation und Wiedereingliederung ins Arbeitsleben, Elterngeld u.a.m. sind mit einer beruflichen Tätigkeit gleichgestellt.

Einmalige Beihilfe bei Geburt/Adoption

Eine einmalige Beihilfe wird Frauen gewährt, die ein Kind bekommen, aber keinen Anspruch auf Elterngeld haben.

Auf welche Leistungen haben Sie Anspruch und wie beantragen Sie diese?

Schwangerschaftsgeld

Die Berechnung erfolgt wie beim Krankengeld. Der Höchstbetrag entspricht 6 G jährlich, 638.394 NOK beim geltenden Grundbetrag, unabhängig davon, ob das Einkommen höher ist.

Sie können Schwangerschaftsgeld ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft, an dem Sie Ihre Arbeit abbrechen müssen, bis drei Wochen vor dem Entbindungstermin bekommen.

Lesen Sie hier mehr über das Schwangerschaftsgeld und wie es beantragt wird.

Elterngeld

Der Zeitraum für den Bezug von Elterngeld beträgt 49 Wochen (15 Wochen sind jedem Elternteil vorbehalten) mit 100 % Einkommensdeckung oder 59 Wochen (19 Wochen sind jedem Elternteil vorbehalten) mit 80 % Einkommensdeckung. Das Elterngeld wird wie das Krankengeld berechnet. Der Höchstbetrag entspricht 6 G jährlich, unabhängig davon, ob das Einkommen höher ist.

Die drei Wochen vor der Geburt sind der Mutter vorbehalten (dieser Zeitraum ist nicht Teil der Mutterzeit). Diese drei Wochen entfallen bei einer Adoption, so dass der Gesamtzeitraum 46 oder 56 Wochen beträgt.

Falls der Vater Elterngeld beziehen möchte, das sich nicht auf die Vaterzeit bezieht, muss die Mutter einer Beschäftigung nachgehen, zum Beispiel berufstätig sein oder ein Studium absolvieren. Seit Agust 2022 haben alle Väter, die anspruchsberechtigt sind für Elterngeld, Zugang zu 8 Wochen Elterngeld ungeachtet der Tätigkeit der Mutter.

Hier können Sie berechnen, wie viel Elterngeld Sie ungefähr erhalten werden (nur in norwegischer Sprache).

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Urlaubsgeld auf der Grundlage der ersten 12 Wochen mit Elterngeld (15 Wochen, falls man sich für 80 % entschieden hat), während Freiberufler und selbstständige Gewerbetreibende kein Urlaubsgeld ausgezahlt bekommen.

Normalerweise kann nur ein Elternteil jeweils das volle Elterngeld beziehen. Man kann unter bestimmten Bedingungen Elterngeld beziehen, bis das Kind drei Jahre alt wird.

Lesen Sie hier mehr über die Kombination aus Arbeit und Elterngeld.

Beide Eltern müssen einen schriftlichen Antrag beim Arbeits- und Sozialamt (NAV) stellen, um Elterngeld zu beziehen.

Einmalige Beihilfe bei Geburt/Adoption

Die einmalige Beihilfe beträgt 2023 pro Kind 90.300 NOK.

Sie müssen beim NAV einen schriftlichen Antrag auf Beihilfe stellen, entweder anhand des Formulars für Beihilfe bei Geburt oder des Formulars für Beihilfe bei Adoption.

Fachsprache übersetzt

G: Abkürzung für Grundbetrag (siehe Grundbetrag unten). 1 G = 1-facher Grundbetrag, 2 G = 2-facher Grundbetrag etc.

Grundbetrag: Standardbetrag, der zur Berechnung von Beihilfe und Rente herangezogen und jedes Jahr am 1. Mai festgelegt wird. Seit dem 1. Mai 2022 beträgt der Grundbetrag 111.477 NOK oder etwa 10.567 EUR.

Ihre Rechte

Auf den folgenden Websites können Sie mehr über Ihre gesetzlich garantierten Rechte erfahren. Diese Websites werden jedoch nicht von der Europäischen Kommission verwaltet und die Kommission ist daher nicht für deren Inhalt verantwortlich.

Publikation und Website der Kommission:

Ansprechpartner

Arbeits- und Sozialamt (NAV): über die Website des NAV http://www.nav.no oder vor Ort in Ihrer NAV-Geschäftsstelle.

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